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Selbstausgrenzung für mehr Integration

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Islam in Europa

Auf dem zweiten deutschen Integrationsgipfel am 12. Juli hat die Regierung einen nationalen Integrationsplan mit mehr als 400 Maßnahmen beschlossen. Doch dieser Erfolg wurde überschattet vom Protest der türkischen Verbände. Sie fühlten sich ignoriert und blieben daher dem Treffen einfach fern.

Kanzleramt Berlin - Credit to: Gerrit van Aaken/FlickrStell dir vor, die Bundeskanzlerin lädt zum Gespräch - nur die Deutschtürken gehen nicht hin. Noch im vergangenen Jahr hatten Vertreter von Deutschlands größter Migrantengruppe die Entscheidung der Kanzlerin, einen Integrationsgipfel einzuberufen, als wichtiges Zeichen begrüßt, dass Ausländer nicht länger wie Gäste behandelt, sondern als Mitbürger anerkannt werden. Doch als Anfang Juli die Kanzlerin erneut zum Gespräch bat, erklärten Vertreter der türkischen Gemeinde, sie würden an dem Treffen nicht teilnehmen. Mehr noch – sie stellten der Kanzlerin ein Ultimatum, in dem sie die Zusicherung verlangten, dass ihnen nicht genehme Abschnitte des Zuwanderungsgesetzes geändert würden.

Ursache des Unmuts ist Paragraph 30 des neuen Gesetzes, in dem unter dem Stichwort „Ehegattennachzug“ bestimmt wird, dass Ehegatten aus visumspflichtigen Staaten mindestens 18 Jahre alt sein, sowie elementare Deutschkenntnisse vorweisen können müssen. Die türkischen Verbände und Medien sehen darin eine gezielte Diskriminierung der Türken, die mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und der Menschrechtscharta nicht vereinbar sei. Nun kann man durchaus darüber diskutieren, ob eine solche Ungleichbehandlung rechtlich zulässig ist. Ebenso ließe sich darüber streiten, ob die Anhebung des Mindestalters Zwangsheiraten wird verhindern können.

Gewaltenteilung nicht begriffen

Doch klar ist, dass ein Ultimatum und ein Boykott der falsche Weg sind, um eine Änderung des Gesetzes zu verhindern. In der Demokratie werden Gesetze vom Parlament beschlossen und nicht von der Regierung. Wer sich daher an die Kanzlerin wendet, um die Änderung eines bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzes durchzusetzen, hat den Ablauf der Demokratie nicht begriffen. Die türkischen Verbände hatten ausreichend Zeit, um öffentlich gegen das geplante Gesetz zu protestieren. Dies haben sie auch getan – zusammen mit den Grünen, der Linkspartei und einigen Sozialdemokraten, die ebenfalls Zweifel an dem Gesetz hatten.

Die Unterstellung des Vorsitzenden des Bundesausländerbeirats Memet Kilic, die Migrantenverbände würden nur als „Dekoration“ für den Gipfel dienen, ohne wirklich in die Diskussion einbezogen worden zu sein, kann ebenso wenig überzeugen, wie die Behauptung von Bekir Alboga, dem Dialogbeauftragten der Ditib, die Verbände seien ignoriert worden. Die Argumente der Gegner des Gesetzes sind durchaus gehört worden. Wenn die Parlamentsmehrheit letztlich anders entschieden hat, so kann man dies für falsch halten. Doch es macht wenig Sinn, die Kanzlerin unter Druck zu setzen, etwas zu tun, was nicht in ihrer Macht steht. Wenn Zweifel an der Zulässigkeit des Gesetzes bestehen, so ist das Verfassungsgericht das einzige Gremium, das darüber entscheiden kann.

Mit ihrem Boykott haben sich die türkischen Verbände letztlich selbst die Tür vor der Nase zugeschlagen. Wenn sie nun nicht mehr gehört oder nicht mehr ernst genommen werden, so ist dies allein ihre eigene Schuld.