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Darling, es ist aus - aber erst kommt Artikel 50

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PolitikBrexit

Eine Woche nach dem Brexit verspricht die Scheidung zwischen Großbritannien und der EU ein Rosenkrieg zu werden. Das hatten die Eheleute eigentlich während des EU-Gipfels am 28. und 29. Juni versucht zu verhindern. Aber der Weg ist lang, bevor sie offiziell getrennte Wege gehen können. Wie der Weg aussieht ist im Artikel 50 des Vertrags von Lissabon beschrieben.

Dass die Scheidung nicht direkt nach dem Brexit-Votum stattfinden kann liegt daran, dass das britische Referendum nicht im Europäischen Recht anerkannt ist. In anderen Worten, es ist juristisch nicht bindend. Das ist ein bisschen so, als hätte Großbritannien Europa beim abendlichen Streit entgegengeschmettert: „Es ist aus zwischen uns, ich verlasse dich. Und außerdem bist du hässlich!“ Heftige Worte sicherlich, aber noch nicht ausreichend, um den Heiratsvertrag aufzulösen und die Haustürschlüssel zurückzugeben.

Das Ehegelübde brechen

Die gute Nachricht: Es gibt einen Paragrafen im Vertrag über die Europäische Union (VEU), der die Prozeduren beschreibt, die im Fall einer solchen Trennung zu befolgen sind. Das ist der berühmt-berüchtigte Artikel 50 und der sieht mehrere Dinge vor.

Zu allererst muss eine Scheidung formal eingereicht werden, damit die Anfrage akzeptiert wird. Klipp und klar - das Vereinigte Königreich muss die Union offiziell benachrichtigen, dass es sie verlassen möchte und unter welchen Bedingungen. Das ist auch der Grund, warum alle europäischen Regierungsoberhäupter Großbritannien drängen, die Sache schnell offiziell zu machen.

Aber bevor sich die Anwälte auf beiden Seiten in harte Verhandlungen darüber stürzen, wer das Auto, den Hund, das Haus und den Familienschmuck behalten darf, muss erst klar sein, welche Forderungen bestehen und wie beide Seiten die Beziehung zukünftig sehen. Im Großen und Ganzen muss die Trennung also eine echte Trennung sein. Nicht am Telefon, nicht per SMS, es muss vor Gericht gegangen werden.

Angela Merkel hat das während ihrer Pressekonferenz am Dienstagabend nochmal deutlich gemacht: es wird keine Verhandlungen geben, bevor Artikel 50 nicht in die Wege geleitet wurde, „weder formelle noch informelle“. Die 27 Mitgliedstaaten kommen den Hoffnungen des feigen Partners nicht entgegen. Der nämlich will die Güteraufteilung regeln, bevor die Scheidung offiziell eingereicht wird. Das Wort des Tages lautet ‚Standhaftigkeit‘, dem aufbrausenden Liebhaber gegenüber nicht nachgeben. Vielleicht war es auch das, was in der Formulierung des luxemburgischen Premierministers Xavier Bettel mitschwang: „Wir sind hier nicht auf Facebook. Entweder wir sind verheiratet oder wir sind es nicht.“

Zum Rücktritt gedrängt, hat sich David Cameron, der Noch-Premier Großbritanniens, damit beeilt, die schwere Aufgabe der offiziellen Trennung von der EU seinem Nachfolger zu überlassen. Dieser soll am 9. September von den britischen Konservativen (Tories) aufgestellt werden. Der Name, der in aller Munde war - Boris Johnson! Doch auch der ehemalige Bürgermeister von London hat nun einen Rückzieher gemacht und bekanntgegeben, er werde für den Posten nicht zur Verfügung stehen.

