Für den permanenten Verfassungskonvent
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anja pfauDer Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages wurde von einem Konvent ausgearbeitet, der Parlamentarier und Staatsmänner umfasste. Da liegt der Gedanke eines permanenten Revisionsorgans nahe.
Die Europäische Union ist gespalten zwischen den individuellen Staatsinteressen einerseits und dem allgemeinen europäischen Interesse. Bei ihr kann nicht von einer simplen internationalen Organisation die Rede sein, da ihre Rolle über die Repräsentation der Mitgliedsstaaten hinausgeht. Allerdings ist sie auch kein Staat, denn die Europa-Parlamentarier sind keine echten Gesetzgeber. Im Konvent zur Zukunft der EU wurden die europäischen Interessen durch Kommissionsvertreter und Europa-Parlamentarier vertreten, die Interessen der Mitgliedsländer durch Vertreter der staatlichen Exekutiven und durch nationale Parlamentarier. Die erdrückende Mehrheit der Konventsmitglieder waren Parlamentarier, was das Verhandlungsgremium von den internationalen Verhandlungen der Regierungskonferenzen unterscheidet, bei denen Diplomaten ihre Aktivitäten hinter geschlossenen Türen entfalten. Eine demokratische öffentliche Debatte über den Verfassungsvertrag gehört übrigens zu den Kerninteressen der Konvent-Methode.
Wie brauchbar ist die Konvent-Methode?
Diese Berücksichtigung der verschiedenen Interessen hat zum Erfolg der Konvent-Methode geführt und rechtfertigt ihre Verteidigung gegen Kritiker, die sie als undemokratisch denunzieren, obwohl ihre Mitglieder zumindest indirekt aus Wahlen hervorgingen. Einige hätten jedoch eine wichtigere Rolle des Europa-Parlaments gewünscht. Diese Forderung ignoriert jedoch das subtile Gleichgewicht zwischen den einzelnen Interessen und vertritt einen Standpunkt, dass nur das gesamteuropäische Interesse berücksichtigt werden sollte. Mehrere Versuche einer solchen Vorgehensweise scheiterten übrigens, wie beispielsweise der Spinelli-Entwurf von 1984 oder der Herman-Bericht aus dem Jahre 1994. Im Gegensatz dazu gelang es dem Konvent von Philadelphia, der sich ausschließlich aus Vertretern der einzelnen Staaten zusammensetzte, eine Synthese zwischen den einzelstaatlichen Interessen und denen der amerikanischen Gemeinschaft vorzunehmen. Das spricht für eine reine Versammlung von nationalen Abgeordneten, um eine Unionsverfassung zu auf die Beine zu stellen. Aber Europa und die USA haben nicht dieselbe Geschichte und die Idee des Föderalismus muss entsprechend angepasst werden. Die europäischen Staaten verfügen über eine längere Geschichte, was die nationalen Besonderheiten verstärkt, weshalb es sich empfiehlt, dass das gesamteuropäische Interesse von seinen eigenen Verteidigern verfechtet wird. Sollte für die Zukunft eine Vertretung der Einzelstaaten erhalten werden? Dieser Gedanke drängt sich auf, wenn man an die Rolle des amerikanischen Senats oder des deutschen Bundesrats bei Verfassungsänderungen denkt.
Warum eine dauerhafte Konvention?
Die Mitgliedsstaaten schicken sich an, einen Verfassungsvertrag zu ratifizieren: Dieser Text trägt den Symbolcharakter einer Verfassung, ist aber vom juristischen Standpunkt aus nur ein Vertrag. Dieses Projekt wird die EU nicht auf den Kopf stellen, eine Bestätigung ist aber notwendig als Votum für die Erneuerung unseres europäischen Engagements. Weit davon entfernt perfekt zu sein, muss bereits jetzt seine Revision bedacht werden. Einen völlig neuen Konvent zu fordern, würde jedoch das Symbol der Verfassung zerstören; wir wissen, wie viele Symbole notwendig sind für den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, und es ist eben das grundlegende Anliegen dieses Entwurfes, ein europäisches Volk entstehen zu lassen. Der konstitutionelle Patriotismus entwickelt sich selbstverständlich nur auf längere Sicht, er ist jedoch als Bestandteil der europäischen Identität viel zugänglicher als kulturelle Elemente. Er ist durchaus vorstellbar, wie es uns das Beispiel Amerikas zeigt, wo die konstitutionelle Ordnung wie eine Religion gelebt wird. Die Verpflichtung, auf die Konvent-Methode zurückzugreifen um die Verfassung zu verändern, ist bereits im Artikel IV-443 des Entwurfs festgeschrieben, der ebenfalls Ausnahmen von dieser Regel vorsieht. Ihre Verankerung in der europäischen Verfassung lässt den Konvent als gewöhnliche Revisionsinstanz erscheinen, die in allen Verfassungen üblich ist. Man kann also den Partisanen eines „Nein“, die den Verfassungsentwurf aufgrund seiner vermeintlichen Unveränderbarkeit ablehnen, antworten, dass sie besser die nationalen Regierungen auffordern sollten, sich des altbewährten, im Entwurf enthaltenen Werkzeugs zu bedienen, um eine schnellstmögliche Überholung der Verfassung in die Wege zu leiten. Diese verursacht zwar eine Revolution in den Köpfen, aber es ist nur die Präambel einer ganzen Reihe von notwendigen Reformen, da sie keine institutionelle Revolution in Richtung Föderalismus bewirkt. Jener stellt sich nur allmählich ein, wie es die amerikanische Entwicklung von 1787 bis 1865 deutlich macht. Es könnte eingeführt werden, dass sich der Konvent jährlich oder zumindest alle zwei Jahre zu mehreren Sitzungen einfindet, um die Funktionalität der Institutionen und der Gemeinschaftspolitik zu bewerten und um Vorschläge zur Systemverbesserung zu unterbreiten. Die zeitlichen Abstände der Revisionen sollten sich kontinuierlich vergrößern. Außerdem sollte der Konvent, und nicht mehr intergouvernementale Konferenzen, dazu berechtigt sein, über das Revisionsprojekt zu entscheiden.
Translated from Pour une Convention permanente