Der Mythos von den Horden aus dem Osten
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simone mittererEuropa hat Angst. Angst vor den Menschenmassen, die aus dem Osten nach Westeuropa strömen, um den Menschen aus dem Westen die wenigen noch vorhandenen Arbeitsplätze wegzunehmen. Paranoia, antwortet das Neue Europa.
Arbeitsmigration aus dem Osten ist eine Bedrohung für das westliche Europa? Seien sie nicht so naiv! Was die Tschechische Republik betrifft, kann man feststellen, dass es einige Menschen gibt, die es in den Westen zieht. Sie würden gerne im Ausland arbeiten, aber nicht nur, weil sie dort bessere Arbeitsstellen finden oder mehr Geld verdienen würden, sondern auch, weil sie in einem fremden Land neue und wichtige Erfahrungen machen wollen. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass die Sprache, aber auch die familiären Bindungen immer ein Hindernis bleiben werden. Deshalb wird es im Besonderen junge Leute ins Ausland ziehen.
Manche werden sich fragen, warum viele Bürger der frisch gebackenen EU-Mitglieder im Osten über die neuen Möglichkeiten so froh sind, da sie auch vorher schon im EU- Gebiet arbeiten konnten. Dennoch werden den neuen Mitgliedsstaaten nach ihrem Beitritt enorme Vorteile zuteil und die Arbeitsbedingungen verbessern sich für sie zu 100 %. Bevor sie der Europäischen Union beigetreten waren, haben die Arbeitssuchenden zunächst eine Arbeitsgenehmigung gebraucht, heute ist das nicht mehr nötig - unter Vorbehalt.
Zahlreiche Einschränkungen
Lediglich Großbritannien, Irland, Schweden ( solange man vor der Einreise Arbeitsstelle und Unterkunft vorweisen kann ) und Griechenland verlangen keine Arbeitsgenehmigung. In Dänemark gibt es nur minimale Einschränkungen.
Die Mehrheit der ‚alten’ EU- Mitgliedsstaaten wollen die Einwanderung von Arbeitssuchenden aus den neuen Staaten der Europäischen Gemeinschaft jedoch noch weitere zwei bis sieben Jahre einschränken. In Deutschland und Österreich beispielsweise werden diese Einschränkungen noch sieben Jahren gelten. In Frankreich, Italien, Spanien und Finnland wird auch erst nach zwei Jahren keine Arbeitsgenehmigung mehr von Nöten sein. Nach zwei Jahren will die Europäische Kommission alle Mitgliedsstaaten befragen, ob sie die Beschränkungen für die neuen Mitglieder weiter aufrechterhalten wollen. Falls sie diese Restriktionen weiterführen möchten, werden sie erst nach weiteren drei Jahren erneut befragt. Weitere zwei Jahre später müssen jedoch alle Mitgliedsländer ihre Einschränkungen bezüglich der Arbeitserlaubnis für die neuen Mitglieder aufgeben. Während dieser Zeit wird den neuen Mitgliedern dann die Möglichkeit eröffnet an der ‚Vorrangsregelung’ teilzunehmen, die besagt, dass EU- Bürger (der alten und der neuen Staaten) bei einer Bewerbung innerhalb eines EU-Landes bevorzugt werden.
Bessere Bedingungen
Die Arbeiter aus der Tschechischen Republik haben jedoch nun dieselben Rechte, wie Arbeiter anderer Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass sie bei Bewerbungen nicht mehr benachteiligt, sondern gleichwertig behandelt werden. Dies schließt auch die gleichberechtigte Behandlung von Männern und Frauen mit ein. Wie es bereits im Amsterdamer Vertrag festgehalten wurde, sollen Männer und Frauen für die gleiche berufliche Tätigkeit dieselben Gehaltsansprüche geltend machen können. Darüber hinaus können Arbeitssuchende nun in jedem Mitgliedsstaat, in dem sie sich auf Arbeitssuche befinden drei Monate lang Arbeitslosenhilfe beziehen. Es gibt aber immer noch einige Beschränkungen bezüglich der permanenten Aufenthaltsgenehmigung.
Die Angst der ‚alten’ EU- Mitglieder vor der Arbeitsmigration aus dem Osten ist unbegründeter Weise stark übertrieben. Sie haben Angst, dass die Menschen anfangen werden sich scharenweise auf Arbeitsstellen in den westlichen Ländern zu bewerben. Vielleicht werden sie mit der Zeit jedoch merken, dass ein größeres Europa nicht automatisch eine größere Gefahr bedeutet, sondern viel mehr größere Möglichkeiten bietet, die zu einer viel größeren Verständigung und Integration zwischen den Menschen führen kann.
Translated from The Myth of the Hordes from the East