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Mahler, Williamson, Varela, Irving - Zum Umgang mit Holocaustleugnern in Europa

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Kultur

Der Holocaustleugner Bischof Williamson sorgt aktuell für Ärger zwischen dem Papst und Angela Merkel: Europa handhabt den Umgang mit Holocaustleugnern sehr unterschiedlich, auch wenn die EU erste Schritte zur Vereinheitlichung der Bestimmungen unternommen hat.

Auf den ersten Blick scheint Horst Mahlers ganzer Lebenswandel ein einziger Widerspruch zu sein: In den Sechzigern gründete er die RAF (Rote Armee Fraktion) mit, deren Terror von links die Bundesrepublik erschütterte. Im Jahr 2000 wurde Mahler Mitglied der rechtsradikalen NPD (Nationalistische Partei Deutschlands) - und trat 2003 wieder aus. Seit 2007 verschickt Horst Mahler mehrfach CDs und DVDs mit Material, das den Holocaust leugnet. In Deutschland ist das eine Straftat. Schließlich zeigt sich der 72-Jährige dafür selbst an. Weiß der Mann eigentlich, was er da macht?

„Ich stehe hier, weil ich es gewollt habe“, sagte Mahler kürzlich beim Prozessauftakt am 12. Januar 2009 in München. Das Gericht müsse erst einmal beweisen, dass es den Holocaust überhaupt gegeben habe, um ihn anklagen zu können. Der sechsfach vorbestrafte Mann mit den kurzen grauen Haaren und der randlosen Brille sieht nicht aus wie ein Rechtsradikaler, doch die Ansichten, die er im Gericht verbreitet, sind schockierend. Mahler nutzt den Prozess als Bühne und hetzt während der Gerichtsverhandlung gegen Juden. Solange bis der Richter ihm das Wort entzieht.

©Florence RenaultSeit über vier Jahren hat Mahler kein Einkommen mehr, weil der studierte Jurist mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt wurde. Neun Monate saß Mahler bereits wegen Volksverhetzung im Gefängnis - 26 Jahre für sein Mitwirken bei der RAF. Für die rechte Szene steht er als Märtyrer da, der für die Wahrheit kämpft. Doch kein Ereignis der Menschheitsgeschichte ist wohl intensiver erforscht worden als der Holocaust - wer ihn wie Mahler leugnet, betreibt rechtsradikale Propaganda, als Kampf für die Meinungsfreiheit getarnt.

Europa keinesfalls einig im Umgang mit Holocaustleugnern

Horst Mahler ist kein Einzelfall. In vielen europäischen Staaten gibt es bekannte Fälle von Holocaustleugnern: David Irving in England, Robert Faurisson in Frankreich, Pedro Varela in Spanien. Im juristischen Umgang mit ihnen ist Europa noch weit von einer Einheit entfernt. In Österreich, Frankreich, Polen, Deutschland, Belgien und der Schweiz drohen bei Anzweiflung und Leugnung des Holocausts teils langjährige Haftstrafen. In zahlreichen europäischen Staaten dagegen existieren keine vergleichbaren Strafbestimmungen.

Strafrechtliche Erinnerungsgesetze wie das Verbot des Holcaustleugnens sind in Demokratien nicht unumstritten. Sie stehen verfassungsrechtlich tatsächlich im Widerspruch zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Nach deutschem Verfassungsrecht stellt das Leugnen des Holocausts aber eine unwahre Behauptung dar, die von vornherein nicht den Schutz der Meinungsfreiheit genießt. In England dagegen gilt ein stärker freiheitsorientiertes Straf- und Verfassungsrecht, das die Einführung von Erinnerungsgesetzen bisher verhindert hat. Meinungsfreiheit gilt dort also uneingeschränkt. In Italien lehnten vor knapp zwei Jahren 150 sowohl rechts- als auch linksorientierte Historiker mit dem „Manifest der 150“ eine Gesetzesänderung ab, die vorsieht, die Leugnung des Holocaust in Zukunft strafrechtlich zu verfolgen.

©Florence RenaultIm Jahr 2007 unternahm die EU einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung. Ein Rahmenbeschluss vom April 2007 sieht eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor. Der Beschluss stellt "die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn sich das Verbrechen gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft richtet."

Demnach muss derjenige mit einer Strafe rechnen, der öffentlich behauptet, einen durch ein internationales Gericht bereits als Tatsache festgestellten Völkermord habe es niemals gegeben, er sei von der betroffenen ethnischen Gruppe nur erfunden worden, um Entschädigungszahlungen fordern zu können. Denn mit dieser Behauptung würde der Völkermord an der betroffenen ethnischen Gruppe nicht nur geleugnet, sondern es würde zugleich zu Hass gegen diese Gruppe aufgestachelt.

Ob ein historisches Verbrechen als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gilt, muss vom zuständigen Gericht im konkreten Einzelfall geklärt werden. Für den Holocaust ist dies durch den Nürnberger Gerichtshof längst geschehen.

Trotz aller Bemühungen auf europäischer Ebene ist in Spanien das Leugnen des Holocaust seit zwei Jahren wieder legal. Das spanische Verfassungsgericht gab der Meinungsfreiheit Vorrang - allerdings wird dort im Umkehrschluss die Rechtfertigung des Holocaust und jeglichen Völkermordes weiterhin mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Dennoch, die Gesetzeslockerung ging in Spanien auf die Klage des Holocaust-Leugners Pedro Varela zurück. In Deutschland dürfte Horst Mahler damit wohl kaum Erfolg haben.