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Die europäische Übernahmerichtlinie greift zu kurz

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Default profile picture tina hebes

Die Richtlinie der EU-Kommission für Übernahmeangebote von Unternehmen soll den freien Wettbewerb stärken. In der Praxis lässt sie den Mitgliedsstaaten jedoch zuviel Raum für Protektionismus.

Seit der Binnenmarkt in Europa geschaffen wurde, wollen viele Unternehmen über ihre Landesgrenzen hinaus in der EU investieren und die Vorteile der gemeinsamen Währung für sich in Anspruch nehmen. Deshalb haben sich die Mitgliedsstaaten der EU auf einen gemeinsamen Gesetzesrahmen geeinigt, um den Beteiligten eine höhere Rechtssicherheit zu gewährleisten. Allerdings hat es sich als besonders schwierig erwiesen, eine einheitliche Rechtbasis zu schaffen und den Ablauf von öffentlichen Übernahmeangeboten zu koordinieren. 1989 sollten die Übernahmeregelungen gelockert werden, was im Juli 2001 endgültig am Europaparlament scheiterte. Die Abgeordneten bemängelten, dass der Vorstand eines Unternehmen ohne die Zustimmung der Aktionäre keine Schritte gegen eine ausländische Übernahme einleiten könnte. Unter diesen Umständen würden europäische Unternehmen gegenüber ihren internationalen – insbesondere amerikanischen – Mitstreitern geschwächt. Zudem kritisierten die Abgeordneten die unzureichende soziale Absicherung der Belegschaft im Falle einer Übernahme.

15 Jahre Verhandlungen

Im April 2004 hat die EU-Kommission schließlich die Richtlinie für öffentliche Übernahmeangebote (2004/25/EG) durchgesetzt. Die Richtlinie stützt sich auf zwei Bedingungen: Der Übernahmeprozess muss in allen Phasen transparent verlaufen und alle Betroffenen müssen informiert werden. Dabei müssen die Beschäftigten beider Unternehmen über das Übernahmeangebot in Kenntnis gesetzt und konsultiert werden.

Doch die Richtlinie räumt dem Vorstand des Zielunternehmens ein, ohne die Erlaubnis der Aktionäre Maßnahmen gegen die Übernahme einzuleiten. Dies beruht auf dem Prinzip der Wechselseitigkeit. Dies erlaubt es einem Unternehmen, seine Aktionäre nicht zu konsultieren, wenn es das andere Unternehmen auch nicht macht. Dies lässt den Mitgliedsstaaten Raum, staatseigene Unternehmen vor feindlichen Übernahmen zu schützen.

Frankreich verstößt gegen die Richtlinie

Damit die Bestimmungen der Richtlinie europaweit greifen können, müssen sie von den Regierungen der Mitgliedsstaaten in ihre jeweilige Gesetzgebung aufgenommen werden. Die Frist für diese Umsetzung ist am 20. Mai diesen Jahres. Sowohl Belgien als auch Italien und Spanien haben noch keinerlei Änderungen vorgenommen. Frankreich und Luxemburg haben zwar ihren Gesetzeskatalog den Bestimmungen angepasst. Allerdings handeln beide Regierungen gegen die Grundsätze der Richtlinie, indem sie versuchen, den Stahlkonzern Arcelor gegen das Übernahmevorhaben des indischen Stahlmarktführers Mittal Steel zu schützen.

Gerade im Energiesektor neigen viele Mitgliedsstaaten zu Protektionismus. „Nationalen Riesen“ wird der Vorrang vor internationalen Konkurrenzunternehmen eingeräumt. Jüngstes Paradebeispiel ist die durch die französische Regierung unterstützte Fusion der Strom- und Wasserversorger Gaz de France und Suez, die eine Übernahme durch den italienischen Energiekonzern Enel verhindern sollte. Auch die spanische Regierung wehrt sich heftig gegen die geplante Übernahme des Energieversorgers Endesa durch die deutsche E.ON.

Die Richtlinie hat es versäumt, die Befugnisse der Regierungen bei Übernahmen zu definieren. Inwieweit dürfen diese überhaupt bei feindlichen Übernahmen einschreiten? Sie lässt den Staaten so einen zu großen Handlungsspielraum und fördert somit Wirtschaftsprotektionismus. Der EU-Binnemarktkommissar, Charlie McCreevy, ermahnte 17 Mitgliedsstaaten im vergangenen März und erklärte, dass er gegen protektionistische Politik vorgehen werde. Der Handlungsspielraum der Kommission ist allerdings begrenzt. Erst wenn ein Mitgliedsstaat durch nationale Schutzmaßnahmen offenkundig gegen die gemeinsamen Binnenmarktgesetze verstößt, kann die Kommission ein Verfahren einleiten. Dieser Prozess ist wiederum langwierig, denn bevor die Kommission den europäischen Gerichtshof als letzte Instanz einschalten kann, muss der betroffene Staat seine Position verteidigen.

Translated from La directive OPA compte pour du beurre