Privatsphäre in Europa: Mal geschützt, mal ausgenutzt
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TextwolffUm die informationelle Selbstbestimmung zu einem Recht zu machen, sollte die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 die Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten harmonisieren.
Mit ihren Klauseln gegen Zielgruppenmarketing und für ein „Recht auf digitales Vergessen“ dient die Richtlinie dem Schutz der Bürger vor einer exzessiven Nutzung ihrer persönlichen Daten. Doch gleichzeitig werden diese Daten gemäß nationaler Gesetze aus mehr oder minder offen gelegten Gründen genutzt: Fallstudien aus Deutschland, Italien und Frankreich.
Im Jahr 1819 verglich Benjamin Constant die Freiheit in der Moderne mit der Freiheit in der Antike. Grob gesprochen gab es in der Antike kein eigenständiges Privatleben, sondern in beiden Sphären galt dasselbe, staatliche Recht. 200 Jahre später zerstörte Facebook-Gründer Marc Zuckerberg die Theorie des liberalen französischen Philosophen, denn die Freiheit in der Privatsphäre existiert nicht mehr. Danke, das war’s - oder wie? Nein, noch hat Facebook nicht unsere gesamte sakrosankte Privatsphäre vernichtet. Die nationalen Gesetze Europas wollen sie schützen, und das mehr oder weniger eifrig.
Deutschland: Big Brother läuft zu neuer Hochform auf
In Deutschland hat Big Brother immer mehr zu tun: Diesseits des Rheins war die geschützte Privatsphäre lange Zeit ein Heiligtum. Aber nach dem Index, den die in London ansässige NGO Privacy International für 2007 erstellt hat, rutschte Europas Klassenprimus in den letzten Jahren vom ersten auf den siebten Platz ab. Grund hierfür waren die verstärkte Videoüberwachung, die Einführung biometrischer Pässe, Zugriffsrechte der Verwaltung auf die Daten deutscher Bürger und der mangelhafte Schutz der Privatsphäre von Angestellten. Wenn Deutschland irgendwo die Nummer 1 ist, dann im Bereich der Überwachung von Telekommunikation: Das Telekommunikationsgesetz von 2007 erlaubte die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Anrufe... Jedenfalls bis dies im März 2010 nach zahlreichen Klagen als verfassungswidrig eingestuft wurde. Nicht verhindert wurde aber die zunehmende Ausbreitung von Verletzungen der Privatsphäre: Seien es die Supermarktkette Lidl, die ihre Angestellten mit Videokameras überwachte, oder die Blutuntersuchungen bei Daimler. Derzeit ist ein neues Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Angestellten in Arbeit. Dieses wird sich auch der heiklen Probleme im Zusammenhang mit sozialen Netzen annehmen.
Italien: Garantierter Schutz im Lande der Prahlerei
Vielleicht liegt es an dem besonderen Mitteilungspotenzial der Bewohner des italienischen Stiefels (Genau: Wutschreie kosten nix, einfach unten dranhängen), jedenfalls richten die Behörden des Landes ihre Aufmerksamkeit besonders auf den Schutz von personenbezogenen Daten und Privatsphäre. Seit Juni 2003 umfasst das Gesetzbuch zum Schutz personenbezogener Daten alle diesbezüglichen Gesetze und Bestimmungen. Am bedeutendsten in diesem Gesetzeswerk ist die Verpflichtung für Google, die Bürger über Aufnahmen für Google Street View vorab zu informieren. Der Schutz der Privatsphäre wird bereits in den Schulen thematisiert; biometrische Fingerabdrücke für die Mensa sind hier genauso verboten wie die ungenehmigte Veröffentlichung von Filmen, die per Handy aufgezeichnet wurden. Jüngst hat die Behörde zum Schutz personenbezogener Daten eine Kampagne zu den Nebenwirkungen sozialer Netze gestartet. Weiche von mir, Zuckerberg! Vergeblich versuchte unterdessen der überschäumend jugendliche Ratspräsident Silvio Berlusconi, Journalisten mit einem „Knebelgesetz“ (legge bavaglio) die Veröffentlichung von Informationen aus Telefongesprächen zu untersagen... Unter dem Druck von italienischen Medien und Europarat musste er dies schließlich im Juli 2010 aufgeben.
Frankreich: Privatsphäre zwischen Schutz und Kontrolle
Im französischen Recht treten vor allem zwei - scheinbar widersprüchliche - Tendenzen zutage. Einerseits werden IP-Adressen durch das „Recht auf digitales Vergessen“ zu personenbezogenen Daten und nun darf „jede Person, die sich ausweisen kann, die sie betreffenden Daten unterdrücken“. Ziel des Ganzen? Die Einhaltung der EU-Richtlinie vom 24. Oktober 1995, die Datenverwalter (Internetprovider, Suchmaschinen, soziale Medien usw.) verpflichtet, personenbezogene Daten nur für die Dauer ihrer Verarbeitung zu speichern. Eine Art Goodwill-Projekt gegenüber dem „virtuellen Datenklotz“ am Bein, den etwa Stellenbewerber mit sich herumschleppen könnten. Nur, dass diese „Charta eines Rechts auf Vergessen bei Mitmachseiten und Suchmaschinen“ weder für Facebook noch für Google gilt... Anders ausgedrückt: Also für kaum jemanden.
Auf der anderen Seite sieht das Gesetz zur inneren Sicherheit (LOPPSI) das Herausfiltern und Blockieren von kinderpornografischen Seiten vor. Na klar, niemandem geht es hier darum, Pädophile zu schützen. Die Kritiker des Gesetzes verteidigen nicht die Pädophilie, sondern fragen sich, ob dieses Rechtsinstrument nicht in absehbarer Zeit auch für andere Dinge eingesetzt wird, als nur zur Bekämpfung der Pädophilie. Schon jetzt möchten Händler mithilfe dieses Werkzeugs und im Namen des Urheberrechts gegen Datenplünderer vorgehen.
Fotos: (cc)Photon™/flickr ; Google Car: (cc)Stuck in Customs/flickr ; Dataflow: (cc)Anne Helmond/flickr ; Video: YouTube
Translated from Lois européennes sur la vie privée : entre protection et exploitation