Geschichtsleugnung zum Nachteil aller
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anja pfauAm 24. April 2005 wird des Völkermords gegen die Armenier gedacht, den die Türkei vor 90 Jahren verübte - eine gute Gelegenheit, um Bilanz über die Anerkennung dieses Verbrechens in Europa zu ziehen.
Am 24. April des Jahres 1915 kommt es zur Verhaftung der armenischen Elite in Konstantinopel. Diese Ereignisse markieren den Beginn einer Serie von Völkermorden im 20. Jahrhundert. Vom Mai 1915 bis Ende 1916 werden 1,2 Millionen Menschen durch regierenden Partei "Ittihad" massakriert, das war nahezu die Hälfte der armenischen Bevölkerung des Ottomanischen Reiches. Von der Türkei noch immer geleugnet, stellt der "Armenozid" einen der Vorwürfe dar, mit denen sich die Türkei oft konfrontieren muss. Sie stellt zwar die historische Existenz des Massakers nicht mehr in Frage, weigert sich aber, in diesen Verbrechen einen vom Staat organisierten Vernichtungsplan zu sehen.
Die armenische Diaspora, der in Europa 275 000 Menschen angehören (allein in Frankreich 220 000) kämpft für ein offizielles Gedenken an dieses Ereignis. Sie empfindet es als eine unhaltbare Situation, dass jede türkische Regierung sich immer wieder aufs Neue von diesem Genozid freispricht. Die Exilarmenier reagieren jedoch diesbezüglich sehr viel heftiger als ihre noch in der Türkei lebenden Landsleute, die gegen ein zunehmendendes Spannungsverhältnis zwischen den beiden Gemeinschaften sind.
Legales Leugnen
Selbst wenn die Anerkennung des armenischen Völkermordes durch die Türkei kein offizielles Kriterium für den EU-Beitritt ist, stellt die Frage doch einen kritischen Punkt dar. Vom Europäischen Parlament wurde der Genozid im Jahre 1987 anerkannt. von Zypern bereits 1982. Russland, Bulgarien, Griechenland, Belgien, Schweden, Italien, der Vatikan, Frankreich und kürzlich die Schweiz schlossen sich an. Aber mit der bloßen Anerkennung des Mordes am armenischen Volk ist es nicht getan. Es wäre lediglich eine politische Geste ohne Konsequenzen, wenn der Verneinung dieses Völkermords nicht verurteilt werden würde. In zahlreichen europäischen Staaten erfährt jedoch nur der Genozid an den Juden und den Zigeunern eine strafrechtliche Sanktionierung. Das ist in Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien und Luxemburg der Fall. Mag das in Staaten, die den Völkermord nicht offiziell anerkennen, unter Umständen als verständlich erscheinen, schockieren die französische und die belgische Situation umso mehr: Warum den armenischen Genozid anerkennen, aber seine Leugnung zulassen? Um die Meinungsfreiheit zu respektieren? In Europa ist es schwierig, eine gerichtliche Verurteilung für die Leugnung des armenischen Genozid aufzuspüren. Die Entscheidung eines schweizerischen Gerichts, die Bestrafung eines Türken abzulehnen, der die ihm in der Schule beigebrachte geschichtliche Version verteidigte, wird nicht grundsätzlich kritisiert. Das Problem liegt in der Geschichtsleugnung durch den türkischen Staat, der seinen Kindern in den Schulen eine deformierte Geschichtsversion einschärft.
Bleibt nur zu hoffen, dass der europäische Druck in Zukunft wächst. Niemand verlangt von der Türkei Entschädigungen zu zahlen oder gar seine Staatsgrenzen zu verändern. Doch Fortschritte in der Gesetzgebung sind denkbar. Deutschland scheint sich in Richtung einer Anerkennung des Genozids zu bewegen, während in Frankreich neue Gesetzesvorschläge zur Verurteilung der Völkermord-Leugnung vorgelegt wurden. Indem die Türkei ihr historisches Verbrechen anerkennt, würde sie der armenischen Gemeinschaft die Hand reichen und vermeiden, dass zahlreiche Türken aus Unkenntnis eine historische Lüge verteidigen. Das wäre ein symbolischer Akt, der allen Seiten zugute käme.
Translated from Une négation préjudiciable à tous