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Verbot der NPD: ein Demokratiemodell?

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Strassburg

Von Lena Morel Übersetzung: Monika Schreiber und Severine Guthier „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ (Grundgesetz Art. 21 Absatz 2).

Sie nennen sich Vlaams Block, Front National, NPD… Parteien, die die westliche Demokratie vor eine zunehmend große Herausforderung stellen. In Deutschland steht die Nationalsozialistische Partei (NPD) im Zentrum der demokratischen Debatte, denn der wachsende Einfluss der rechtsradikalen Partei wird zunehmend bedenklich. Es stellt sich die Frage, ob solche politischen Gruppierungen verfassungsrechtlich zugelassen oder verboten werden sollten. Soll man sie im Untergrund agieren lassen, oder behält man sie besser an der Oberfläche? Wenn Probleme im Zusammenhang mit der Akzeptanz einer demokratischen Politik wieder aufkommen, die die Gesamtheit der Meinungen vertritt, sind die Spuren der Vergangenheit gegenwärtig,

Europaweite Parallelen und Vergleiche erscheinen außerdem mehr als notwendig für das Verständnis und die Untersuchung einer mehr oder weniger generalisierten Tendenz - eine Aufgabe, die im Augenblick vielleicht zu sehr vernachlässigt wird. Dennoch sollte man nicht vergessen, was die Besonderheit im Fall Deutschland ist: Deutschland scheint zwischen dem Wunsch, das „Musterbeispiel“ eines demokratischen Staates zu sein und der Last seiner Vergangenheit hin und hergerissen zu sein. Dadurch wird es besonders angreifbar, was sein Image nach außen angeht.

Zurück zur Debatte, die seit den 90er Jahren in regelmäßigen Abständen in der deutschen Politik geführt wird. Die, bei der man sich fragt, wie eine solche Polemik zustande kommen kann und wo die Einflussnahme auf europäischer Ebene bleibt.

DEU NPD PARTEITAGMitte 2006 gelang der NPD der Sprung ins Deutsche Parlament. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hielt die Partei Einzug in den Schweriner Landtag, ebenso in vier Bezirksparlamente Berlins. Ein Wahlergebnis, das in Deutschland die politisch-juristische Streitfrage, manchmal heiß, manchmal eher mäßig diskutiert, wieder aufleben ließ. Kann und wird das Bundesverfassungsgericht die 1964 gegründete rechtsextreme Partei verbieten oder nicht? Ende August 2007 forderte SPD-Chef Kurt Beck als Konsequenz eines weiteren ausländerfeindlichen Vorfalls das Verbot der NPD, reichte einen entsprechenden Antrag auf erneute Prüfung am Bundesverfassungsgericht ein, setzte es auf die politische Agenda und startete eine Medienkampagne

Das Problem verleugnen oder es lösen?NPD_jetzt.jpg

Das ist die essentielle Frage, die sich die Teilnehmer der Debatte stellen : welche Gefahren birgt ein derartiges Verbot, wenn darauf nicht konsequente Maßnahmen zur politischen Aufklärung und Sensibilisierung folgen? Das Schicksal der NPD ist - über juristische und verfassungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einem Verbot und einer darauffolgenden Strategie hinaus – eine hochpolitische Frage. In verschiedenen Medien, insbesondere im Internet, gibt es zahlreiche Initiativen gegen Rechtsradikalismus (beispielsweise Mut gegen Rechte Gewalt oder NPD Verbot jetzt). Es werden auch Gegendemonstrationen bei öffentlichen Zusammenkünften der extremen Rechte organisiert. Die Besonderheit der deutschen Debatte zu diesem Thema ist jedoch zweifellos die politische Polarisierung der Frage, was denn eigentlich Demokratie ausmacht. Während die Diskussionen und die Positionierung zum Bestehen der rechtsextremen Front National in Frankreich eher individuell geführt werden, kann man in Deutschland parteipolitische Positionen zwischen SPD und CDU/CSU erkennen - auch wenn sie von keiner Parteilinie vorgegeben werden. Die Regierung zeigte sich gegenüber der Wiederaufnahme eines derartigen Verbotsverfahrens skeptisch: die große Mehrheit der CDU/CSU-Abgeordneten vertritt diese Meinung, insbesondere was die heikle Frage der V-Männer und die Risiken durch deren Rückzug vom Beobachtungsposten innerhalb der NPD betrifft. Die SPD spricht sich dagegen mehrheitlich für ein neues Verfahren aus, um gegen die propagandistischen Äußerungen der NPD vorzugehen und den demokratischen Erfordernissen des Parteiensystems der BRD nachzukommen. Die Grünen und die PDS wünschen eine bessere Aufklärung der Bevölkerung und ziehen den politischen Kampf einem juristischen vor. Die unterschiedlichen politischen Lager bringen zahlreiche Argumente vor: Finanzierung der Partei durch öffentliche Gelder, Gesetzesreform, damit Parteien verboten werden können, Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und neuen Aufklärungskampagnen oder die Kontrolle der Bewegung innerhalb einer Partei, um zu verhindern, dass sich die Bewegung im „Untergrund“ jeglicher Kontrolle entzieht.

