Für eine europäische Vereinssatzung
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diana böhmeDie Verfassung von Giscard d’Estaing hat den Bürger und sein Recht, sich zusammenzuschließen, einfach vergessen.
Der Konvent hat eine Herkulesaufgabe bewältigt und die europäische Gewalt gebündelt. Dies was auch unbedingt notwendig. Keiner hat etwas vergessen: von den Regionen bis zu den Gewerkschaften, von der unzureichenden Demokratie in Brüssel bis hin zu den nationalen Parlamenten, von Solana/Patten bis hin zu den jüdisch-christlichen Wurzeln. Nur eines hat in den Debatten und den Ergebnissen des europäischen Konvents gefehlt: das Individuum, die Person, der Bürger. Alle wissen, dass in einer Demokratie jedes Individuum Inhaber von unerlässlichen Rechten ist, die eine funktionierende Demokratie und die Legitimation der Entscheidungen gewährleisten. Und von allen Rechten ist das unerlässlichste für das gute Funktionieren eines demokratischen Systems (das wissen alle seit dem 18. Jahrhundert) das Vereinsrecht: das Recht sich zu organisieren, um ein gemeinnütziges Ziel zu verfolgen.
Die Pioniere
Aber die Konvention, die die Rechte des einzelnen Bürgers und die Bedeutung eines wirklich freien europäischen Informationsraumes ignoriert hat, die die direkte Mitwirkung der Bürger am politischen Leben Europas unter einem Verfassungswirrwarr begraben hat, wie konnte sie sich in die Anerkennung der europäischen Vereinsfreiheit und in die europäische Vereinssatzung einmischen? Die einzigen, die sich wirklich einmischen konnten, ist eine verschwindend geringe Gruppe von Europaabgeordneten verschiedener politischer Gruppierungen, die in den 80er Jahren von Nicole Fontaine und einigen Beamten der Kommission angeführt wurde. Da diese sich während einer der seltenen verbindlichen Entscheidungen des Europäischen Parlaments in den frühen 90er Jahren von den wichtigen Konkurrenzproblemen des Binnenmarktes abgewendet hatten, konnten sie sich diesem Thema widmen. Seit 10 Jahren erwartet man in diesem Bereich eine Entscheidung des Rates, doch diese wird von den üblichen gegenseitigen Vetos und vom öffentlichem Desinteresse für eine Maßnahme behindert, die sich um einen Unbekannten, den europäischen Bürger und seine Rechte, kümmert. Der europäische Bürger? Wer ist das?
Und dennoch ist heute die Notwendigkeit einer europäischen Vereinssatzung offensichtlich und man versteht nicht, wie man eine Maßnahme blockieren kann, die von mehreren politischen Akteuren als äußerst wünschenswert betrachtet wird.
Wünschenswert zuallererst für jeden einzelnen europäischen Bürger und seine politische Aktivität, die es ihm erlauben würde, jenseits der nationalen Grenzen, jenseits der veralteten existierenden Vereinsstruktur „europäisch“ zu sein. Sicher: Der Rechtsstaat, die Demokratie und die individuellen Freiheiten wurden in den rechtlichen Systemen der einzelnen Nationen in den letzten Jahrhunderten geboren und entwickelt. Aber die nationalen Regelungen werden mehr und mehr unbrauchbar, da sie außerstande sind, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Dann würde - vom institutionellen Standpunkt aus gesehen – die Realisierung einer europäischen Vereinssatzung eine angemessene und vollständige Ausübung des Versammlungsrechtes bedeuten. Endlich könnten europäische Parteien und europäische Gewerkschaften gegründet werden. Aber in einem Europa, in dem alle dasselbe Zukunftskonzept und fortschrittliche Ideale teilen muss man sich nicht wundern, wenn das Europäische Parlament - oder besser: dieses Europäische Parlament) es geschafft hat, sich mit einer Satzung für politische Parteien zu beschäftigen, alle anderen Vereine und das Versammlungsrecht des Einzelnen aber vergessen hat.
Europa zu seinem Recht verhelfen
Wünschenswert ist ein Europäisches Vereinsrecht auch für die Vereine selbst, für die Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützigen Verbände, die einer freien Gesellschaft zugrunde liegen. Sie alle, wie unterschiedlich sie auch seien, haben ein Recht darauf, auf europäischem Niveau zu agieren und somit jenseits aller Staatsgrenzen anerkannt zu werden. So steht es zumindest im Vertrag von Nizza. Es existiert heute kaum noch eine Vereinsaktivität, die nicht internationale Dimensionen annehmen würde, aber keine einzige erfreut sich eines internationalen Status. Mit einer Ausnahme: Das internationale Rote Kreuz. Aber Ausnahmen bestätigen eben die Regel. Und warum in ihren Heimatländern weithin anerkannte Verbände immer noch mit Behinderungen zu kämpfen haben, wenn sie sich international engagieren, weiß nur der liebe Gott.
Uns schließlich könnten auch die europäischen Institutionen aus einer europäischen Vereinssatzung nutzen ziehen. Die Kommission und andere Gemeinschaftsinstitutionen finanzieren mit einem bedeutenden Teil ihres Haushaltes Projekte von gemeinnützigen Organisationen, vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, der Bildung. Eine Europäische Vereinssatzung würde in dieser Hinsicht eine größere Transparenz der verwendeten Steuergelder garantieren, und dies alles in einem europäischen Rahmen. Ein europäisches Verbandssystem, welches so organisiert ist, kann demnach die Transparenz der Vereine nur erhöhen, da sie eine einfachere Lenkung des „einheitlichen Marktes der Ideen, der Kultur und der Zukunft Europas“ ist.
Keiner kann die große politische Tragweite der europäischen Vereinssatzung leugnen, die den europäischen Gedanken wieder mit Sinn füllen könnte. Es gibt einige, die die Macht in Europa zu organisieren versuchen, indem sie den einzelnen Bürger außer Acht lassen. Aber es gibt auch solche, die genau diesem Einzelnen wieder zu seinem Recht verhelfen wollen, weil sie wissen, dass er kein Einzelgänger ist, sondern sich in Vereinen organisiert. Es wäre richtig, wenigstens dies zur Kenntnis zu nehmen.
Translated from Per uno statuto di associazione europea