Wie viel DDR steckt in der EU?
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"Wir sind das Volk" - für mehr Demokratie zu den Europawahlen!
Als vor 20 Jahren Bürger Leipzigs und weiterer Städte der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in den Straßen „Wir sind das Volk“ riefen, wollten sie nicht weniger als Freiheit und Mitbestimmung. Sie haben verstanden, dass dies der Garant für Frieden, Entwicklung und Wohlstand ist. Reisen dürfen sie nun in die gesamte Welt. Doch während die persönlichen Chancen der Bürger stiegen, wurde die Möglichkeit zur demokratischen Teilhabe der Bevölkerung in Deutschland kontinuierlich eingeschränkt.
Laut der jüngsten Erhebung des Justizministeriums entstanden im vorigen Jahr 84 Prozent der in Deutschland verabschiedeten Gesetze auf Grund von Verordnungen der Europäischen Kommission. Zwei prominente Beispiele sind das Rauchverbot und die ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung. Gerade diese Gesetze wurden gegen die Mehrheit der deutschen Bevölkerung verabschiedet.
Damit wird klar, dass diese Kommission eine sehr einflussreiche Institution innerhalb der EU ist. Leider ist sie auch die wichtigste, denn das Europäische Parlament hat überwiegend konsultative Aufgaben und wird nach dem Vertrag von Lissabon in dem für Parlamente üblichen Gesetzesinitiativrecht massiv behindert.
Offenbar braucht es wieder eine Demonstration in Leipzig, Paris und Brüssel bei der die Menschen rufen: „Wir sind das Volk - auch in Europa!“
Das letzte Parlament, das zum Bittsteller seiner Führung degradiert wurde, hieß Volkskammer. Die Regierung nannte sich Politbüro. 1989 wurde dieser Zustand zu Recht beendet. Doch fragt man sich, warum wir Europäischen Bürger uns ein Parlament leisten, das das Volk gar nicht vertreten kann.
Wenn selbst der Vorsitzende der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Schulz (SPD), im Radio das Demokratiedefizit innerhalb der EU beanstandet, besteht akuter Handlungsbedarf. Mit Recht darf man ihn und auch andere EU-Parlamentarier fragen, warum sie so wenig dagegen tun.
Offenbar braucht es wieder eine Demonstration in Leipzig, Paris und Brüssel bei der die Menschen rufen: „Wir sind das Volk - auch in Europa!“
Geltendes Recht
EG-Vertrag, Art. 192 [Beteiligung an Gemeinschaftsakten]
Das Europäische Parlament ist an dem Prozess, der zur Annahme der Gemeinschaftsakte führt, in dem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang durch die Ausübung seiner Befugnisse im Rahmen der Verfahren der Artikel 251 und 252 sowie durch die Erteilung seiner Zustimmung oder die Abgabe von Stellungnahmen beteiligt.
Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Gemeinschaftsakts zur Durchführung dieses Vertrags erfordern.
Künftiges Recht
Vertag von Lissabon, Art. 225 [Beteiligung an Unionsakten]
Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Gemeinschaftsakts zur Durchführung dieses Vertrags erfordern. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.]
Der Autor ist Mitglied der Newropeans, der ersten gesamteuropäischen Bürgerbewegung für mehr Demokratie in Europa.
Europawahlen extrascharf auf EUdebate2009.eu!