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Therapeutisches Klonen - Deus ex machina?

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Default profile picture sevim lewig

Die Würde des Menschen, welcher ein Embryo möglicherweise ist, schließt die Praxis des therapeutischen Klonens aus, vor allem wenn es Alternativen gibt.

Im August 2004 wurde Forschern der Universität Newcastle die erste Lizenz zur Anwendung der Technik des therapeutischen Klonens gegeben. Die Anwendung von Embryonen als Medikament bleibt jedoch weiterhin stark umstritten. Die Konvention von Oviedo, die vom Europarat verabschiedet wurde und seit 1999 in Kraft ist, verbietet im Art. 18 Abs. 2, die Schaffung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Das Europäische Parlament behauptet in einer Resolution vom 7. September 2000 bezüglich des Klonens von Menschen, "dass es auch andere Mittel als das Klonen von Embryonen gibt, um schwere Krankheiten zu heilen" sowie "dass es überhaupt keinen Unterschied zwischen dem Klonen für therapeutische und reproduktionstechnische Zwecke gibt."

Die Argumente gegen das Klonen basieren vor allem auf der Grundlage der Menschenwürde. Man betrachtet diese als unveräußerlich und allen Menschen wesentlich, und sie wird von den internationalen Institutionen vielmehr bekräftigt als nur zugeteilt. Man kann sie als eine Kategorie beschreiben, die die spezifischen Rechte jedes Menschen umfasst. Sie scheint einen vielmehr individuellen als kollektiven Wert zu haben im Sinne, dass es immer ein Individuum ist, der die Rechte hat, die auf der Würde basieren.

Alles oder nichts

Der Schutz der Würde ist eine Pflicht aller Gesellschaften. Dieser Schutz muss nicht nur die Unzulässigkeit von konkreten Rechtsübertretungen umfassen, sondern auch die manchmal sogar ziemlich zeitfernen Konsequenzen bestimmter Handlungen. Nun, die Würde ist unteilbar, d.h. sie existiert nicht nur teilweise: Man respektiert oder missachtet sie, tertium non datur.

Wenn es doch um Individuen geht, die diese Rechte haben, wieso respektiert man die Verstorbenen? Lassen wir die religiösen Gründe beiseite. Wir müssen zugeben, dass es ein Ausdruck von Respekt jedem Menschen gegenüber ist, eine Willensbekundung, die Würde eines Jeden zu schützen. Aber diese Würde ist ein sehr fragiler Wert. Alles Vorangegangene ist wichtig und alle Bedingungen müssen aufmerksam analysiert werden. Aus dieser Sicht kann der reine Ausdruck potenzieller Tolerierung einer "Begrenzung" des Schutzes der Würde die Würde selbst gefährden.

Wie hängt das mit dem therapeutischen Klonen zusammen? Zuallererst, wenn manche vorgeben, dass der Inhalt der Rechte, die aus der Menschenwürde abgeleitet werden, mit der Zeit wandelbar sind, so ist dies ein genauso allgemeiner wie gefährlicher Gedanke. Sie können nicht verneinen, dass jede befruchtete Eizelle, die sich schließlich teilt, möglicherweise sich zu einem menschlichen Wesen entwickelt. Genau diese Möglichkeit, nämlich dieses potenzielle Lebewesen* verdient es, geschützt zu werden. Aus dieser Sicht ist es nicht nötig zu beweisen, dass eine solche Zelle ein menschliches Wesen ist, noch seit wann - es genügt zu sagen, dass sie es werden kann. Aber man kann genauso gut sagen, dass man im Zweifelsfall von der menschlichen Natur der fraglichen Eizelle ausgehen muss, und das erfordert es, sie als ein Mensch zu behandeln, solange ein Gegenbeweis nicht aufgezeigt wird.

Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen

Es ist jedoch auch wahr, dass sogar das Recht zum Leben nicht absolut ist: Die Sicherstellung der Rechte anderer kann die Missachtung dieses Rechts rechtfertigen. Jedenfalls muss dieser Rechtfertigung eine Interessenabwägung vorausgehen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. In diesem Sinne stellen die Zellen, die dem Klonen unterworfen sind, keine Gefahrenquelle für das Leben oder für die Gesundheit der Menschen dar, die von der Therapie profitieren könnten. Warum ist es nicht erlaubt, das Herz eines Menschen, der nicht als tot deklariert ist, zu transplantieren, um das Leben eines anderen Menschen zu retten? Genau deshalb, weil das nicht gerechtfertigt ist und weil eine solche Behandlung eines Menschen als Mittel und nicht als Ziel seine Würde beschneiden würde. Das ist auch der Fall beim therapeutischen Klonen. Andere Argumente müssen berücksichtigt werden: Die Möglichkeiten der Anwendung von adulten Stammzellen sind noch nicht ausgeschöpft; es gibt auch das Risiko, dass beim therapeutischen Klonen Tumore auftauchen könnten; und wie soll das reproduktive Klonverbot kontrolliert werden, wenn der einzige Unterschied zwischen den Klonarten der ist, dass beim reproduktiven Klonen der Embryo in den Uterus eingepflanzt wird, aber die Zellen dieselben sind wie beim therapeutischen Klonen? All das belegt, dass ein generelles Verbot des therapeutischen Klonens absolut notwendig ist. Denn es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

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* hierzu v.a. F. Fukuyama, Koniec cz?owieka, Znak: Our Posthuman Future. Consequences of the Biotechnology Revolution. Kraków 2004

Translated from Le clonage thérapeutique – Deus ex machina ?