So möchte die Union mithilfe einer Integration ihrer Mitglieder in die christdemokratische Partei eine gemäßigte Alternative zur Wahl der extremen Rechte bieten: eine riskante Strategie, der man jedoch zugute heißen kann, dass sie die Mitglieder der NPD in eine demokratische Struktur miteinbeziehen möchte. Die Position der SPD entspricht zweifellos der öffentlichen Meinung, die sich im Allgemeinen für ein verfassungsmäßiges Verbot der NPD ausspricht: eine im Jahr 2006 vom Emnid-Institut veröffentlichte Umfrage zeigte auf, dass 66% der Deutschen ein NPD-Verbot befürworten, 23% lehnen es ab. Betrachtet man die anderen europäischen Länder, stellt man folgendes fest: Die Debatte ist keinesfalls auf Deutschland beschränkt, die Problematik noch viel weniger. Man muss gemeinsame Lösungen für die Probleme finden, mit denen die verschiedenen Staaten sich auf nationaler Ebene konfrontiert sehen. Ob Europäische Union, Europarat oder Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: der gesamteuropäische Ansatz hat einige ermutigende Fortschritte gemacht. Sind diese jedoch in sich stimmig und auf der Höhe der demokratischen Erfordernisse?

frattini.jpgWarten auf Europa…

Der Vorschlag, den Kurt Beck schon im Jahr 2006 geäußert hat, nämlich die Diskussion über ein Verbot der NPD wieder aufzunehmen, wurde nun in Europa aufgegriffen. Franco Frattini, der damalige europäische Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit und Vize-Präsident der Europäischen Kommission, hat sich zugunsten einer derartigen Maßnahme gegen die extreme Rechte in Deutschland ausgesprochen. Ihm zufolge gehört Deutschland zusammen mit Frankreich, Belgien, Dänemark und Italien zu den fünf europäischen Ländern, die vom Problem des Rechtsextremismus am stärksten betroffen sind. Franco Frattini, der die Rechtsextremen und die Neonazi-Partei als „Krebsgeschwür“ und große Gefahr für die Demokratie bezeichnet hat, erklärte: „wir müssen den Kampf gegen Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit verstärken, sowohl was die Prävention als auch was die Reaktion betrifft“.

Was soll man nun von dieser Stellungnahme halten, angesichts der Tatsache, dass Frattini heute selbst mit fremdenfeindlichen Reaktionen gegenüber den Roma in seinem Land konfrontiert ist? Eine erste Antwort wurde unter dem deutschen Europarats-Vorsitz im Jahr 2007 gegeben: „Europa ist fest entschlossen, seine gemeinsamen Werte zu verteidigen und diejenigen, die diese Werte mit Füßen treten und die Menschenwürde missachten, hart zu bestrafen. In Zukunft wird es auf europäischer Ebene ein Mindestmaß an Übereinstimmung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen geben. Die öffentliche Anstiftung zu Gewalt und Hass oder die Verleugnung bzw. Banalisierung von rassistischer oder fremdenfeindlicher Verbrechen werden überall in Europa strafrechtlich verfolgt werden. Damit setzten wir ein deutliches Signal gegen Rassismus und Intoleranz“ , betonte die Vorsitzende des EU-Justizministerrats Brigitte Zypries.

Die Bestimmungen der Rahmenentscheidung, die von der deutschen Präsidentschaft ausgehen, werden auch nicht unmittelbar angewendet: sie müssen zunächst von den Mitgliedsstaaten in das nationale Recht übertragen werden, wo bei diesen den nötigen Handlungsspielraum gewährt wird, damit die etablierten verfassungsrechtlichen Punkte eingehalten werden können“. Ein langer Weg steht bevor, da die Rahmenentscheidung wohl zunächst sämtliche legislativen Etappen durchlaufen muss, bevor es zu einer gesamteuropäischen Übereinstimmung kommt. Wie steht es nun mit dem Europarat und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? An letzteren appellierten die Mitgliedern der KPD, als die Partei 1956 verboten wurde. Die deutsche kommunistische Partei hatte an die Europäische Menschenrechtskommission (ehemalige Einrichtungen des Europarats für Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) im Namen der Europäischen Menschenrechtskonvention appelliert. Der Einspruch, der abgelehnt wurde, setzte fest: „keine der Verfügungen der vorliegenden Konvention kann so ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppierung oder eine Person ein wie auch immer geartetes Recht auf Handlungen oder Tätigkeiten voraussetzen würde, die auf die Zerstörung der Rechte und Freiheiten, die in der vorliegenden Konvention anerkannt sind oder auf weitläufigere Begrenzungen dieser Rechte und Freiheiten, als die in dieser Konvention vorgesehenen, abzielen würde.“

