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Urteil AIDS: Sind HIV-Positive kriminell?

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Translation by:

Irina Brüning

Gesellschaft

10 Jahre Haft ohne Bewährung, lautete das Urteil für den Schotten Mark Devereaux. Ein ähnlicher Urteilsspruch wurde in Guayana ausgesprochen: Alain Prosper bekam 5 Jahre Haft, davon 18 Monate ohne Bewährung, abzusitzen in Frankreich. Beide Kriminelle haben eine Gemeinsamkeit: Sie haben Menschen bewusst mit dem AIDS-Virus angesteckt.

"Diese Person hat definitiv etwas Diabolisches. Er manipuliert andere gern", sagt eine der Klägerinnen im Prozess gegen Mark Devereaux aus. Sie selbst ist von dem Mann, der mit mehreren Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, nicht angesteckt worden, obwohl er seit 9 Jahren das HI-Virus in sich trägt. Eine der vier Frauen hat sich infiziert. ähnlich erging es Angélique, einer Französin, die gemeinsam mit ihrer vierjährigen Tochter Opfer des selben gefährlichen Verhaltens eines HIV-positiven Mannes wurde, der am 17. November zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde, davon 18 Monate ohne Bewährung. Solche Fälle, die für viel Aufsehen sorgen, gibt es täglich: die BBC erinnert an 600 Prozesse in mehr als 40 Ländern, in denen Strafen von einigen Monaten bis zu lebenslänglicher Haft verhängt wurden. Es sind sensible Rechtsfälle, in denen die Justiz nur im gesetzlichen Rahmen des jeweiligen Landes handeln kann.

Welches Urteil bekommt ein HIV-Positiver in Europa?

In Deutschland liegen die Strafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, wenn eine Infektion nachgewiesen werden kann. Als Nadia Benaissa, Sängerin der deutschen Girlband No Angels vor Gericht gestellt wird, weil sie andere Menschen mit dem Virus angesteckt hatte, verurteilt sie das Amtsgericht Darmstadt im August 2010 wegen "schwerer Körperverletzung" und "Versuch der schweren Körperverletzung" zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Einrichtung, die sich dem Kampf gegen AIDS widmet.

HIV-Infizierte in Europa riskieren hohe Gefängnisstrafen, wenn sie vorsätzlich andere Menschen mit dem HI-Virus ansteckenVöllig anders ist die Situation in Schottland: Dort hat es eine freie Auslegung des Strafbestands und des Risikoverhaltens im Prozess gegen Mark Devereaux ermöglicht, die Übertragung der Krankheit als kriminelle Handlung einzustufen und den Mann zu 10 Jahren Haft ohne Bewährung zu verurteilen. Zehn Jahre sind in der Schweiz die Höchststrafe, wenn der Angeklagte weiß, dass er HIV-positiv ist. Er wird dann der "schweren Körperverletzung und Verbreitung einer menschlichen Krankheit" angeklagt. In der Schweiz ist es jedoch möglich, dass ein HIV-Positiver, der nichts von seiner Krankheit weiß, nicht verurteilt wird.

Es ist bekannt, dass ein Viertel der Infizierten in Großbritannien nicht weiß, dass sie das Virus in sich tragen. In England und Wales wäre laut Catherine Murphy von der karitativen Vereinigung Terrence Higgins Trust ein strenges Urteil wie das gegen Mark Devereaux unmöglich, da dort der Strafbestand des Risikoverhaltens nicht auf diese Weise ausgelegt werden kann. Sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz werden HIV-Positive nicht wegen versuchten Mordes oder versuchter Vergiftung gerichtlich verfolgt, sondern wegen "Verabreichung schädlicher Substanzen". Das ist logisch, weil eine Dreifachtherapie ein langes Leben in Würde erlaubt, wenn sie rechtzeitig verabreicht wird, sie verhindert also den Tod durch AIDS.

Wer 'in' sein will, macht sein Leben zum Rechtsfall

Diese Aufzählung von Gesetzen und Urteilen ist trocken, aber notwendig, weil Menschen, die sich mit HIV infizieren, heute in einer Weise darauf reagieren, wie es noch vor 10 Jahren undenkbar gewesen wäre: Sie hängen demjenigen, der für ihr Unglück verantwortlich ist, einen Prozess an den Hals. Der Conseil National du Sida, eine unabhängige Beratungsorganisation, die in Frankreich seit 20 Jahren existiert, sieht in dieser Entwicklung eine Bedrohung für HIV-Positive. Darunter leidet vor allem die Präventionspolitik, die vor Risikoverhalten warnt: Die Stigmatisierung HIV-Positiver durch Aufsehen erregende und emotional aufgeladene Prozesse lässt die Tatsache in Vergessenheit geraten, dass zu einer Ansteckung immer zwei gehören - soll ich es aufmalen? Und auch wenn es das Gesetz ermöglicht, gewisse Verstöße zu bestrafen und die Folgen zu mildern, wird es im Kampf gegen die Ansteckung niemals so stark sein wie ein Kondom. Man kann sich auch fragen, ob ein Gefängnis der beste Ort ist, um Fehltritte zu bereuen, da "es bekannt ist, dass im Gefängnis Risikoverhalten besonders verbreitet ist, egal ob Drogenkonsum oder Geschlechtsverkehr".

Lady AIDS

Ein außergewöhnlicher Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, ein Urteil zu fällen und wie absurd es ist, HIV-Positive zum Sündenbock zu machen. In Ravenna hat die Prostituierte Giuseppina Barbieri den Spitznamen "Lady AIDS" bekommen, nachdem sie aufgrund dieser Krankheit im Jahre 1998 im Krankenhaus behandelt werden musste. Sie hatte nämlich zwei Jahre lang Männer aus der ganzen Stadt empfangen und soll 5.000 Menschen angesteckt haben, der Name kam also nicht von ungefähr. Sie wurde gemeinsam mit Ferdinando Pognani, dem Mann, der sie zur Prostitution gezwungen haben soll, zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt und öffentlich an den Pranger gestellt; die Ehefrauen der infizierten Männer beschimpften sie und drohten damit, sie umzubringen. Und wer verpasst den flatterhaften Männern einen Denkzettel, die hinter dem Rücken ihrer Frauen weiter ungeschützt der Fleischeslust frönten?

Fotos: (cc)mr.beaver/flickr; (cc)reflexblue/Flickr; (cc)tonrulkens/flickr

Translated from Sida : les séropositifs sont-ils des criminels ?