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Heiratsultimatum

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Islam in Europa

Wie viele Kinder müssen außerhalb der Ehe geboren worden sein, dass man zu einer solchen Maßnahme greift? Es muss wohl als ein Akt der Verzweifelung gelten, wenn eine der größten iranischen Gasfirmen versucht, ihre ledigen Angestellten unter Androhung der Kündigung zur Heirat zu zwingen. Eine Glosse. Montag 23.

Juni 2008

Es gibt Betriebe, denen ist es am liebsten, wenn ihre Beschäftigten Single sind, da sie dann ihre Arbeitskraft ganz der Maximierung des Firmengewinns widmen können, ohne von amourösen oder familiären Verpflichtungen abgelenkt zu sein. Dazu gehören etwa Beraterfirmen, die bevorzugt ihre Leute von der Uni anwerben, zu einer Zeit, da sie noch bereit sind, sich die Nächte mit Powerpoint-Präsentationen um die Ohren zu schlagen. Dann gibt es Institutionen, denen es gleichgültig ist, mit wem sich ihre Angestellten das Bett teilen, solange es kein Kollege ist, verkompliziert dies doch jede Versetzung und kann im Trennungsfall zu konzerninternen Kommunikationsstörungen führen. Dazu gehört etwa das Auswärtige Amt, wo die alle Jahre anstehende Versetzung nach Timbuktu, Taschkent oder anderswo schon schwierig genug ist, wenn sie nicht auch noch paarweise geschehen muss.

All dies ist bekannt. Dass es aber Betriebe gibt, die ihre Beschäftigten unter Androhung der Kündigung zur Heirat zwingen, hat es bisher nicht gegeben. Wie kürzlich bekannt wurde, hat im Iran eine der größten Gasfirmen des Landes ihren noch ledigen Angestellten bis Ende September Zeit gegeben, den heiligen Bund der Ehe zu schließen. Wer dann noch immer auf seiner Freiheit beharrt oder schlicht nicht fündig geworden ist, werde an die frische Luft gesetzt. Welche Zustände in der Firma geherrscht haben müssen, dass der Unternehmensleitung eine solche Maßnahme nötig schien, ist ebenso wenig bekannt, wie die Frage, ob die Firma nun ihren Angestellten das Abonnement für die Partnerbörse bezahlt, eine Singleparty veranstaltet, zum Speeddating lädt oder sie einfach sich selbst überlässt. Eine zumindest temporäre Aufhebung des Verschleierungsgebots würde aber zweifellos den Suchenden die Findung erleichtern.