Die europäische Verfassung : antichristlich?
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Martin SchneiderDie Frage nach dem christlichen Erbe Europas steht in der Diskussion um die Verfassung ganz oben auf der Tagesordnung. Wird nun die EU christlich oder laizistisch?
Welchen Platz nimmt die Religion im Projekt der europäischen Verfassung ein? Der Text, der dem Ratspräsidenten in Rom am 18. Juli vorgelegt wurde, enthält keinerlei direkte Erwähnung der christlichen Religion. Dennoch erwähnt die Präambel das „religiöse Erbe“, während Artikel 51 sich auf den „Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften“ bezieht. Er spricht davon, dass die Union „den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen“ achtet und mit den Kirchen und Gemeinschaften einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog“ zu führen bereit sei.
Der Papst selbst hat bereits im Oktober 2002 auf einem „deutlichen Bezug auf Gott und den christlichen Glauben“ bestanden. Seine Initiative stieß durchaus auf Zustimmung, und so kam auch aus der polnischen Heimat des Papstes der radikalste Vorschlag: In die europäische Verfassung sollte eine Passage der polnischen Verfassung aufgenommen werden, die eine explizite Erwähnung der christlichen Religion enthält. Einige Konventsmitglieder, so etwa Iren und Italiener, sind diesem Vorschlag gefolgt, durchsetzen konnte er sich aber nicht. Trotzdem hat der spanische Regierungschef das Thema nun wieder aufgegriffen.
Ein Club christlicher Staaten?
Einer alten Ansicht nach ist die EU eine Art von „Club christlicher Staaten“. Sicherlich hat das Europa Schumans der Christdemokratie als politischer Strömung einiges zu verdanken. Und sicher wurde die christliche Religion in dieser Zeit als eines der wichtigsten Elemente erachtet, auf die das Projekt Europa aufbauen sollte. Wenn man nun von außen auf die religiöse Situation der sechs Gründungsländer blickt, liegt man schließlich nicht falsch damit, von einem solchen Club zu sprechen. Der Rubikon wird aber überschritten, wenn man diesem historischen Gefühl eine spezifische und normative Dimension geben will und so zu bestätigen beabsichtig, dass Europa christlich berufen ist und dies in einer Verfassung festgeschrieben werden müsse.
Was wäre, in unserer Epoche, der Sinn einer Klausel, die den christlichen Geist der Verfassung beschwört? Denn dies würde auf jeden Fall einen bedeutenden Rückschritt der europäischen Verfassungskultur bedeuten. Das politische Handeln der religiösen Christen würde eine entscheidende Legitimierung erfahren. Würde man damit nicht einer einzigen Religion mehr politische Bedeutung beimessen, als gut wäre? Wenn Europa, auf der anderen Seite, soziologisch gesehen christlich ist, so bestehen doch mehrere Strömungen nebeneinander: Der Katholizismus, der Protestantismus, die orthodoxen Christen im Osten. Von der wachsenden Anzahl europäischer Muslime ganz zu schweigen. Kurz: Die christliche Religion hat in Europa kein geistiges Monopol mehr.
Missionierung durch die Hintertür
Welche Motive haben also diejenigen, die das christliche Erbe in der Verfassung erwähnt wissen wollen und vor allem: Welche Folgen bringt das mit sich?
Einige, wie Polen, sorgen sich um eine mangelnde Übereinstimmung mit nationalen Verfassungstexten. Andere wollen, indem sie in der Präambel ein lebendiges Erbe erwähnen, eine gewisse moralische Ordnung garantieren, und denken dabei vor allem an die Religion. Wieder andere signalisieren so ihre Unterstützung für die Autoritäten der christlichen Religionen, die als bevorzugte Gesprächspartner der Politik gelten dürfen. Man zählt also auf den Nutzen, den eine „Missionierung durch die Hintertür“ mit sich bringen könnte. Oder will man nur in der Türkei-Frage eindeutig Stellung beziehen?
Zwei Typen von Folgen müssen unterschieden werden: Zuallererst diejenigen, die es für die politisch-religiösen Führer der Christen haben wird: Die Kirche hat sicher kein Problem damit, ein offiziell privilegierter Berater der Mächtigen des öffentlichen Lebens zu werden. Auf jeden Fall könnte sie diesen Status einfordern. Zweite Folge: Was wird aus den Religionen, die von der konstitutionellen Salbung ausgeschlossen werden? Was ist beispielsweise mit der hauptsächlich islamischen Türkei, Kandidat auf der Warteliste, wenn Europa sich verfassungsgemäß als christlich erklärt? Kann die EU ihrer Devise „Im Unterschied vereint“ nachkommen, wenn man der christlichen Religion ein Exklusivrecht einräumt? Offenbar nicht, und die nicht-christlichen Länder würden so riskieren, endgültig ausgeschlossen zu werden.
Ein laizistisches Europa?
Die Trennung von Kirche und Staat ist eine Haupterrungenschaft der bürgerlichen Kultur Europas. Dem Verfassungstext eine religiöse Dimension beizufügen birgt womöglich mehr Risiken als es Vorteile mit sich bringt. Die aktuelle Position des Verfassungstextes ist wohl ein Kompromiss zwischen der Erwähnung des Christentums auf der einen und dem Verschweigen jeglicher religiösen Wurzel auf der einen Seite.
Das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat bevorzugt keine Religion und macht eine pragmatischere und gerechtere Behandlung der verschiedenen Religionen möglich. Obwohl es von Dänemark, Frankreich und anderen unterstützt wurde, wird diese Trennung auf dem letzten Gipfel von Neapel nicht aufgenommen. Damit wäre aber zum ersten Mal dafür garantiert worden, dass nicht-christliche und andere agnostische und atheistische Weltanschauungen nicht diskriminiert werden.
Die Verfassung sollte weder antichristlich noch der Fürsprecher irgendeiner Religion sein. Die Erfahrungen der Geschichte sprechen dafür, dass die Konstruktion der EU bereits in mehrerer Hinsicht von religiösem Gedankengut beeinflusst wurde. Was die europäische Verfassung angeht, so ist sie vor allem ein Unternehmen, dass den bereits existierenden Verträgen Verfassungsstatus einräumen soll. Angesichts dieser Tatsache ist es nur legitim, dass sie sich vor allem an die europäischen Bürger wendet, und es ihnen freistellt ob sie sich einem Gott, welcher es auch immer sei, zuwenden wollen.
Translated from Constitution européenne : l’Antéchrist ?