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„Sicherheit gewinnt über Recht und Freiheit“

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Default profile picture marina rudyak

Tony Bunyan von der Organisation „Statewatch“, die von London aus die Entwicklung der Bürgerrechte in der EU beobachtet, sprach mit café babel über die Auswirkungen von terroristischen Bedrohungen auf Demokratie und Menschenrechte.

In welchen Ausmaß sind Einschränkungen der Bürgerrechte zur Terrorismusprävention hinnehmbar?

Es ist durchaus legitim, Maßnahmen zur Überwachung mutmaßlicher Terroristen zu ergreifen, mit dem Ziel der Ausweisung oder zur Erhöhung der Flugsicherheit. Viele der Schritte jedoch, die in Folge des 11. September eingeleitet wurde, basieren auf einer Politik der Angst. Nach unseren Zählungen haben 27 von 57 EU-Initiativen nach dem Madrider Bombenattentat vom 11. März wenig oder nichts mit der Bekämpfung von Terrorismus zu tun. Ein gutes Beispiel sind Maßnahmen wie eine allgemeine Überwachung von Telekommunikation jedes EU-Bürgers, sowie die Überwachung aller Reisen in die und aus der EU. Dazu kommen die Pläne zur Anhäufung persönlicher Daten durch biometrische Pässe. Wie der britische Datenschutzbeauftragte Richard Thomas bemerkte „schlafwandeln wir in eine Überwachungsgesellschaft.“ Um es kurz zu sagen: Wir können keine Demokratie verteidigen, in dem wir ihre Grundwerte und Maßstäbe untergraben.

Kann der Terrorismus auf europäischer Ebene besser bekämpft werden als auf nationalem Niveau?

Der Kampf gegen die terroristische Bedrohung muss auf beiden Ebenen geführt werden. Die Zusammenarbeit auf einem europäischen Niveau ist wichtig, aber die wirklichen Maßnahmen müssen auf nationaler Ebene ergriffen werden.

Nach dem 11. September hat Großbritannien erstmals den Schritt unternommen, terrorverdächtige Ausländer ohne Anklage unter Arrest zu stellten. Auch wenn dieses System im Dezember für illegal erklärt wurde, so will die britische Regierung dennoch weiterhin Kontrollsanktionen („control orders“) und Hausarreste verhängen. Was hält „Statewatch“ von solchen Entwicklungen?

Die britische Regierung ist gerade dabei, ein weiteres Gesetz zur Terrorismusprävention (Prevention of Terrorism Act, PTA) auf den Weg zu bringen. Wir hatten so etwas bereits in den 1970ern, primär für den Konflikt mit Nordirland. Was die „Control Orders“ anbetrifft, habe ich folgende Bedenken: Die Zuständigkeit für diese Kontrollsanktionen wird bei einem Regierungsminister liegen und dadurch wird die Justiz nur begrenzt eingreifen können. Zweitens wird zur Aussprache der „Control Orders“ das Vorhandensein eines „hinreichenden Verdachts“ ausreichen, was die Verlagerung der Beweislast auf den Verdächtigten bewirkt. Grundlage für die Entscheidung des Innenministers werden Geheimdienstgutachten sein, und diese dürfen unter anderem auch Informationen enthalten, die unter Zuhilfenahme von Folter in anderen Ländern gewonnen wurden. Des Weiteren müssen nicht alle gesammelten Beweise aufgeführt werden, die über den Verdächtigen gesammelt wurde, sondern nur diejenigen, die für eine strafrechtliche Verfolgung ausreichen. Am besorgniserregendsten ist, dass der Verdächtige kein Recht hat zu erfahren, welche Beweise für seine Verhaftung oder Anklage ausschlaggebend waren. Ebenso wenig wie der Angeklagte wird auch sein Anwalt die „Beweise“ zu sehen bekommen. Die einzigen, die die belastenden Elemente zu Gesicht bekommen, sind der Richter und die von dem Generalstaatsanwalt eingesetzten „Sonderanwälte“. Es wird ein Prozess sein, der gegen alle Regeln eines fairen Prozesses verstößt: Der Angeklagte wird nicht wissen, was ihm zur Last gelegt wird, er wird weder die belastenden Beweise zu Gesicht bekommen, noch wird er die Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren, ebenso wenig wie er das Recht haben wird, sich von einem Anwalt seiner Wahl vor Gericht vertreten zu lassen. Solche Vorgehensweisen gehören nicht in eine demokratische Gesellschaft.

In ihrem Januarbericht äußerte sich die Organisation Human Rights Watch sehr besorgt über den Zustand der Bürgerrechte in der EU. Handelt es sich um eine direkte Folge der Ereignisse vom 11. September und 11. März oder wird hierbei die tiefe Malaise der europäischen Menschenrechtsstandarts deutlich?

Nach dem 11. September hat sich gewiss einiges geändert. Die Gefahr, der wir jetzt gegenüberstehen, ist die eine parlamentarische Demokratie, welche beginnt, im Namen der Politik der Angst Ausnahmegesetze zu erlassen. Dies würde eine Neudefinition der Rolle der Gerichte erfordern – sie müssen ihre Entscheidungen nicht länger über das Gesetz an sich treffen, sondern darüber, ob es richtig angewendet wurde. So sehen wir in Großbritannien ein Urteil, das das Festhalten von Menschen im Belmarsh-Gefängnis ohne Verhandlung verurteilt, und gleichzeitig andere Entscheidungen, die die Verwendung von unter Folter entstandenen Geständnissen sowie die Speicherung von DNS-Daten von unbescholtenen Personen für legitim erklärt. Im „Krieg gegen den Terror“ erleben wir, wie die Sicherheit nahezu immer über die Bürgerrechte und die Freiheit gewinnt. Solange Europa sich nicht auf seine demokratischen Grundwerte und Prinzipien zurückbesinnt, wird ein schleichender Autoritarismus, der gegenwärtig neben der parlamentarischen Demokratie existiert, unser Leben dominieren.

Translated from "Security is winning out over rights and freedoms"