31 = Masturbation: Türkei zensiert 138 Internetdomains
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Birke GeroldDie Türkei, im Freiheitsindex der Organisation Reporter ohne Grenzen als „teilweise frei” eingestuft, ist das europäische Land mit der höchsten Verbotsanzahl von Domainnamen. Am 28. April schickte die türkische Aufsichtsbehörde für Telekommunikation (TIB) an alle Internetservice-Anbieter eine Liste verbotener Wörter, die auch scheinbar harmlose Begriffe wie „Schwiegertochter” („Bildaz“) aufführt.
Die letzten Jahre über schränkte die Türkei den Zugang zu youtube, der Blogosphäre, myspace, vimeo und google verstärkt ein. Allerdings ohne großen Erfolg. Indem sie ihre IP-Adressen manipulierten, fanden Tausende einen Weg, ihre Freiheit hinsichtlich Meinungsäußerung und Internetzugang dennoch zu erhalten. Die türkische Regierung betonte zwar wiederholt, sie engagiere sich für Demokratie und Menschenrechte, doch ihre 'Freiheits‘-Bilanz verschlechtert sich schon seit geraumer Zeit.
So kann man beispielsweise die Seite des Weißen Hauses nur besuchen, wenn man einen alternativen Kanal namens ktunnel.com nutzt, über den man auf verbotenen Seiten surfen kann, ohne seinen Referrer (die Internetadresse der Webseite, von der man zur aktuellen Seite gekommen ist) und seine Skripte (Programmierbefehle) offenbaren zu müssen.
Zu einem Zeitpunkt, da die Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) der Schaffung der speziellen Adressendung .xxx für Seiten der Porno- und Erotikbranche zugestimmt hat, stellen Maßnahmen seitens der türkischen Telekommunikationsbehörde (TIB) das Anfang vom Ende der Demokratie dar.
Die fragliche Black-List türkischer Domain-Namen beinhaltet Offensichtliches und verbietet zum Beispiel die Wörter „31“ (türkisch umgangssprachlich für „Masturbation“), „gay“ („schwul“ auf Englisch) sowie sein türkisches Pendant „gey“, „göt“ („Arsch“ auf Türkisch) und „ateşli“ („heiß“). Doch Verfechter der Internetfreiheit wiesen darauf hin, dass die Liste auch zu der Schließung vieler Websites führe, die nichts Unanständiges oder Verwerfliches enthalten – etwa aller Seiten, die das logische Wort „virtuell“ („sanal“) enthalten, aufgrund der letzen vier Buchstaben des Begriffs auf Türkisch…
Wie sieht die Situation hinsichtlich Domainnamen in anderen europäischen Ländern aus?
Generell sind auf EU-Ebene Domains wie beispielsweise Städtenamen 'reserviert'. Als 2006 der neue .eu-Domainname veröffentlicht wurde, berichtete die britische Tageszeitung The Guardian ausführlich darüber, dass Deutsche und Spanier mögliche nazistische und monarchische Domainnamen – wie queenleonor.es – zum Verbot vorschlugen. Dennoch sind heute in Deutschland (das sage und schreibe 844 318 der über 3 Millionen .eu-Namen verzeichnet) keine Wörter verboten – wenn es auch Ausnahmen im Domainrecht gab. So darf man in Deutschland zum Beispiel keine Domainnamen benutzen, die eine Marke kompromittieren können, wie die Debatte um die Adresse scheiss-t-online.de im Januar 2010 zeigte.
Auch in Italien existieren keine Domain-Verbote, wobei Informationswebsites wie Zeitschriften offiziell registriert werden müssen. In Polen zögerten Proteste 2009 einen Gesetzesentwurf hinaus, der eine schwarze Liste verbotener Websites erstellen sollte. Weiterhin bestehen grundsätzliche Leitlinien üblicherweise darauf, dass Domainnamen keine generellen Internetnamen wie „Internet“, „java“ oder „postmaster“ benutzen dürfen.
Doch letztere Beispiele können wohl kaum mit dem lachhaften TIB-Verbot in der Türkei mithalten. Spitzenreiter der Liste von cafebabel.com sind die Verbote des Namens "Haydar" – eventuell wegen Haydar Dümen, einem türkischen Gynäkologen, der für seine obszöne Sprache im Fernsehen berühmt ist –, „Liseli“ („Teenager“) und „fire“ (Englisch für „Feuer“).
Illustration ©Henning Studte
Translated from Censorship: EU vs Turkey's 138 internet domain name ban