Erwacht der Stabilitätspakt zu neuem Leben?
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, die Aussetzung des Defizitverfahrens gegen Deutschland und Frankreich aufzuheben. Damit erweist er Europa einen doppelten Dienst.
Bis vor kurzem noch schien es, als stürbe der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt einen langsamen und weitgehend unbemerkten Tod. Im November 2003 hatte die Entscheidung der europäischen Finanzminister, das von der Kommission eingeleitete Strafverfahren gegen die Defizitsünder Deutschland und Frankreich auszusetzen, noch für großes öffentliches Interesse gesorgt. Die Opposition in den beiden Ländern bezichtigten ihre Regierungen als Totengräber der Euro-Stabilität und auch die kleinen Mitgliedsstaaten stimmten – vielleicht etwas leiser – in diesen Klage-Chor ein. Es wurde europaweit diskutiert: über die Sinnhaftigkeit des „starren Paktes“ in Zeiten der Rezession, über flexiblere Formen seiner Ausgestaltung und nicht zuletzt über des Tigers Zähne – die Sanktionsmöglichkeiten wie Geldbußen im Falle eines Verstoßes gegen den Pakt. Als vor zwei Wochen die Finanzminister dem Schuldensünder Italien ebenfalls die Absolution erteilten, war dies nur wenigen Zeitungen (darunter Café Babel) noch eine Nachricht wert. Es schien, als sei der Sarg für die Beerdigung des Stabilitätspaktes längst gezimmert.
Die Arroganz der Großen
Zumindest heimlich soll der Stabilitätspakt nun doch nicht sterben – das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Entscheidung des Ministerrates vom letzten November wurde als „Verstoß gegen europäisches Recht“ annulliert. Ein wegweisendes Urteil, mit dem der EuGH der Union einen doppelten Dienst erweist. Erstens bedeutet die Entscheidung einen Schlag ins Gesicht der großen Mitgliedsländer, die sich bisher mit aufreizender Arroganz geweigert haben, die Konsequenzen für ihre laxe Haushaltspolitik zu tragen. In der Zwischenzeit sind mehr als der Hälfte der EU-Staaten Defizitmahnungen der Kommission ins Haus geflattert. Darunter befindet sich kein einziges großes EU-Land – trotz vielfältiger Vergehen gegen die Auflagen. Zweitens wird durch das Urteil wieder öffentlich über den Stabilitätspakt diskutiert. Nicht nur über Sinn oder Unsinn eines wichtigen und im Kern richtigen Instruments für die Euro-Stabilität. Nein, auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zukünftige Generationen von Steuerzahlern vorfinden werden. Schulden zu machen bedeutet, auf Kosten der Kinder von Morgen heute über seinen Verhältnissen zu leben. Diese ‚altmodisch’ anmutende Wirtschaftsweisheit ist nach wie vor richtig, egal ob in wirtschaftlich guten oder schlechten Zeiten. Es ist fast zu viel gehofft, dass mit dem Urteil des EuGH aus dieser Diskussion tatsächlich Konsequenzen gezogen werden.