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Meine Petition an das Europaparlament

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Das Europäische Parlament erhält pro Jahr etwa 1000 Petitionen, meist in Bezug auf Umwelt-Themen oder Fragen der Waren-, Personen- und Kapitalfreiheit.

Artikel 21 des Vertrages von Nizza (2000) gibt jedem EU-Bürger das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten. Sowohl der Vertrag von Amsterdam (1996), als auch die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments erkennen das Petitionsrecht an, doch die Einbeziehung in den Vertrag stärkt seinen verfassungsrechtlichen Charakter.

Artikel 194 dehnt dieses Recht auf Personen aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU und auf Mitglieder einer Vereinigung, eines Unternehmens oder einer anderen Organisation (eine physische oder eine juristische Person) mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU aus.

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes prüft zunächst, ob die Petition zulässig ist und entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Dann kann eine vorläufige Untersuchung stattfinden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen werden. Die Petition muss in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und von direktem Interesse für den Absender sein und kann per Post oder mittels eines Online-Formulars auf dem Internetportal des Europäischen Parlaments in einer Amtssprache der EU eingereicht werden.

Translated from Peticiones al Parlamento Europeo: pida por esa boquita