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Das Janus-Gesicht der Einwanderung

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Default profile picture camilla gendolla

Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 machte die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu einem Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft. Zwanzig Jahre später liegt deren Verwirklichung in weiter Ferne.

Die europäische Einwanderungspolitik hat zwei Gesichter. Während nach außen die Hindernisse für Einwanderung verschärft werden, verpflichtet sich Europa im Innern der Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer auf dem gemeinsamen Markt. Die Bürger der neuen Mitgliedsländer blicken in beide Gesichter: Obwohl sie das Recht haben, in der EU zu arbeiten, werden sie noch immer wie Arbeiter aus Ländern außerhalb der EU behandelt.

Um diesen Widerspruch zu verstehen, muss man einen Blick in die Geschichte der Arbeitsimmigration von Ost nach West werfen.

Weder rein noch raus (1945-1970)

Nach dem Zweiten Weltkrieg und mit Beginn des Kalten Kriegs waren die Grenzen zwischen Westeuropa und dem Ostblock geschlossen. Dies war nicht nur eine Maßnahme des Westens, um ökonomisch bedingte Abwanderung von Ost nach West zu verhindern. In den sozialistischen Staaten wurde die Grenzschließung mit der Notwendigkeit begründet, die Menschen vor der kapitalistischen Ideologie zu schützen. Außerdem konnten so viele Menschen am Verlassen des Ostblocks gehindert werden – Tausende waren damals auf der Suche nach einem besseren Leben und bereit, ihr Land zu verlassen. In dieser angespannten Atmosphäre waren die Reisemöglichkeiten sehr beschränkt: nur solche, die eine offizielle Genehmigung hatten, durften gehen.

Tauwetter (1970-1989)

Die 70er Jahre brachten die Charta 77 und damit eine politische Öffnung im Ostblock. Mit der Charta 77 gingen Lockerungen der Reiseeinschränkungen für Arbeiter im Ausland einher. Die Grenzen zwischen den sozialistischen Ländern wurden geöffnet und auch eine Reise in den Westen wurde, wenn auch noch immer unter Einschränkungen, möglich. Bis Ende der 80er Jahre wurden diese Beschränkungen immer mehr aufgeweicht, zum Schluss bekamen auch Arbeiter Pässe, obwohl geringe finanzielle Mittel und strenge europäische Einwanderungsvorschriften Reisen ins Ausland nach wie vor erschwerten.

Ab den frühen 80er Jahren schlossen mehr und mehr Staaten bilaterale Beschäftigungsabkommen mit westeuropäischen Staaten. Während einige sich auf bestimmte Sektoren beschränkten und andere die maximale Verweildauer an einem Ort festlegten, kontrollierten wiederum andere die Zahl der einreisenden Arbeiter durch ein Quotensystem. Eines hatte sie jedoch alle gemeinsam: Sie verhinderten einen vollkommen liberalisierten Arbeitsmarkt.

Schritt für Schritt (1989-2004)

Mit dem Ende des Kommunismus kam nicht die befürchtete Einwanderungswelle in die Europäische Gemeinschaft. Rezession und eine steigende Feindseligkeit gegenüber Einwanderung führten in Westeuropa dazu, die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen aus Osteuropa nach wie vor zu beschränken. Der Integrationsprozess für die mittel- und osteuropäischen Staaten hatte bereits begonnen, doch selbst eine Reihe europäischer Abkommen änderte nichts Substantielles an der damaligen Situation: Wer aus dem Osten kam und Arbeit suchte, wurde wie ein Nicht-EU-Bürger behandelt.

Teilweise Öffnung der Schranken (2004- )

Der EU-Beitritt der neuen Mitgliedsländer im Jahr 2004 hat neue Ängste vor Einwanderung und billigen Arbeitskräften aus dem Osten geschürt. Um die Integration zu erleichtern, hat die EU Übergangsmaßnahmen ergriffen. Nach dem „2 plus 3 plus 2-Abkommen“ können die ursprünglich 15 EU-Mitgliedsstaaten innerhalb ihres Arbeitsmarktes und über einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsländern einschränken.

Diese Regelung ist weit von dem freien Arbeitsmarkt entfernt, den Europa gemäß der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 anstrebte und die die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU sicherstellen sollte.

Im Mai 2006 müssen die 15 „alten“ Staaten der EU der Kommission mitteilen, ob sie ihren Arbeitsmarkt öffnen oder aber die Einschränkungen aufrecht erhalten wollen. Ein im Februar diesen Jahres veröffentlichter Bericht der EU-Kommission hat die Vorteile von Immigration betont. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Arbeitsmigranten wesentlich geringer ist als befürchtet. Dies beweise die Situation in Finnland, Großbritannien und andern Länder, die ihre Arbeitsmärkte bereits geöffnet haben. Angesichts sinkender Geburtenraten und dem Bedarf an neuen Arbeitskräften in Europa mache es jedoch sowohl aus ökonomischer als auch aus politischer Sicht Sinn, die Grenzen Europas zu öffnen.

Doch es ist unwahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit einen offenen europäischen Arbeitsmarkt geben wird. Kurzfristig wird die Politik in Ländern wie Frankreich, Deutschland und Italien von der öffentlichen Angst vor Arbeitslosigkeit bestimmt, weshalb die Menschen aus den neuen Mitgliedsländer auch weiterhin als Bürger zweiter Klasse behandelt werden.

Fotos: Osiris (1+2), Judit Jaradi (3)

Translated from Janus-faced Immigration in Europe