Freizügiges Europa?
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Die neuen EU-Mitglieder pochen auf Freizügigkeit, fürchten aber den Brain-Drain, der alternde Westen blockiert die Zuwanderung, obwohl er junge Arbeitskräfte gut brauchen könnte. Willkommen in der paradoxen Welt der Migrationspolitik.
Während sich in Zentral- und Osteuropa zunehmend Befürchtungen vor dem Weggang hochqualifizierter Arbeitnehmer wie Ärzte und Informatiker breitmachen, herrscht im Westen die Angst vor einer Einwanderungsflut. Die meisten alten EU-Mitgliedsstaaten führten folgerichtig nach der EU-Erweiterung Übergangsregeln für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein – obwohl jene mit der Dienstleistungsfreiheit sowie dem freien Waren- und Kapitalverkehr zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft gehört, die bereits Bestandteil des EG-Vertrags von 1957 waren. Doch in den Genuss, sich den Arbeitsplatz in der EU frei zu wählen, kommen Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Malta und Zypern) vorerst nicht. Stattdessen wird mehrheitlich das „2+3+2-Modell angewendet. Zwei Jahre lang, bis 2006 gelten die von den nationalen Regierungen erlassenen Übergangsregelungen, danach überprüft die Europäische Kommission die Situation und die Mitgliedstaaten erklären, ob und wenn warum sie die Beschränkungen aufrecht erhalten wollen. Die Überprüfung findet erneut nach drei Jahren statt und die Einschränkungen könnten dann ein letztes Mal um zwei Jahre verlängert werden.
Ohne Arbeitserlaubnis läuft nichts
In der Praxis bedeutet dies für einen polnischen, lettischen oder tschechischen EU-Bürger, dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt, um beispielsweise in Deutschland, Belgien oder Österreich arbeiten zu können. Die Kriterien, um eine solche Genehmigung zu erlangen, variieren in den einzelnen Staaten und sind meist von der Situation am heimischen Arbeitsmarkt abhängig. Lediglich in Irland, Schweden und mit Einschränkungen im Vereinigten Königreich können Bürger aus den neuen Ländern ohne eine Genehmigung eine Arbeit annehmen. Ebenso ist selbständige Arbeit ausgenommen, was in Deutschland im Bereich der Fliesenleger oder Schlachter zu massiven Problemen führte.
Doch greifen die Bestimmungen spiegelbildlich ebenso in den meisten neuen Mitgliedstaaten: Ein deutscher Arbeitnehmer kann nicht ohne Erlaubnis in Polen eine Arbeit aufnehmen. Die Menschen in den neuen Mitgliedsstaaten seien deshalb keine Bürger zweiter Klasse, sagte EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner 2001 in einem Zeit-Interview. Vielmehr hätten sie selbst ebenfalls eine Vielzahl von Übergangregeln gefordert und auch eingeführt, zum Beispiel 18 Jahre Übergangszeit für den freien Grundverkehr in Polen.
Droht die Völkerwanderung?
Die Schätzungen über die Anzahl der emigrierten Arbeitskräfte gingen im Vorfeld der EU-Osterweiterung weit auseinander. 2001 prognostizierte das Ifo-Institut noch bis zu 15 Millionen Einwanderer in 15 Jahren. Heute jedoch ist deutlich, dass es keine Einwanderungswelle gegeben hat. „Bis 2030 werden nicht mehr als 3,7 Millionen Menschen von den neuen in die alten EU-Nationen umgesiedelt sein (..), 2,3 davon nach Deutschland“, unterstreicht Herbert Brücker vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Höchstens ein Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung von Mittel- und Osteuropa würden einen Neuanfang im Westen wagen, falls die Freizügigkeit gewährt würde. Denn damit ein Arbeiter seine Heimat verlässt, müssen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Kulturelle Differenzen, sprachliche und fachliche Qualifikation spielen eine große Rolle und hindern viele daran, den Schritt ins Ungewisse zu riskieren.
Parallelen zur Süderweiterung
Die überzogenen Ängste innerhalb der Bevölkerung als auch die überschätzen Zahlen sind vergleichbar mit der Erweiterung der Europäischen Union um Griechenland (1981), Portugal und Spanien (1986). Diese lagen in der wirtschaftlichen Entwicklung ähnlich zurück wie heute die Mittel- und Osteuropäischen Länder. Laut einer Studie (pdf) des Forschungsinstituts HWWA in Hamburg erreichten die kaufkraftbereinigten Einkommen in den Jahren vor und nach dem Beitritt nur 60%-70% des deutschen Niveaus. Und auch hier gab es Übergangsregelungen in Bezug auf die Freizügigkeit. Starke Wanderungsbewegungen setzten nicht ein.
Auf lange Sicht gesehen wird die Überalterung der Gesellschaft EU-Staaten wie Deutschland zwingen, das System der Einwanderung zu überdenken, denn qualifizierte Kräfte sind bereits heute in einigen Bereichen wie dem IT- oder dem Gesundheitssektor Mangelware. Gezielte Einwanderung könnte helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Überalterung abzufedern. Dabei dürfen wir die Effekte der Abwanderung von jungen und qualifizierten Arbeitskräften aus den jungen Marktwirtschaften in Zentral- und Osteuropa nicht aus den Augen verlieren.