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«Der Weg nach Brüssel führt durch unsere Hauptstädte»

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Die Sachlage, der Plan, die Widerstände, die Perspektiven… Anne David, Präsidentin des CEDAG und Spezialistin auf dem Gebiet des europäischen Vereins, gibt Auskunft.

café babel hat Anne David um eine Stellungnahme zur Entwicklung des SAE gebeten. Sie ist allgemeine Abgeordnete der FONDA – der Vereinigung zur Förderung eines verbindend und partnerschaftlich wirkenden internationalen Dialogs in Frankreich und Europa – und Präsidentin des CEDAG – des europäischen Komitees für Vereine von allgemeinem Interesse, jenes Ideenexperiments, das sich in Brüssel mühsam erprobt. Sie ist eine der besten SpezialistInnen in der Frage nach einem Verein auf europäischer Ebene.

Frau David, an was denken Sie, wenn Sie über die europäische Vereinssatzung (EV) sprechen?

Die Satzung zur EV existiert noch gar nicht. Die Regelungen befinden sich im Stadium des Entwurfs. Dieser wurde vom europäischen Komitee ausgearbeitet und innerhalb der Arbeitsgruppe «Recht der Gesellschaften» unter Leitung des Rats der europäischen Union diskutiert, also nur zwischen den Mitgliedsstaaten. Stimmt der Rat zu, wird der Text anschließend dem europäischen Parlament unterbreitet, sehr wahrscheinlich über das Verfahren der Mitentscheidung.

Es handelt sich also um eine juristische Satzung, die auf Wunsch in Kraft treten wird. Sie wird ein Merkmal des europäischen Bürgertums sein und ein Mittel zur Ausübung der freien Dienstleistung. Auch wird sie die Freiheit, sich auf dem Gebiet der Union niederzulassen, vergrößern und den Vereinen ermöglichen, sich durch verschiedene wirtschaftliche Maßnahmen zugunsten ihres sozialen Interessengegenstandes auf einer Ebene neben den ökonomischen Akteuren zu stehen. Außerdem wird diese Satzung sehr nützlich sein, wenn es um grenzüberschreitende Unternehmungen geht.

Mehr als 15 Jahre sind seit der Veröffentlichung des «Berichts Fontaine» bereits vergangen und die berühmte europäische Vereinssatzung, die er befürwortet, ist allen Bemühungen des CEDAG zum Trotz immer noch weit davon entfernt, Gesetz zu werden. Wie lauten ihre gegenläufigen Hauptanliegen in dieser Kampagne? Welche Regierungen und / oder welche Institutionen widersetzen sich auf eine mehr oder weniger explizite Weise?

Befindet sich etwas im Stadium des Entwurfs, ist es an den Vorsitzenden der Europäischen Union, diesen am Tag ihrer Präsidentschaft Teil der gesetzlichen Ordnung werden zu lassen. So hat man es in Dänemark und in der Nachfolge auch in Griechenland gemacht. Die gegenwärtige italienische Präsidentschaft und ebenso zweifellos auch die nachfolgenden Präsidentschaften (Irland, Niederlande) hegen dafür keinerlei Interesse. Es gilt also die luxemburgerische Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2005 abzuwarten…

Widerstände kommen von Seiten mehrerer Politiker, die auf die Notwendigkeit einer Präzisierung des Anwendungsbereichs bestanden haben. Sie verwiesen vor allem auf die Definition des EV verwiesen haben, wie sie in Artikel 1 aufgeführt ist. Ohne diese Vorüberlegungen halten sie eine Debatte über die Notwendigkeit, etwas in dieser Art in Europa einzuführen, überhaupt gar nicht für möglich.

Die Aktivitäten des CEDAG (europäisches Komitee der Vereine im öffentlichen Interesse) sind also sehr wichtig, um diesen Mitgliedern, die verschiedenen Mitgliedsstaaten angehören, Vorschläge zu unterbreiten und unmittelbar auf ihre eigene Regierung einwirken zu können. Man kann es nicht oft genug wiederholen: der Weg nach Brüssel führt durch unsere nationalen Hauptstädte.

Und was sind Ihre Hauptanliegen, wie sie unmittelbar mit dem politischen Wortlaut verknüpft sind?

Die Kommission, die nach einer allgemeinen Satzung für die europäische Zivilgesellschaft die Satzung der europäischen Genossenschaft ausgearbeitet hat und die nun die europäische Vereinssatzung vorbereitet. Sie müsste noch eine Satzung für eine europäische Sozialversicherung ausarbeiten.

Das europäische Parlament, welches dieses Projekt langjährig unterstützt hat. Ein Zusammenschluss mehrerer parlamentarischer Gruppen im Interesse der Sozialwirtschaft existiert bereits. Dies ist sehr nützlich, um die Abgeordneten für die spezifischen Besonderheiten unserer Sektoren zu sensibilisieren. Aber dieser wird nach der Wahl 2004 neu zu konstituieren sein.

Schließlich die französische Regierung und hier besonders die Abteilung für Sozialwirtschaft, die Arbeitsgemeinschaften mit der Gesamtheit der betroffenen Minister organisiert hat, zu deren Teilnahme man die Vereine eingeladen hat.

Den Vereinen wird zuweilen vorgeworfen, eine interne Organisation zu haben, die nicht immer demokratisch ist. Bis zu welchem Grad müsste es nun Aufgabe einer europäischen Vereinssatzung sein, die Vereine zu einer internen demokratischen Organisation zu verpflichten?

Der Entwurf der europäischen Vereinssatzung legt in Artikel 4 die Inhalte dar, wie sie für die Satzungen verpflichtend sind und regelt vor allem die Art und Weise der Einberufung, die Minderheitensperre, die Sorge für eine ausgewogene Stimmenbeteiligung, die Beitrittsmodalitäten… In diesen Punkten macht sie also strengere Festlegungen als das Gesetz von 1901, nach dem der Verein ein privatrechtlich geregelter Vertrag ist, der den Parteien Organisationsfreiheit lässt (wobei Satzungen nach Art der Präfekturen überhaupt nicht zwingend sind).

Wir setzen also auf eine Satzung, die die Entwicklung der europäischen Bürgergemeinschaft und das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Zukunft fördern kann.

Translated from « Le chemin de Bruxelles passe par nos capitales »