Lost in Europe - Gegen Asyl-Shopping mit Dublin II
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Anke LutzIllegaler, anerkannter Immigrant, Asylsuchender, Flüchtling oder Aussiedler: zahlreiche Statusformen für einen einzigen Zustand - Einwanderer in Europa.
Wie stellt man sich dieser Frage in Europa? Der rechtliche Rahmen ist weitgesteckt und komplex: Er reicht von der Europäischen Sozialcharta bis zum Europäischen Übereinkommen über Soziale Sicherheit. Es gibt aber eine Orientierung in dieser Sache. Das ist die Dublin-II-Verordnung, die speziell auf Asylsuchende zugeschnitten ist, das heißt im Klartext für jeden, der „zu Recht fürchtet, aufgrund seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Ansichten (…) verfolgt zu werden“ (Genfer Konvention über den Flüchtlingsstatus, Art. 1). Einen Asylantrag zu stellen ist ein unverletzliches Menschenrecht, auf das die Staaten schnell, aber korrekt, reagieren müssen.
Asyl-Shopping?
Der Rechtsrahmen der Dublin-II-Verordnung betrifft vor allem Asylsuchende. Er wurde geschaffen, um das Phänomen des sogenannten „Asyl-Shopping“ zu vermeiden: In der Tat soll verhindert werden, dass ein Einwanderer einen Flüchtlingsstatus in dem Land beantragt, das die besten sozialen Sicherheiten bietet. Darum sieht dieses System vor, dass es das erste Land des Schengen-Raums sein muss, in dem der Immigrant ankommt, das seine Fingerabdrücke nimmt und seinen eventuellen Asylantrag überprüft. Das heißt also theoretisch, wenn ein Iraker über Griechenland nach Europa einreist, kann er seinen Asylantrag nur in Griechenland stellen. „Das Problem ist aber, dass nicht alle Mitgliedsstaaten die von den europäischen Richtlinien und der Genfer Konvention vorgegebenen Schutzbestimmungen einhalten“, erklärt Julien Blanc, langjähriger Mitarbeiter der Auffanglager in Frankreich und Belgien. „So liegt zum Beispiel die Anerkennungsquote von asylsuchenden Immigranten aus dem Irak in Griechenland bei ungefähr 0 %, während sie sich in Schweden auf 76 % beläuft. In dieser Situation wäre es ungerecht, die Immigranten des „Asyl-Shoppings“ zu verdächtigen, da Griechenland ihnen ihr Recht verweigert.
Dublin-II überlässt die Lasten der Aufnahme den südlichen und östlichen Staaten der Europäischen Union.
Ein Recht, das man ihnen in Schweden dagegen zugesteht. Technisch gesehen besteht das Problem darin, dass es keine Harmonisierung der Anerkennungsquote der Flüchtlinge im Schengen-Raum gibt, sowie in den schlechten Praktiken einiger Mitgliedsstaaten. NGOs machen die Dublin-II-Verordnung dafür verantwortlich, da diese die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Anerkennung von Flüchtlingen nicht berücksichtige. Außerdem überlässt die Dublin-II-Verordnung die Lasten der Aufnahme den südlichen und östlichen Staaten der Europäischen Union, wo man, aus naheliegenden geografischen Gründen, die höchste Anzahl an Asylanträgen registriert.
Auffanglager platzen aus allen Nähten
“Das Asylrecht darf weder Quoten noch Beschränkungen unterliegen. Das ist eine internationale Verpflichtung, die jeden Staat, der die Genfer Konvention ratifiziert hat, betrifft“, fügt Pierre Henry, Generaldirektor von France Terre d’Asile, einer der wichtigsten Vereinigungen, die sich um Flüchtlinge und Staatenlose kümmert, hinzu. Um die Tragweite des Problems zu verstehen, sollte man einen Blick auf die Situation in den vorübergehenden Auffanglagern werfen: das auf Lampedusa ist zum Bersten voll. In Griechenland gibt es keine verfügbaren Aufnahmezentren mehr, so dass die Asylsuchenden in vollgepfropften Hotelzimmern oder auf der Straße schlafen müssen.
In der Slowakei ist die Situation der griechischen sehr ähnlich, in Belgien sind die Bedingungen zwar besser, die Zentren sind aber ebenfalls überfüllt und die Zahl der Mitarbeiter ist sowieso immer unzureichend. Man muss sich in der Tat bewusst sein, dass die Immigration ein wichtiges Phänomen in Europa ist: Der Prozentsatz internationaler Immigranten steigt schneller als die Weltbevölkerung. Man spricht von 200 Millionen Menschen, die allein schon das fünftgrößte Land hinsichtlich der Bevölkerungszahl weltweit darstellen würden. Zwischen 30 und 40 Millionen von ihnen sind illegale Einwanderer. Und obwohl nur 20 % der Asylanträge stattgegeben werden, bleibt die Europäische Union das vorrangige Ziel der Asylsuchenden und nimmt mehr als die Hälfte der weltweit gestellten Asylanträge entgegen, ungefähr neunmal mehr als die Vereinigten Staaten. Was die Ursprungsländer betrifft, so rücken naheliegende Länder wie Russland, Serbien und die Türkei immer mehr in den Hintergrund, während Länder mit schwieriger politischer Lage wie Afghanistan und der Iran stärker in Erscheinung treten.
Man könnte mit den Worten von Jean-François Mattei, dem Präsidenten des französischen Roten Kreuzes, schließen, die er anlässlich eines Kolloquiums zur Migration vor dem Europarat am 19. und 20. Februar dieses Jahres ausgesprochen hat: „Wir müssen für diejenigen sprechen, die nicht oder nicht mehr sprechen können, wir müssen denjenigen entgegengehen, die manche nicht sehen wollen, weil sie als „illegal“ betrachtet werden. Wir müssen alles Notwendige tun, um in ihnen das zu schützen, was unser aller Menschlichkeit ausmacht: die menschliche Würde.“
Translated from Lost in Europe: la lunga storia di un immigrato nell’Ue, tra il Dublino II e le leggi nazionali