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Eternit-Prozess: Europa sagt Asbest den Kampf an

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Gesellschaft

Der Prozess gegen das Unternehmen Eternit, das der sträflichen Unterlassung in Bezug auf die schädlichen Auswirkungen von Asbest auf 2619 ehemalige Angestellte angeklagt wird, hat am 6. April begonnen.

Obwohl eine europäische Rechtsvorschrift von 1999 jegliche Nutzung von Asbest untersagt, existiert eine Ausnahmeregelung, die der Vermarktung und der Verwendung dieses Materials durchaus weiterhin Tür und Tor öffnen würde, wenn bis in sechs Monaten nichts geschieht…

Am 6. April eröffnet die Staatsanwaltschaft in Turin die Vorverhandlungen zum Prozess gegen den 62-jährigen Schweizer Stephan Ernst Schmidheiny und den 88-jährigen belgischen Baron Jean-Louis de Cartier de Marchienne, zwei große Namen, die Eternit und seine italienischen Asbestverarbeitungsfirmen in Cavagnolo, Casale Monferrato, Bagnoli und Rubiera geführt haben (Besitzer bis 1972 war der Belgier und von 1973 bis 1986 der Schweizer). Der Staatsanwalt Raffaelle Guariniello klagt die beiden Männer, vor allem Schmidheiny, den Eigentümer der italienischen Asbestfabriken an, keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest ergriffen zu haben und darum für zahlreiche asbestbedingte Krankheiten und Todesfälle verantwortlich zu sein (Lungenkrebs, Brust- und Bauchfellkrebs, Asbestose und andere nicht tumorale Krankheiten), die den Tod von 2619 ehemaligen Angestellten und 270 Familienmitgliedern oder Einwohnern der betroffenen Regionen verursacht haben. Es handelt sich um den größten Prozess zum Thema Umwelt und Gesundheit in Europa.

Asbest seit 1906

Eternit entstand vor mehr als einem Jahrhundert, als der österreichische Chemiker Ludwig Hatschek im Jahre 1903 seine kurz zuvor entwickelte Technik zur Verstärkung von Zement durch Asbestfasern patentieren ließ. Zwei Jahre später erwarb Alphonse Emsens die Rechte für Belgien, gefolgt 1906 von dem italienischen Ingenieur Adolfo Mazza. Innerhalb weniger Jahre verkaufte Eternit seine Lizenzen an Frankreich (1922), die Schweiz (1923) sowie Deutschland, die Niederlande und Großbritannien, wobei dem Unternehmen Eternit die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen sehr von Nutzen war. Die Verbreitung seiner Produkte hat während der Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg noch zugenommen. Obwohl die Gefährlichkeit von Asbest bereits 1906 öffentlich bekannt war, wurde erst 1929 das Kartell der Asbestzementproduzenten gegründet.

©degraTM/flickr

100.000 Opfer in Frankreich bis 2025

"Bis 2019 werden in Westeuropa 250.000 Personen an Bauchfellkrebs sterben."

Im Jahre 2000 sind laut dem schottischen Interessenverband Asbestos Action Side 1628 Personen in Großbritannien an den Folgen eines Mesothelioms, dem Krebs, der durch Asbest hervorgerufen wird, gestorben. Dieselbe Vereinigung schätzt, dass die Anzahl der Opfer die 2000 pro Jahr bis 2010 übersteigen wird. Julian Peto, Professor am Krebsforschungsinstitut in London, bestätigt, dass bis 2019 in Westeuropa 250.000 Personen an Bauchfellkrebs sterben werden. Der französische Anwalt Jean-Paul Teissonière hat auf einer Konferenz in Turin am 13. März erklärt, dass der Asbest jährlich 3000 Menschen in Frankreich tötet.

Attilio Manerin von der Nationalen Vereinigung zur Verteidigung der Asbestopfer (Andeva) schätzt die Zahl der der Mesotheliomtoten auf 44.000 und gibt in einer düsteren Prognose die Spitzenzahl von 100.000 Todesopfern in Frankreich bis 2025 an. In Italien haben allein die Eternit-Fabriken schon mehr als 3000 Personen auf dem Gewissen, eine Zahl, die in keiner Weise endgültig ist, zumal es sich um eine „vielschichtige Krankheit“ mit sehr variablen „Latenzzeiten“ handelt, wie uns Romana Blasotti, die Präsidentin der Opfervereinigung, in Erinnerung ruft. Nach Angaben des spanischen Zentrums für Epidemiologie hat die Sterblichkeitsrate infolge von Asbesterkrankungen zwischen 1992, als 419 Menschen starben, und 2000 um 90% zugenommen. Im September 2005 verzeichneten die Niederlande 7000 Opfer. Und andere Länder, die Asbest in großem Stil verbaut haben, schließen sich dieser Liste an, beispielsweise Deutschland, Belgien oder die Schweiz.

Die Neuerungen der Europäischen Kommission

Die Gewinnung, die Produktion, der Verkauf, die Verwendung und der Import von Asbest sind seit dem 1. Januar 2005 durch die europäische Rechtsvorschrift 77 vom 26. Juli 1999 verboten. Die Generaldirektion der Unternehmen und der Industrie (DGEI) hat währenddessen eine Ausnahmeregelung zur Reach-Verordnung erwirkt, die normalerweise die Beurteilung und den Umgang mit Gesundheits- und Umweltrisiken von chemischen Substanzen regelt. Diese Genehmigung hat es ermöglicht, den Ablauftermin für die Verwendung und die Vermarktung von Asbestmembranen zur Chlorgewinnung, eine Technik, die laut einem Bericht der DGEI vom 3. Juli 2007 von zwei Firmen in Deutschland und einer Firma in Polen angewendet wird, auf den ersten Januar 2008 nach hinten zu verschieben. Daraufhin haben drei multinationale Asbestunternehmen, Dow Chemical (USA), Solvay (Belgien) und Zachem (Polen) durchgesetzt, dass diese Frist verlängert wird. Am 19. und 20. Februar haben Experten aus allen Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme Frankreichs, Italiens, Belgiens und der Niederlande die neue Ausnahmeregelung zum Anhang VII der Reach-Verordnung angenommen. Diese Neuerung erlaubt es, chrysolithaltige Elemente in Elektrolyseanlagen, „die vor 2005 installiert oder seither in Betrieb sind“, herzustellen, zu verkaufen und zu nutzen.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelung muss in sechs Monaten die Zustimmung des Parlaments erhalten, eine Periode, die durch die Wahlen geprägt sein wird, unterstreicht die Abteilung für den Schutz der Gesundheit des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes. Aber wenn das Parlament bis dahin nicht von seinem Kontrollrecht Gebrauch macht, gilt der Text als angenommen. Für die Kommission, die sich für den Schutz der Arbeiter und das Verbot von Asbest einsetzt, wäre das ein Rückschritt.

Translated from Processo Eternit: l’Europa tutela contro l’amianto?