Bleibt nun aber noch zu wissen, wann der neue Premier entscheidet, den Europäischen Rat über den offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs zu informieren. Der politische Druck wird so hoch sein, dass die Antwort nicht allzu lang auf sich warten lassen wird. Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, bestätigte während der nächtlichen Pressekonferenz mit einem Lächeln: „Sollte der neue britische Premierminister ein ‚Remainer‘ sein, hat er zwei Wochen, um den Austritt offiziell auf den Weg zu bringen. Wenn er ‚Brexiter‘ ist, hat er zwei Tage.“

Der Zeitraum - 2 Jahre - kann nur verlängert werden, wenn sich alle, wirklich alle 27 Mitglieder und UK gemeinsam auf einen Aufschub einigen. Bisher gab es keinerlei Hinweise auf eine Verlängerung des Verhandlungszeitraums, aber man sollte bedenken, dass die Arbeit, die auf die Verhandler zukommt, kolossal sein wird. Auch Kanzlerin Merkel erinnert daran, dass die 27 erwarten, „dass Großbritannien uns klar sagt, welche Erwartungen sie an die EU stellen und wir uns dann ansehen können, ob das mit unseren Erwartungen und Interessen übereinstimmt.“

Auch nach 43 Ehejahren ist nicht alles erlaubt

Der 28. Juni war größtenteils ein Tag, an dem Noch-Premier David Cameron beim EU-Gipfel von seinen Kollegen verabschiedet wurde. Denn bis zum September wird erstmal nichts passieren.

Deshalb heißt es in den (Nicht-)Schlussfolgerungen am 29. Juni auch nur: „Der Premierminister des Vereinigten Königreichs hat den Europäischen Rat über das Resultat des Referendums in seinem Land in Kenntnis gesetzt.“ Seine Minister und sein(e) Nachfolger(in) werden aber regelmäßig an EU-Gipfeln und am Europäischen Rat teilnehmen, die Institutionen, die zusammen mit dem Europaparlament die Legislative in Europa bilden.

Vor und während der Verhandlungen, die mindestens die zwei genannten Jahre dauern werden, erwähnen die Verträge, dass Großbritannien die gleichen Rechte und Pflichten hat, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Austritt schwarz auf weiß besiegelt ist. Deshalb bleibt UK in den nächsten Jahren zunächst ein Mitglied der EU und wird auch weiterhin an deren Entscheidungsfindung mitwirken. Die Eheleute müssen also in der gemeinsamen Wohnung bleiben, bis der Vertrag endgültig gekündigt ist.

Die Verhandlungen, die im September beginnen sollen, sind im Artikel 218 des sogenannten Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. Der EG-Vertrag regelt alle 'technischen' Fragen der EU. Und der Artikel 218 greift auch, wenn die Union Abkommen mit Drittstaaten aushandelt, also mit Ländern, die keine Mitgliedstaaten der EU sind.

Die EU will Großbritannien keinesfalls Vorteile einräumen, sie soll die gleiche Behandlung erhalten wie alle anderen Staaten. Das erklärte auch der französische Staatspräsident François Hollande: „Das Vereinigte Königreich wird außerhalb der EU nicht das haben, was es innerhalb der Union hatte. Wenn Großbritannien vom freien Warenverkehr, dem Kapital- und Dienstleistungsmarkt profitieren möchte, muss es auch die Personenfreizügigkeit akzeptieren.“ Dass man 43 Jahre zusammen war heißt nicht, dass man sich alles erlauben darf.

Doppelt hält besser?

Und wenn Großbritannien sich entscheidet, in einigen Jahren zurückkommen zu wollen? Dann müsste es sich in der Schlange anstellen und genau wie alle anderen Beitrittskandidaten die Prozeduren durchlaufen, die im Artikel 49 des EU-Vertrags (EUV) festgeschrieben sind. Das ist ein Artikel, den Drittstaaten bzw. Die Türkei mittlerweile sehr gut beherrschen düften. Großbritannien müsste sowohl das Vertrauen als auch das Herz der EU neu erobern. IFrame

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Dieser Artikel stammt von unserem Localteam cafébabel Bruxelles.

Translated from Chéri, c’est fini entre nous, ou l’article 50 expliqué