Seit dieser ersten Entscheidung zugunsten Deutschlands wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu aufgefordert, sich zu dem Fall der türkischen Partei Refah Partisi zu äußern, die Gefahr läuft, vom türkischen Kassationsgerichtshof aufgelöst zu werden. Dessen Beschluss lässt schließlich viel Raum für eine „tolerante“ und „absolute“ Interpretation von Demokratie : „eine politische Partei, deren Verantwortliche zur Gewalt auffordern und / oder aber ein politisches Vorhaben ankündigen, das eine oder mehrere Regeln der Demokratie verletzt oder auf deren Zerstörung und die Missachtung der Rechte und Freiheiten dieser Demokratie abzielt, kann sich nicht auf den Schutz der Konvention gegen Sanktionen berufen, die aus diesen Gründen verhängt wurden“ (Beschluss im Fall Refah Partisi, Erbakan, Kazan et Tekdal gegen die Türkei, 21.7.2001). Der Europarat geht ebenso wie dieser vor (Restriktionen, die die politischen Parteien in den Mitgliedsstaaten des Europarats betreffen und der Vorschläge der Kommission von Venedig), die vorgeben, dass die „Restriktion oder die Auflösung von politischen Parteien sich nur in den Fällen rechtfertigen lassen, in denen die betroffene Partei Gewalt anwendet oder den bürgerlichen Frieden und die demokratische Verfassungsordnung des Landes gefährdet“. Die NPD mit Udo Voigt an der Spitze ist ein feiner Spürhund: sie jongliert mit der vom deutschen Grundgesetz garantierten Legitimität und dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und schafft es bis heute, sich innerhalb der Grenzen von Legalität und Verfassungsmäßigkeit zu bewegen. Die Schlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europarats mögen lax und so formuliert erscheinen, dass sie sich nicht auf die nationale Gesetzgebung und Gerichtsbarkeiten übertragen lassen. Aber sind sie nicht auch der Beweis dafür, dass Maßnahmen vonnöten sind, um ein Demokratiemodell zu bewahren, als dessen Hüter sie sich verstehen?

Der Mangel an Übereinstimmung innerhalb der EU, aber auch das Fehlen einer eindeutigen Entscheidung des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs der Menschenrechte sind durchaus bedauerlich. Das vermutliche Scheitern des NPD-Verbots in Deutschland, bedingt durch eine „zu wenig“ drängende Anklageschrift, hängt zweifellos mit einer zu starken Politisierung der Debatte zusammen (am 31. März lief die Abgabefrist des Anklagematerials ab, während die SPD selbst große Probleme hatte, „richtige“ Beweise zusammenzutragen). Die juristischen Hindernisse für das Verbot der NPD und die Beschlüsse des Europarats und des europäischen Gerichthofs für Menschenrechte lassen vielleicht vermuten, dass es in Deutschland und auch sonst in Europa zu bevorzugen wäre, Sanktionen eher gegen Abgeordnete als gegen die Parteien selbst zu richten.

Verurteilungen aufgrund rassistischer oder fremdenfeindlicher Äußerungen können nämlich durchaus zu einem Ausschluss von der Wahl führen: ein derartiges Verbot würde dazu führen, dass diese Person langfristig von der politischen Bühne und aus den Medien verschwindet. Bislang haben nur wenige europäische Staaten Gesetze über ein Parteienverbot verabschiedet, und dies aus gutem Grund : das Image und der Wert der Demokratie stehen auf dem Spiel. Und wäre eine Demokratie, die den politischen Pluralismus gemäß dem Willen den Volkes nicht gewährleistet, nicht ziemlich armselig?

Sollte eine junge Demokratie wie Deutschland nicht besser einen rein politischen Kampf gegen die NPD vorziehen?

(Photo1: flickr/anti nazi koordination ffm)

(Photo2: AP)

(Photo3:flickr/37sechsblogger)

(Photo4: Franco Frattini, Flickr/vladsirghe2004)