Gleiches Bürgerrecht für alle
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tobias trollEU-Bürger und Einwanderer aus Drittländern haben nicht die gleichen Rechte. Im Wahlrecht ist Europa bereits auf dem richtigen Weg. Nun kann die Gemeinschaft von ihren Mitgliedern lernen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Deutschen und einem Kongolesen in Frankreich? Der eine wird - dank EU-Recht - wie ein Franzose behandelt. Er hat Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem und zu Sozialleistungen. Seine in Deutschland erworbenen Rechte kann er nach Frankreich übertragen - und das gilt für die gesamte Europäische Union. Die Rechte des Zweiten sind dagegen durch das französische Ausländerrecht bestimmt. In jedem EU-Land ist dieses Recht in Inhalt und Anwendung verschieden.
Ein weiterer Unterschied? Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 kann der Erste an kommunalen und europäischen Wahlen teilnehmen - der andere nicht, auch wenn er seit 30 Jahren in Frankreich lebt.
Das europäische Bürgerrecht als Beispiel
Das Wahlrecht an ausländische EU-Bürger zu vergeben stellt das Konzept der Staatsangehörigkeit auf den Kopf: Man muss nicht mehr den Pass des Landes besitzen, in dem man wohnt, um an kommunalen und europäischen Wahlen teilzunehmen Es reicht, dort seinen Hauptwohnsitz zu haben. Das demokratische Bürgerrecht auf Wahl ergibt sich nicht aus der Nationalität, sondern aus dem Wohnort.
Diese Akzentverschiebung kann sehr nützlich sein in der Argumentation gegen die gängigen und altbekannten Vorbehalte im Hinblick auf ein Ausländerwahlrecht. Den Einwanderern, die sagen: "Ich lebe seit 20 Jahren in dieser Stadt, ich zahle Steuern, ich sollte auch den Bürgermeister wählen dürfen" entgegnen die Gegner eines Ausländerwahlrechts gewöhnlich: "Wenn Sie in Frankreich wählen wollen, und wenn Sie seit langem hier leben, dann müssen Sie nur die französische Staatsangehörigkeit beantragen." Das neue Konzept der vom Wohnort abhängigen Bürgerrechte erschwert diese einfache Antwort - es opfert das Primat der Einbürgerung. Wenn die Ausübung von Bürgerrechten auf dem Wohnsitz und nicht auf der Nationalität beruht, müssen alle Immigranten, die ihre Staatsbürgerschaft behalten wollen, davon profitieren können. Warum ist das nicht selbstverständlich?
Mehr oder weniger ausländisch?
Während sich einige Unterschiede verwischen, gewinnen andere an Bedeutung. Der Unterschied zwischen einem Deutschen und einem Franzosen wird geringer, gleichzeitig vertieft sich die Ungleichheit zwischen einem deutschen und einem kongolesischen Ausländer in Frankreich. Der Erwerb der Bürgerrechte durch die Bürger des Gemeinwesens ist ein nicht zu leugnender Fortschritt, der aus dem europäischen Binnenmarkt entstand. Aber er kann nicht die Einschränkung der Rechte von Einwanderern aus Drittstaaten (außerhalb der EU) zur Folge haben. Auch wenn es notwendig ist, eine Trennlinie zwischen Bürgern der EU und anderen Einwanderern zu ziehen, muss die Ausweitung der Rechte für beide weitergehen. Denn alle bereichern unsere Gesellschaften: Manchmal durch ihre Arbeit, immer jedoch durch eine Erweiterung der kulturellen Vielfalt.
Eine Aufgabe für die europäische Politik
Die EU-Politik muss in dieser Hinsicht sehr wachsam sein: Wenn die Mitgliedsstaaten in Brüssel die Richtlinien des Ausländerrechts beschließen (in ersten Linie hinsichtlich Studenten und Gastarbeitern), werden sie diesen Personen eine Reihe von Rechten zusprechen müssen. Die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten sind jedoch sehr unterschiedlich: Was zum Beispiel das Studium oder Zugang zu Stipendien angeht, stellen einige Staaten Ausländer und Staatsbürger gleich, andere geben den Fremden weniger, andere wiederum geben gar nichts, weder an die einen noch an die anderen.
Die Länder mit einer langen Zuwanderungstradition haben die Strukturen und rechtlichen Voraussetzungen, die den Ausländern bestimmte Rechte garantieren. Die Länder, die bisher eher Auswanderungsländer waren, haben weniger großzügige Bestimmungen. Es steht zu befürchten, dass man sich während der Harmonisation auf europäischer Ebene auf die Minimalrechte einigen wird. Die restriktiven Länder werden sich nicht an den großzügigeren Ländern ausrichten wollen.
In diesem Kontext kann das Ausländerwahlrecht, das von einigen Staaten beschlossen wurde, ein positives Signal darstellen. Es zeigt, dass die europäische Politik die erweiterten Ansprüche auf Integration in die Wege leiten muss, und nicht nur die Minimalrechte: Auf der Grundlage des des Bürgerrechts auf Wohnortbasis, das schon erfolgreich für die EU-Bürger umgesetzt wurde, sind die erworbenen Rechte zu schützen und auszuweiten.
Angleichung nach oben
Die Richtlinie zu Langzeitimmigranten, die im Europäischen Rat zur Verabschiedung ansteht, könnte der EU als Beispiel dienen. Es ist nicht unrealistisch zu hoffen, dass den sozialen und wirtschaftlichen Rechten, die Ausländern in diesem Text zugestanden werden, weitere Bürgerrechte und -pflichten zugefügt werden. Diese spielen eine Schlüsselrolle für eine erfolgreiche Integration.
Die Richtlinie sieht vor, dass Ausländer nach einem fünfjährigen Aufenthalt in einem EU-Staat erweiterte Rechte erhalten. Im Hinblick auf Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem und Reisemöglickeiten innerhalb der EU wären Bürgern aus Drittstaaten und EU-Bürger nahezu gleichgestellt. Um diesen Rechtekatalog zu vervollständigen, sollte auch das lokale Wahlrecht einbezogen werden, und zwar einheitlich für alle Mitgliedsstaaten.
Das wird natürlich nicht schon morgen der Fall sein, wenn man Zeit und Mühen betrachtet, die notwendig waren, bis sich die 15 EU-Staaten nur über die sozialen und wirtschaftlichen Rechte geeinigt hatten. Aber die Methode existiert. Und einzelstaatliche Initiativen wie die Italiens können die Verhandlungen über die Vereinheitlichung der Ausländerrechte vereinfachen. Bleibt zu hoffen, dass diesmal nach oben hin harmonisiert wird.
Translated from La citoyenneté de résidence pour tous