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Der Vatikan im Clinch mit der EU

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Das Konkordat zwischen dem Vatikan und der Slowakei über die Abtreibungsregelung liegt zur Ratifizierung vor. Eine Expertenkommission hat nun Alarm geschlagen: Das Abkommen könnte EU-Recht unterlaufen.

In Europa tobt derzeit ein Kampf um das Recht auf Hilfeverweigerung aus Gewissensgründen, besondes was die Abtreibung angeht. Die EU hat nun den Fehdehandschuh aufgenommen, den der Vatikan zu Boden geworfen hat. Ein „Netzwerk unabhängiger Experten“ der EU-Kommission hat in einem 41-seitigen Gutachten die Praxis der bilateralen Abkommen - so genannte Konkordate - zwischen dem Vatikan und einzelnen Mitgliedsstaaten der EU in Frage gestellt. In der Vergangenheit wurden solche Konkordate mit dem Ziel abgeschlossen, die Position der Katholischen Kirche in einem bestimmten Land festzulegen; berühmtestes Beispiel hierfür ist die Wiedereinführung des Katholizismus 1801 in Frankreich unter Napoleon. Auch in jüngster Vergangenheit hat der Vatikan die Konkordate zunehmend genutzt, um politischen Einfluss zu gewinnen.

Vorrang des Katholizismus

Im Konkordat mit Italien, Lettland und Portugal hat der Vatikan bei der Wehrpflicht bereits Paragraphen zur Verweigerung in Gewissensfragen eingeführt. In einem Konkordatsentwurf mit der Slowakei von 2003, der gegenwärtig zur Ratifizierung vorliegt, haben die beiden Vertragspartner das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen bei Abtreibung und künstlicher Befruchtung festgeschrieben. Laut der Expertenkommission der EU bedeutet dies, dass in der Slowakei Angestellte im Gesundheitssektor Frauen die Abtreibung oder künstliche Befruchtung verwehren können mit der Begründung, der Eingriff sei nicht mit dem römisch-katholischen Glauben zu vereinbaren. Die Experten sind überzeugt, dass dieses Konkordat „in der Praxis eine Beratung oder einen Eingriff für Frauen wenn nicht unmöglich macht, so doch erheblich erschwert… vor allem in ländlichen Regionen.“ Im Umkehrschluss bedeute dies, dass die Slowakei in Bezug auf EU- Recht und internationale Menschenrechte „ihre Pflichten verletzt“.

Es ist aber nicht nur dieses eine Konkordat, das im Verdacht steht, EU-Recht zu verletzen. Fachleute sehen in jedem Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und dem Vatikan eine mögliche Gefahr. Da der Vatikan als souveräner Staat agiert, gelten die Konkordate als bilaterale Abkommen und sind als solche Gegenstand internationalen Rechts, das Vorrang gegenüber nationalem Recht hat. Es ist also theoretisch unmöglich, ein solches Konkordat einseitig aufzulösen oder zu ändern. Für nachfolgende Regierungen oder parlamentarische Mehrheiten wird es schwierig sein, Politikbeschlüsse aufzuheben, die von der Vorgängerregierung in Übereinkunft mit dem Vatikan getroffen wurden. Die Kritiker betonen auch, solche Konkordate bevorzugten unerlaubterweise eine bestimmte Religion gegenüber anderen.

Angesichts all dieser möglichen Probleme wird nun mit Spannung darauf gewartet, ob ein Fall vor den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden kann, um die Gültigkeit eines solchen Konkordats zu überprüfen.

Translated from New Europe, old habits