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Wie Österreich dem Kleber auf den Leim ging

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WienPolitik

Auf ihr Wahlrecht können sich die Bürger in Europa eigentlich verlassen. Es seid denn, Kleber funkt dazwischen. Wie in Österreich. Hier muss die Präsidentschaftwahl nun zum zweiten Mal verschoben werden, weil die Briefwahlkuverts nicht richtig kleben. 

Am 2. Oktober sollte in Österreich erneut die Bundespräsidentschaftswahl abgehalten werden. Doch dazu wird es nicht kommen - und Schuld daran ist ein Kleber. Durch einen Produktionsfehler lassen sich die Kuverts, die für die Briefwahl hergestellt wurden, nicht schließen, oder öffnen sich von allein wieder. Eine sichere Auswertung der Stimmen ist so unmöglich. Die Wahl muss verschoben werden und der fehlerhafte Kleber, das „Uhugate”, beschäftigt nun nicht nur das Innenministerium sondern zieht auch viel Hohn, Spott und Aufmerksamkeit aus dem Ausland an

Beide Bundespräseidenschaftskandidaten sprachen sich für eine Verschiebung des Wahltermins am 2. Oktober aus. Alexander Van der Bellen, Kandidat der Grünen, sagte seinen Wahlkampfauftakt letzten Freitag ab. Der Kandidat der rechtsnationalen Partei FPÖNorbert Hofer, schlug vor, die Briefwahl bei der erneuten Auszählung wegzulassen. Genau diese Stimmen waren dem FPÖ - Kandidaten  schon vor der ersten Stichwahl ein Dorn im Auge, weil sie seinem Kontrahenten van der Bellen den knappen Wahlsieg sicherten.

 Diesem Anliegen kann der Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht nachkommen, eine Abschaffung das Briefwahlrechts ist „derzeit nicht rechtlich möglich,” sagte er bei der heutigen Pressekonferenz. Die Briefwahl ist in der Bundespräsidentenwahlordnung festgelegt.

Panne bei der ersten Wahl

Dabei handelt es sich bei dieser Wahl schon um eine Wiederholung: Bei der österreichischen Bundespräsidentenwahl im April dieses Jahres fuhren die beiden Großparteien SPÖ und ÖVP historische Verluste ein. Eine Stichwahl folgte, bei der sich Alexander Van Bellen knapp durchsetzte. 

Doch seine Amtszeit war flüchtig: Die FPÖ focht die Wahl an. Der Grund: Die Möglichkeit zu gravierenden Mängeln in mehreren Gemeinden, in denen die Wahlkuverts zu früh oder durch nicht qualifizierte Personen geöffnet oder nicht sicher genug gelagert wurden. Der Verfassungsgerichtshof entschied, die Wahl am 2. Oktober zu wiederholen. Beim zweiten Anlauf sollte sich das Chaos also lösen, doch im Endeffekt taten dies nur die Laschen der Wahlkuverts.

Weitere Herausforderungen

Doch nicht nur die Mangelhaftigkeit der Kuverts sorgen für Ärger. Da es sich um eine Wiederholung handelt, müsste die Wahl genauso wie beim ersten Durchgang abgehandelt werden. Das bedeutet, gleiches Gesetz, gleiche Wähler. Zwischenzeitlich verstarben jedoch tausende der wahlfähigen Österreicher, während jene, die in dem Zeitraum 16 Jahre alt wurden und inzwischen wahlberechtigt sind, nicht wählen dürfen. Daher muss die Liste der Wähler neu angepasst werden. Vor allem aber werde man  die Kuverts gesetzlich neu normieren. "Es ist für uns eine große Verantwortung, dass keine weiteren technischen Pannen passieren", sagt Sobotka. 

Der Wahltermin für den nächsten Versuch ist der 4. Dezember. Vielleicht klappt es ja dieses Mal.