Terror gegen die Medien
Published on
Translation by:
anne-dörte balksDer Krieg gegen den Terrorismus könnte auch der Pressefreiheit das Leben kosten.
Kurz nach dem 11. September stellte Präsident George W. Bush den neuen Feind vor, der mitten unter uns ist: „Er versucht, unsere Freiheit zu zerstören und uns seine Sichtweisen aufzudrücken.“ Der neue Feind habe kein Gesicht, er könne überall lauern. Der Kampf gegen ihn würde nicht einfach werden, weder für die Regierung noch für die Presse.
Doch kann es vielleicht sein, dass der Kampf gegen einen Feind, der unsere Freiheit bedroht, eben diese Freiheit in Gefahr bringt? Ein Bericht der International Federation of Journalists (IFJ) kommt zu dem Schluss, dass „der Kampf ohne festgesetzte militärische Konfrontation, ohne bindendes Motiv, ohne genau umschriebene Grenzen und ohne absehbare Lösung unausweichlich zu Abstrichen bei den Bürgerrechten und den Grundprinzipien der demokratischen Gesellschaft führt“.
Der Fall Cicero
Der Krieg gegen einen Gegner ohne Gebiet erfordert eine neue Arten der Kriegsführung. Für die Regierenden heißt das: Menschen werden stärker überwacht, die Redefreiheit von Verdächtigen kann auf unbestimmte Zeit eingeschränkt werden. So verbietet der britische Terrorism Act vom Mai 2006 die „Glorifizierung des Terrorismus“. Kritiker argumentieren, dass dies in den 1980ern zu der Verhaftung vieler Menschen geführt hätte, die den African National Congress (ANC) in seinem Kampf gegen das Apartheimsregime in Südafrika unterstützten.
Solche Gesetze gibt es nicht nur in England. Im September 2005 sah sich der deutsche Journalist Bruno Schirra mit dem Vorwurf des Geheimnisverrats konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft berief sich auf eine Artikel, den Schirra im Apris desselben Jahres für das Magazin Cicero geschrieben hatte. Er trug den den Titel „Der gefährlichste Mann der Welt“. Dieser Artikel beinhaltete ein analysierendes Portrait des Terroristen Abu Mussab Al Zarqawi und berief sich sich auf geheime Dokumente des Bundeskriminalamtes. Fünf Monate nach der Veröffentlichung durchsuchte die Polizei die Büroräume von Cicero. Das verletzte das Recht auf die vertrauliche Behandlung von Quellen, wie es in den Artikeln 10 und 19 der Verfassung verankert ist. Bürgerrechtsvereinigungen und Journalistenverbände reagierten entsetzt.
Die Anklage gegen Schirra war möglich, weil es in der deutschen Gesetzgebung Schlupflöcher gibt. Dem deutschen Journalismusverband zu Folge werden Hausdurchsuchungen sowohl in Büros als auch in den Wohnungen der Journalisten immer häufiger Teil der kriminalistischen Untersuchung. Verantwortlich dafür ist Artikel 353 des Strafgesetzbuches. Er geht gegen die Begünstigung oder Anregung zur Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen vor. Der Fall Schirra wirft ernste Fragen zur Pressefreiheit in Deutschland auf. Bereits im März 2003 ermächtigte das Verfassungsgericht die Polizei, Telefongespräche von Journalisten in „ernsten“ Fällen zu verfolgen.
Der Datenschutz wird untergraben
Doch Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Änderungen Gesetzesänderungen die Medien alarmieren. Im vergangenen Jahr wurden die Wohnungen von Journalisten in Frankreich, Italien, Belgien und Polen durchsucht. Im Mai 2006 folgte der niederländische Innenminister dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts und teilte dem Parlament mit, dass der Geheimdienst in Zukunft Journalisten abhören dürfe. Die International Federation of Journalists reagierte sofort. „Die offizielle Überwachung von Telefongesprächen, E-mails, Fax und Internet untergräbt den Datenschutz, die Informationsbeschaffung von Journalisten und die Kontrollinstanz der Medien.“
Im Juni 2006 kündigte die britische Regierung an, sie wolle die bestehenden Geheimhaltungsgesetze verstärken. Undichte Stellen im Regierungsapparat sollen gestopft werden. Beamte mit Zugang zu „sensiblen“ Informationen können sich nun nicht mehr auf das Wohl der Öffentlichkeit berufen, wenn sie unlautere Handlungen der Regierung preisgeben.
Nur einen Monat zuvor, ließ die dänische Regierung Michael Bjerre und Jesper Larsen, Journalisten der Tageszeitung Berlingske Tidende, verhaften. Ihnen drohen zwei Jahre Gefängnis, weil sie 2004 berichteten, der dänischen Regierung hätten vor Eintritt in den Irakkrieg keine unwiderlegbaren Beweise für verbotene Waffen im Irak vorgelegen. Sie sind der „Veröffentlichung illegal beschaffter Informationen durch Dritte“ laut Strafgesetzbuch angeklagt.
Neigung zur Selbstzensur
Je stärker Journalisten unter Beobachtung stehen und ihnen die Quellen abgegraben werden, desto schwerer werden Informationen zugänglich. Die britische Bürgerrechtsbewegung Statewatch berichtet, der Europäische Rat verweigere den Zugang zu einem seiner Dokumente. Deren Veröffentlichung behindere laut Rat die „strategischen Möglichkeiten einer EU-Kampagne gegen den Terrorismus“. Laut Statewatch, das in Besitz des umstrittenen Dokuments ist, betreffen die zensierten Passagen die Rechte und die Sicherheit von Flüchtlingen. Sind wirklich alle Dokumente, die dem öffentlichen Auge vorenthalten werden, berechtigterweise geheim?
Ähnlich besorgniserregend ist der Grad an Selbstzensur, in die sich Journalisten aufgrund des harten Klimas der Anti-Terror-Gesetze ergeben. Die US-amerikanischen Medien waren unfähig, die Motive der Regierung Bush für den Irakkrieg zu hinterfragen. Doch auch Europa ist von solcher Selbstzensur nicht frei.
Unter solchen Umständen ist es tatsächlich möglich, dass die Freiheit auf ihrem eigenen Kampffeld stirbt.
Translated from Terrorising the media?