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Urteil des EuGH: Menschenrechte gelten auch auf hoher See

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Politik

Eine Gruppe von Flüchtlingen hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Italien geklagt. Die 11 Somalier und 13 Eritreer waren am 6. Mai 2009 auf dem Meer abgefangen und nach Libyen zurückgeschickt worden. Obwohl sie die Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllten, wurden sie zurückgeschickt ohne ein Asylgesuch stellen zu können.

Alle Augen sind auf den schwerwiegenden Fall „Hirsi und andere gegen Italien“ gerichtet, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 23. Februar 2012 sein Urteil fällte. Auslöser für diesen Prozess war die ab Mai 2009 begonnene italienische Ausweisungspolitik von Bootsflüchtlingen: Die Migranten, darunter auch Frauen und Kinder, wurden von der italienischen Küstenwache als „illegale Einwanderer“ auf hoher See abgefangen und nach Libyen rückgeführt. Italien hat mit der Rückführungsaktion den Anspruch der Flüchtlinge auf internationalen Schutz ignoriert und die Menschenrechte verletzt, deren Achtung nicht nur im internationalen Recht, sondern auch in der italienischen Rechtsordnung verankert ist.

Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen, wie sie in dem Bericht „Respinti“ (auf Deutsch in etwa „Zurückgewiesene“, siehe Video unten) der italienischen Fernsehsendung Presa Diretta von Riccardo Iacona und in dem Dokumentarfilm Mare chiuso (auf Deutsch in etwa „Kein Zugang übers Meer“) von Stefano Liberti und Andrea Segre zu sehen sind, haben gezeigt, wie die Flüchtlinge im Meer oder unter der Folter der libyschen Polizei in Lebensgefahr schwebten.

Kollektivausweisungen verstoßen gegen Genfer Konvention

Nun verurteilte der Gerichtshof Italien wegen Verstoßes gegen drei Grundsätze: Das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK), das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13 EMRK) und das Verbot der Kollektivausweisung (IV. Zusatzprotokoll, Artikel 4 EMRK) wurden verletzt.

Berlusconi und Gaddafi schlossen 2008 ein bilaterales Abkommen, doch kein solches Abkommen zwischen Staaten legitimiert kollektive Zurückweisungen auf dem Meer. Schließlich verstoßen diese gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, d.h. das Recht des Asylbewerbers oder Flüchtlings, nicht dorthin abgeschoben zu werden, wo sein Leben oder seine Freiheit bedroht wären.

Die Daten des italienischen Blogs Fortress Europe geben weiteren Anlass zur Sorge: Seit dem 7. Mai 2009 wurden mehr als 1100 Migranten in internationalem Gewässer zurückgewiesen und nicht nur nach Libyen, sondern auch nach Algerien abgeschoben. Der Rechtsanwalt Fulvio Vassallo Paleologo von der Vereinigung Juristischer Studien zur Migration äußerte sich folgendermaßen zum Urteil des EGMR: „Die Entscheidung in diesem Fall hat eine große Tragweite, die über die Bedeutung der Massenabschiebung von Seiten der italienischen Behörden im Mai 2009 hinausgeht. Diese Entscheidung ist brandaktuell, denn die Situation der Transit-Flüchtlinge in Libyen ist heute immer noch nicht besser als zu Zeiten der Gaddafi-Diktatur.“

Afghanische Asylanten: überall Flüchtlinge, nirgendwo Menschen

Laut Paleologo stellt das Urteil auch für die anderen europäischen Staaten einen historischen Präzedenzfall dar: „Die von dem Gerichtshof in Straßburg festgelegten Rechtsgrundsätze müssen in Zukunft auch für alle Kollektivzurückweisungen an den Grenzen angewandt werden sowie für die direkte Abschiebung auf offener See ohne Rücksicht auf Einzelschicksale. An den südlichen und östlichen Grenzen Italiens, zum Beispiel in Venedig, Ancona und Brindisi, gehören solche Fälle immer noch zur Routine. Dieses richtungsweisende Urteil muss von den nationalen Gerichten berücksichtigt werden, wenn es darum geht, die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungs- und Abschiebungsmaßnahmen zu prüfen oder über eine Abschiebehaft zu entscheiden“.

Präzedenzfall für andere europäische Staaten

Gabriella Guido, Sprecherin von Lasciateci Entrare [Lasst uns rein], einer von Journalisten gegründeten Kampagne zur Öffnung der Auffanglager für die Presse, beklagt die Mauer des Schweigens rund um die CIE (Zentren zur Identifizierung und Abschiebung): „Erst letztes Jahr konnten wir mit unserer Kampagne eine gravierende Informationslücke zu einer inakzeptablen Situation schließen: jenen entsetzlichen Zuständen in den Auffanglagern für illegale Einwanderer, die in unser Europa, in unser Land kommen, mit der einfachen Hoffnung auf ein besseres Leben“.

Der schwierige Zugang zu internationalem Schutz bringt die Einwanderer in eine extrem unsichere Rechtslage. Sie werden oft wochenlang, manchmal sogar monatelang, in den CIE festgehalten, isoliert und ihrer Grundrechte völlig beraubt – mit dem einzigen Ziel, ihre Zwangsrückführung zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen klaren Kurswechsel bedeuten. Wie Paleologo abschließend unterstreicht: „Noch nie wurde das Verbot kollektiver Ausweisung so deutlich von einem internationalen Gericht bestätigt“.

Illustrationen: Teaserbild ©mit freundlicher Genehmigung von Terraferma;Video (cc)abitcistv/YouTube & socialab/YouTube

Translated from "Mai più respingimenti": la sentenza della Corte Europea diventa un precedente per gli altri Stati