Europäisches Vereinsrecht: Nicht sinnvoll für die Kommission
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tobias trollDen Europäern die Möglichkeit zu gemeinschaftlichem Handeln zu eröffnen, interessiert die Kommission nicht mehr. Kann die europäische Zivilgesellschaft dennoch existieren?
13. September 2004. Die belgische Nichtregierungsorganisation (NRO) ECAS (European Citizen Action Service) organisiert im Europaparlament ein Seminar über partizipative Demokratie. Hochschullehrer, Mitarbeiter der Kommission, Vertreter von NRO und der europäischen Zivilgesellschaft ergreifen das Wort.
Unmögliche Synthese der nationalen Vereinskulturen?
Jens Nymand-Christensen, verantwortlich für die Beziehungen zur Zivilgesellschaft im Generalsekretariat der Europäischen Kommission, eröffnet die Veranstaltung. Die Kommission unternehme viel, um die Zivilgesellschaft zu konsultieren, doch leider zu wenig, gibt er zu, um die Antworten der letzteren zu verarbeiten. Eine Hand hebt sich im Saal. Eine Vertreterin einer NRO stellt die heikle Frage nach dem Budget, das der europäischen Zivilgesellschaft gewidmet ist, und nach der Komplexität der Finanzierungsprozedur für entstehende und mittellose Initiativen. Die Kommission mache, im Verhältnis zu ihren Mitteln und im Vergleich zu den Mitgliedsstaaten, bereits sehr viel, unterstreicht Nymand-Christensen. Er fährt fort: "Ich sehe heute kein Interesse der Kommission an einem europäischen Vereinsrecht." Die Begründung: "Die Unterschiedlichkeit der Traditionen und der nationalen Rahmenbedingungen macht es schwierig, ein einheitliches Modell durchzusetzen." Außerdem fürchtet er, dass ein solches Vorgehen eher exklusiv als einschließend wäre, oder sogar eine Zwangseuropäisierung der Vereine provozieren könne.
Das Risiko einer negativen Standardisierung wird von den Vertretern der NRO jedoch anders bewertet. Sie verlangen eine klare und allgemeingültige Rechtsform, mehr aus praktischen Gründen als mit dem Ziel einer kulturellen Vereinheitlichung. Es sei eine Priorität der Kommission, auf die Zivilgesellschaft in ganz Europa, einschließlich der lokalen Ebene zu hören, versichert Nymand-Christensen. Aber stellt sie wirklich die notwendigen Mittel bereit?
Kein öffentlicher Raum ohne europäische Vereine
Der Zivilgesellschaft zu lauschen ist ein Muss für die europäische Demokratie. Eine künstliche Zivilgesellschaft zu schaffen liefe jedoch auf eine Verfälschung der Grundbedingungen hinaus. Die Kommission hat somit keine andere Wahl, als sich ihr mit echter Aufmerksamkeit zuzuwenden, genauso wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der ihr die Schau gestohlen hat, indem er sich zum europäischen Haus der Zivilgesellschaft erklärte.
In der Europäischen Verfassung ist im Artikel 47 das europäische Volksbegehren vorgesehen:
Eine Million Bürger aus unterschiedlichen Ländern können ein Thema an die Kommission herantragen – die sich dann damit befassen kann – oder auch nicht. Die Juristen schätzen die Subtilität des Texts, während die Funktionäre der Kommission die Kühnheit der Bestimmung in einem Europa von 350 Millionen Bürgern betonen. Ein Risiko, gibt ein Beamter zu bedenken, ist die Gefahr, Brüche in der europäischen Zivilgesellschaft zu provozieren, zum Beispiel unter Gruppen von Mitgliedsstaaten. Die Frage eines europäischen öffentlichen Raumes kehrt regelmäßig wieder bei Debatten dieser Art.
Der Weg zu einem europäischen öffentlichen Raum geht sicherlich über ein europäisches Vereinsrecht, zusätzlich zu den nationalen Regelungen - und für das sich café babel seit Jahren einsetzt. Die Funktionäre der Kommission scheinen jedoch noch nicht bereit, auch wenn ihr Präsident Barroso das Gegenteil erklärte.
Translated from Association européenne : pas utile pour la Commission