Aus der Geschichte lernen
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maria zurkanDie Gründung der EU spielten weit edlere Ziele als reines Sicherheitsstreben eine Rolle. Um die ursprünglichen Ideen zu verwirklichen ist eine weitere europäische Integration notwendig.
Die EU, so wie wir sie heute kennen, ist aus den Ursachen und Folgen des Zweiten Weltkrieges hervorgegangen.
Mit dem Ende der Kampfhandlungen im Jahre1945 bot sich die Gelegenheit, ein neues Zukunftsmodel für Europa zu entwerfen, doch es war schon von Anfang an deutlich, dass jede Art von Integration unter Berücksichtigung der nationalen Souveränität einzelner Mitgliedsstaaten durchgeführt werden musste. Dadurch wurde die Entwicklung eines föderalen Europas behindert.
Neuer Anfang
Der erste Schritt zu einer Integration war die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Durch die Zusammenlegung und gemeinschaftliche Nutzung der Kohle- und Stahlressourcen sollte ein weiterer Krieg in Europa verhindert werden. Das Ziel der Gründerväter der EGKS war, eine europäische Gemeinschaft zu gründen, die auf einer supranationalen Grundlage basieren sollte. Dabei sollten die Entscheidungen, die auf gesamteuropäischer Ebene getroffen wurden, über den nationalen Gesetzen stehen. Auf diesen Grundsätzen basiert die Zusammenarbeit in solchen Bereichen der europäischen Politik wie Handel und Freizügigkeit. Das Prinzip der EGKS wollte der damalige französische Ministerpräsident René Pleven auch auf andere Gebiete der Politik übertragen. Als erstes sollte die Armee umstrukturiert werden. Plevens Vorschlag war die Gründung der so genannten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) - einer Europa-Armee unter einem Zentralkommando. Diese war ein recht gewagter Schritt, er wurde jedoch als eine Möglichkeit betrachtet, Westeuropa gegen die wachsende Bedrohung durch den Kommunismus zu schützen und gleichzeitig die Wiederaufrüstung Deutschlands zu steuern.
Auch wenn die Wiederbewaffnung Deutschlands in Frankreich eine gewisse Besorgnis erregte, so gab es doch für die Französische Nationalversammlung keine Alternative. Es wäre doch eine recht seltsame Vorstellung, Deutsche würden im Falle eines Krieges von ihren Balkonen aus zusehen, wie Franzosen ihr Leben für die deutsche Freiheit opfern.
Die Idee eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen spaltete die öffentliche Meinung, genauso wie es heute bei dem Entwurf einer europäischen Verfassung der Fall ist.
Diese Unentschiedenheit, gekoppelt mit den sich unendlich hinziehenden Verhandlungen führte letztendlich zu einer Ablehnung der EVG.
Europa der zwei Geschwindigkeiten
Das endgültige Scheitern im August 1954 durch die Ablehnung des französischen Parlaments schadete nachhaltig der Entwicklung eines supranationalen Europas. Zwar entwickelte der gemeinsame Markt, basierend auf dem Erfolg der EGKS und der Römischen Verträge, eigene Normen und Vorgehensweisen; andere wichtige Bereiche, wie die Verteidigungspolitik, wurden jedoch außer Acht gelassen.
Jahrzehntelang wurden Entscheidungen, die der einzelstaatlichen Souveränität unterliegen, wie das z. B. bei der Kriminalitätsbekämpfung der Fall ist, in Form von unverbindlichen Abkommen und Abmachungen getroffen. Wenn diese von den Mitgliedsstaaten übernommen wurden, so war das stets mit etlichen Einsprüchen und individuellen Klauseln verbunden.
Auch wenn die Amsterdamer Verträge einen kleinen Fortschritt markierten, wird ein tatsächlicher Fortschritt oft durch die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten verhindert.
Die Vorstellung, die EU könnte sich zu etwas wie einem „Superstaat“ entwickeln, bringt viele Politiker und auch die Mehrheit der Wähler dazu alles, was nur im geringsten Maße in Richtung Föderalismus deutet, wie die Pest zu fürchten. Tatsächlich ist aber eine tief greifende Integration eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive und effiziente Vorgehensweise in solchen Schlüsselbereichen wie der Terrorismusbekämpfung.
Nehmen wir doch als Beispiel die kürzlich vorgenommenen Änderungen innerhalb der strafrechtlichen Zusammenarbeit. Da es in diesem Fall um ein besonders heikles politisches Gebiet handelt, wird den Mitgliedsstaaten ein gewisser Spielraum hinsichtlich ihrer Entscheidungen gewährt. Sie können selbst bestimmen, inwiefern ihre Rechtsprechung den Richtlinien des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Zehn Monate nachdem diese Maßnahmen in Kraft getreten sind, ist diese Verfahrensweise in einigen Mitgliedsstaaten der EU immer noch nicht rechtswirksam. Eine tief greifende Integration und eine föderalistische Annährung auf nichtwirtschaftlichen Gebieten würden dazu beitragen, internationale politische Angelegenheiten einer einheitlichen Regierung zu unterordnen. Dadurch könnte verhindert werden, dass die Mitgliedsstaaten nach ihrem eigenen Gutdünken handeln.
Wird die Verfassung den Anforderungen gerecht werden?
Wird die Verfassung uns zu einem föderalistischen Europa führen? Die wachsende Bedeutung des Europaparlaments sollte der EU, zumindest rein theoretisch, zur mehr Effizienz verhelfen und ihr einen föderativen Charakter verleihen. Die Art und Weise, wie jeder einzelne Mitgliedsstaat seinem Programm und seinen eigenen Interessen nachgeht, gekoppelt mit der Notwendigkeit die zynische und oft schlecht informierte Wählerschaft zu beschwichtigen, behindern die Entwicklung EU zu einer wirklich föderalen Institution. Dies hat sich widergespiegelt in den Verhandlungen über eine europäische Verfassung, die im letzten Dezember stattgefunden haben. In diesem Fall, wie auch bei der Ablehnung der EVG vor fünfzig Jahren widersetzten wir uns der Möglichkeit, vernünftige Reformen innerhalb der EU durchzuführen, um diese Institution mehr den Interessen ihrer Bürger anzupassen.
Translated from Learning the Lessons of History