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Microsoft: Berufungsfrist abgelaufen

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Default profile picture hartmut greiser

Vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Position und warum Privatunternehmen härter bestraft werden als EU-Institutionen und nationale Regierungen, die Bürgerrechte missachten.

Am 17. September hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) ein Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Position verhängt. Das ist bislang die höchste Geldstrafe in der europäischen Rechtsgeschichte.

Microsoft doppelt beschuldigt

In diesem Fall wird der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position auf zwei unterschiedlichen Gebieten erhoben: Zunächst geht es um Microsofts Weigerung, seinen Konkurrenten die Spezifikationen zur Interoperabilität offenzulegen. Somit werden andere Anbieter daran gehindert, Software herzustellen, die problemlos mit dem Windows-System kompatibel ist. Mit anderen Worten: ohne die Offenlegung der Spezifikationen können bestimmte Konkurrenzprogramme nicht auf Windows-PCs laufen.

Microsoft argumentiert, dass eine Weitergabe nicht nötig sei, da es fünf andere Techniken gäbe, um die Interoperabilität zu gewährleisten. Außerdem seien diese Informationen durch das Recht am geistigen Eigentum geschützt. Das Europäische Gericht erster Instanz entschied allerdings, dass diese Methoden den Konkurrenten nur eine minimale Marktdurchdringung erlaube.

Zweitens ist der Windows Media Player in Windows 2000 vorinstalliert - ein weiterer Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Microsoft führt ins Feld, dass niemand einen PC ohne einen Player kaufen würde, wenn es zwei gleich teure Geräte gäbe, von denen eines mit und eines ohne Player geliefert würde. Nach Meinung des EuG verletze Microsoft jedoch das Recht der Firmen, ihren Mitarbeitern das Musikhören am Arbeitsplatz zu verbieten.

Es wäre falsch, Microsofts Berufung gegen die Kommissionsentscheidung als völlig zwecklos zu bezeichnen. Die Kommission schlug Microsoft vor, die Gehälter der Kommissionsexperten zu übernehmen, die für ihre dauerhafte Kontrolle erforderlich seien.

EU versus Microsoft

Besonders interessant ist der Umstand, dass der EuGH die Rolle eines Berufungsgerichtes übernahm, nachdem die Möglichkeiten des amerikanischen Rechtssystems ausgeschöpft waren. Im Grunde genommen geht es hier um einen Konflikt zwischen Microsoft und seinem amerikanischen Konkurrenten Sun Microsystems (auch als Stanford University Networks Microsystems bekannt, die 14 Milliarden Gewinn, gegenüber Microsofts 44 Milliarden verbuchen). Die Angelegenheit hatte sich in den Vereinigten Staaten zugespitzt. Es konnte jedoch ein Übereinkommen gefunden werden. Anschlieend schwappte die ganze Affäre nach Europa herüber.

Für die Kommission umfasst der relevante Markt in geografischer Hinsicht nicht weniger als "den ganzen Globus". Microsoft wird in mehreren Passagen des Urteils als eine "globale Macht" bezeichnet. Die Richter haben die negativen Auswirkungen der Gesetzesübertretung auf die Bereiche außerhalb des europäischen Wirtschaftsverbundes berücksichtigt. Dies ist zwar ein indirekter, trotzdem aber realer Anspruch des Luxemburger Gerichtshofes auf universelle Zuständigkeit. Anders gesagt fühlt sich der EuGH für die Bestrafung einer Firma zuständig, die Gesetze in nicht-europäischen Märkten übertreten hat.

Zum letzten Mal

Schließlich ist die Frage zu klären, wie es zu der Strafhöhe von 497 Millionen Euro gekommen ist. Die EU hat das Prinzip der "hinreichend abschreckenden Wirkung" angewandt; Kommission und Richter waren der Ansicht, dass die Buße höher sein müsse als der angerichtete Schaden, um Microsoft jeden Gedanken daran auszutreiben, den Verstoß noch einmal zu begehen.

Es gibt aber Tausende von Fällen, in denen die Kommission und nationale Regierungen europäisches Recht gegenüber Einzelpersonen, Unternehmen und anderen Organisationen verletzt haben. In diesen Fällen greift die europäische Gerichtbarkeit niemals auf das Prinzip der hinreichend abschreckenden Wirkung zurück. Nehmen Sie den bulgarischen Fall 'Nachova' vom 26. Februar 2004. Kuncho Angelov und Kiril Petkov, zwei 21-jährige bulgarische Roma, wurden - betrunken und unfähig, Widerstand zu leisten - von einem Militärpolizisten mit einer Automatikwaffe erschossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach der Mutter des Opfers nur 11.000 Euro Entschädigung als Ausgleich für erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu. Dieses Vorgehen ist gängige Praxis am EuGH.

Wenn man 497 Millionen Euro mit lächerlichen 11.000 Euro vergleicht, kommt einem dann nicht die Absurdität eines 'Borat' in den Sinn?

Translated from Microsoft: appeal deadline is over