„Es gibt keine Pläne zur Errichtung von Flüchtlingslagern außerhalb der EU“
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christophe schrammWird Europa zur Festung? Begegnung mit Friso Roscam Abbing, dem Sprecher von EU-Kommissar Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit.
Der Italiener Franco Frattini ist nicht nur Vize-Präsident der Europäischen Kommission, er ist auch zuständig für Fragen der Asyl- und Immigrationspolitik innerhalb der Europäischen Kommission. Sein Sprecher antwortete auf die Fragen von café babel.
Wird der EU-Verfassungsvertrag – sofern er in Kraft tritt - zur Stärkung des freien Personenverkehrs beitragen?
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass diese Frage nicht ausschließlich im Kompetenzbereich von Kommissar Frattini liegt, sondern auch in dem von Kommissar McCreevy [zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, d.R.]. Was Herrn Frattini angeht, kann man zwei wichtige Aspekte hervorheben: Erstens erleichtert eine am 30. April 2004 beschlossene Richtlinie den freien Personenverkehr; sie tritt im April 2006 in Kraft. Zweitens muss man sagen, dass die Verfassung nicht viele Veränderungen mit sich bringen wird. Nur die Vergabe von Reisepässen wird zu einer Gemeinschaftskompetenz. Aber vergessen wir nicht, dass diese Entscheidungen noch einstimmig vom Europäischen Rat verabschiedet werden müssen. Die Übernahme der Reisepassangelegenheiten auf Gemeinschaftsebene wird behördliche Kontrollen vereinfachen, weil die Dokumente nach bestimmten Regeln vereinheitlicht werden.
Was halten Sie vom Vorschlag, Lager außerhalb der europäischen Union zu schaffen, um Flüchtlinge zu sortieren?
Hier muss eine klare Sprache sprechen. Es gibt keine konkreten Pläne, geschweige denn das Vorhaben, solche Lager einzurichten. Es ging um einen Vorschlag des britischen Premierministers Blair, der nicht übernommen wurde. Herr Frattini hat sich für eine umfassende Politik entschieden, die Entwicklung und Migrationen, innere und auswärtige Angelegenheiten miteinander verbindet und dabei die internationale Dimension der Immigrations- und Asylfragen mit berücksichtigt. Eine Text mit dem Titel „Den Weg zu nachhaltigen Lösungen vereinfachen“ wurde im Juni 2004 veröffentlicht. Daraufhin hat der Rat für auswärtige Angelegenheiten im Oktober 2004 politische Schlüsse gezogen, die im November in den Programmen von Den Haag und Tampere II wiederholt wurden und die das Regionalprogramm zum Schutze der Europäischen Union (European Union Regional Protection Program) verstärkt haben. Dieses behandelt in der Tat weder die Behandlung von Asylanträgen in den Herkunftsländern, noch in den Transitländern oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Demgegenüber fordert das Programm von Den Haag die Kommission auf, zwei Machbarkeitsstudien zu erstellen: Die erste wird eine gemeinsame Behandlung der Asylanträge innerhalb der EU untersuchen, die zweite eine gemeinsame Vorgehensweise außerhalb der EU.
Nach Angaben des europäischen Parlaments wurden bei der Rückführung von Flüchtlingen vom italienischen Lampedusa nach Libyen nicht alle Normen des europäischen und internationalen Rechts eingehalten. Wird die europäische Verfassung derartige Zwischenfälle in Zukunft vermeiden?
Vize-Präsident Frattini hat vom italienischen Innenminister Giuseppe Pisanu einen Bericht über die Ereignisse von Lampedusa verlangt. Diese detaillierten Informationen haben wir noch nicht. Außerdem hat die Kommission von juristischer Seite her noch nicht das Recht, ein Verfahren gegen Länder einzuleiten, welche die gemeinschaftlichen Regeln in der Asylpolitik nicht einhalten. Hierzu muss noch eine Richtlinie verabschiedet werden, deren zweijähriger Umsetzungszeitraum dann verstreichen muss. Neben der Verfassung ist aber auch das Programm von Den Haag wichtig: Es unterstreicht klar, dass die EU diejenigen Mitgliedsstaaten unterstützen soll, die aufgrund ihrer geographischen Lage, wie z.B. Malta oder an den östlichen Außengrenzen die Slowakei, zusätzlichem Druck ausgesetzt sind. Technische, juristische und natürlich wirtschaftliche Unterstützung ist notwendig. Franco Frattini hat einen Vorschlag gemacht, der sich im Rahmen der neuen Finanzperiode 2007-2013 umsetzen lässt. Dieser sieht vor, mehrere Fonds zu schaffen: einen Fonds für die Rückkehr von Flüchtlingen, deren Antrag zuvor fair und gerecht untersucht wurde; einen Fonds für die Außengrenzen der Union und einen Flüchtlingsfonds, um diejenigen Mitgliedsstaaten zu entschädigen, die mehr Flüchtlinge als andere aufnehmen. So hat zum Beispiel das sehr kleine Malta mehr Schwierigkeiten als Länder mit größeren Mitteln, Flüchtlinge zu integrieren.
In der Verfassung ist die Asylpolitik Teil des allgemeinen Prinzips der Solidarität und der Lastenverteilung. Sicherlich kann man die Wirksamkeit von Entscheidungen mit politischem Charakter bezweifeln, aber jene Mittel werden eine praktische Umsetzung dieser politischen Entscheidungen erlauben.
Also geht es um eine Immigrationspolitik für die EU, die keinen Kontrollverlust mit sich bringt?
Was die legale Einwanderung anbelangt, bekräftigte der europäische Verfassungskonvent die Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten, um die Anzahl der Einwanderer zu regeln, die sich aus wirtschaftlichen Gründen auf ihrem Gebiet niederlassen dürfen. Dennoch ist ein allgemeingültiger Ansatz geplant hinsichtlich der Migrantenrechte und der Kriterien, auf welchen jene Genehmigungen basieren. Der europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, ein einheitliches Verfahren zu schaffen, um die Regelung der Migrationsströme zu verbessern.
Translated from « Pas de camps hors de l’Union »