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Mehrwertsteuer: Die Steuer aller Europäer

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JSeb 2.0

Translation by:

Default profile picture Katharina Mauer

Politik

Zwar variiert der Gebührensatz von Land zu Land, doch wird die Mehrwertsteuer tatsächlich größtenteils von der Europäischen Union geregelt. Erstmals erhoben wurde sie vor 50 Jahren - in Frankreich.

1954 haben die Franzosen als erste die Mehrwertsteuer eingeführt. Die Idee geht zurück auf den Finanzminister dieser Tage, Maurice Lauré. Diese „taxe sur la valeur ajoutée“, Abgabe auf die Wertschöpfung, ist eine indirekte Besteuerung, die vom Endkonsumenten getragen wird und proportional zum Preis des Gutes oder Services steht, dabei aber unabhängig von der Anzahl der Zwischenhändler ist.

Bereits bei der Ratifizierung der Römischen Verträge 1957 wurde eine steuerliche Neuordnung zugunsten einer politischen Harmonisierung angepeilt. Um einen gemeinsamen Markt zu etablieren, wollte man aber einen steuerlichen Gleichgang - die Konsumgüter betreffend - zwischen den Mitgliedsstaaten vermeiden, denn das hätte gleichzeitig eine Verzerrung dieses Gleichgangs bedeutet.

Grundlegende Einstimmigkeit

Da die Entscheidungen das Steuersystem betreffen, geht diesen die Einstimmigkeit im Ministerrat voran. Momentan gelten dabei folgende Regelungen: jeder Mitgliedsstaat erhebt einen Mehrwertsteuersatz von mindestens 15 Prozent und zwei reduzierte Quoten von mindestens 5 Prozent bis 2010 (auf Güter oder Serviceleistung und zur Stärkung des sozialen und kulturellen Lebens).

Tschechien, Polen, Malta, Zypern und Slowenien dürfen weniger als die obligatorischen 15% erheben.

Fünf Länder sind von dieser Regelung ausgeschlossen und dürfen einen Mehrwertsteuersatz unter den obligatorischen 15 Prozent erheben: Tschechien, Polen, Malta, Zypern und Slowenien. In der Praxis erheben Dänemark und Schweden den höchsten Steuersatz (25 Prozent), Luxemburg und Zypern den niedrigsten (15 Prozent).

Reformen im Jahre 2015

Erst kürzlich wurde eine Reform verabschiedet, die die Vergabe der Erlöse aus der Mehrwertsteuer regelt, für den Fall, dass eine Leistung in einem Land erbracht, aber von einem Konsumenten eines anderen Landes beansprucht wird. Dies betrifft insbesondere den Autoverleih sowie Services rund um Telekommunikation und Elektronik. Es wurde festgelegt, dass der Erlös nicht auf mehr auf das Land des Leistungserbringers entfällt, sondern auf das des Konsumenten.

Um zu verhindern, dass bestimmte Länder zu sehr und zu schnell benachteiligt werden (in Spanien beträgt die Mehrwertsteuer beinahe 25 Prozent aller öffentlichen Steuererlöse), werden die neuen Regelungen nicht vor 2015 angewendet. Außerdem werden bis 2017 30 Prozent der Erlöse einbehalten, bis 2019 dann noch 15 Prozent.

Grüne Steuer

Seit einigen Jahren unterstützen europäische Führungskräfte die Idee, eine „grüne Mehrwertsteuer“ zu erheben, für solche Produkte deren Herstellung die Umwelt verschmutzt oder gewisse Normen nicht einhält. Dies betrifft vor allen Dingen Importe aus China oder aus anderen so genannten Schwellenländern. Dabei wird auch die Möglichkeit diskutiert, die Mehrwertsteuer gleichfalls bei solchen Produkten zu senken, die besonders umweltfreundlich bzw. biologisch hergestellt werden, auch um deren Konsum zu befördern.

Nationale Herausforderungen

Die Diskussionen um die Höhe der Mehrwertsteuer spiegeln aber auch oftmals rein nationale Herausforderungen wider. So kämpft zum Beispiel Frankreich seit einigen Jahren für eine Steuerquote von 5,5 Prozent für das Gastgewerbe (Hotellerie/Gastronomie), ein Sektor, der für das Land von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist. Nun scheitert dieses Begehren regelmäßig am Veto Deutschlands, das die Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe gerade um 3 Prozentpunkte erhöht hat und so den Unwillen der Beschäftigten dieses Sektors fürchtet.

Weitere Informationen: Tabelle der europäischen Mehrwertsteuersätze

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Translated from TVA : l’impôt de tous les Européens