Bis 2007 zur EU-Menschenrechtsagentur
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julia stoltefautDie Europäer erteilen gerne anderen Lektionen in Sachen Menschenrechte. Aber auch auf unserem Kontinent steht nicht alles zum Besten. Brüssel bereitet die Gründung einer europäischen Menschenrechtsagentur vor.
Schon seit den Römischen Verträgen von 1957, und verstärkt seit der Unterzeichnung der Grundrechtscharta im Jahr 2000, stellen die Menschenrechte für die EU eine Frage erster Rangordnung in den Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen dar. Seit dem Vertrag von Maastricht (1992) kann die fehlende Achtung der Menschenrechte durch Drittländer zur Einstellung von Handelserleichterungen und zur Reduzierung von Hilfsprogrammen führen. Schöne Worte. Aber was macht die Union eigentlich konkret, um die Achtung der Grundrechte sicherzustellen?
Daten und Strategien
Die Aufmerksamkeit richtet sich hauptsächlich auf Fälle von Asylbewerbern und Immigranten, die Union bemüht sich um die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Unterdrückung von Minderheiten. Sie tut das insbesondere über das Europäische Beobachtungszentrum für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC), dessen Hauptaufgabe darin besteht, den Mitgliedsstaaten Informationen und objektive Daten über diese Phänomene zu liefern - mit dem Ziel Maßnahmen ergreifen zu können oder Initiativen zu entwickeln, um dagegen vorzugehen. Auf der Grundlage der gesammelten Daten erforscht die EUMC Umfang und Entwicklung der Phänomene, indem sie Gründe, Konsequenzen und Auswirkungen analysiert. Das Beobachtungszentrum ist daran interessiert, Praxisbeispiele für die gelungene Integration von Immigranten sowie ethnischen und religiösen Minderheiten zu verbreiten. Ausgestattet mit einem Gesamthaushalt von hundert Millionen Euro für den Zeitraum von 2001 bis 2006 wird auch die Überwachung der Gesamtsituation in der EU finanziert und die Agentur sieht eine Auswertung der Initiativen in jedem einzelnen Staat vor.
Aufwertung der Grundrechte
Die Aufgaben des EUMC erscheinen jedoch begrenzt, deswegen hat man die Notwendigkeit erkannt, das Europäische Beobachtungszentrum für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in eine Agentur der Grundrechte zu verwandeln. Im vergangenen November hat der Präsident der Kommission Josè Manuel Barroso die für die Grundrechte verantwortlichen Kommissare vorgestellt. Die Gruppe, die ihre Arbeit im Dezember aufgenommen hat, wird die Aufgabe haben, die Stimmigkeit der Initiativen der Kommission sicherzustellen - im Bereich der Grundrechte, im Kampf gegen Unterdrückung, bei der Gleichstellung und der gesellschaftlichen Integration von Minderheiten.
Dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Franco Frattini zufolge (er ist gleichzeitig EU-Kommissar für Justiz und Sicherheit), müsste die Agentur vom 1. Januar 2007 an operativ tätig werden. Die Kommission hat sich bei ihren Vorbereitungen zur Schaffung der Agentur darum bemüht, den Ergebnissen einer Konsultation vom Oktober 2004 Rechnung zu tragen, deren Ziel darin bestand, die Meinung von Zivilgesellschaft, Parlament und der Mitgliedsstaaten herauszufinden. Fast 90% der Befragten haben sich zugunsten eines strengen Vorgehens gegen Unterdrückung ausgesprochen und eine allzu langsame Anwendung der bereits vorhandenen Leitideen von seiten einiger Mitgliedsstaaten bemängelt.
Nach Meinung von Nichtregierungsorganisationen kann eine Agentur für Menschen- und Grundrechte nur dann wirksam arbeiten, wenn die Kommission einen explizit für die Menschenrechte verantwortlichen Kommissar ernennt, der politische Unabhängigkeit genießt und sich nicht darauf beschränkt, einen Sammelband mit Informationen über Menschenrechte anzubieten. Die eigentliche Herausforderung wird darin bestehen, von den Worten zu Taten zu schreiten. Und im Falle von Missständen mit speziellen Sanktionen zu reagieren.
Translated from Pronta un’Agenzia Ue Diritti Umani