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Der kalte Putsch der Richter

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Islam in Europa

Für die türkische Regierungspartei AKP ist das Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Zulassung des Kopftuchs an den Universitäten eine klare Kompetenzüberschreitung. Für die Richter ist es aber nur der erste Schritt zu einem Verbot der AKP - ein Schritt, der selbst in der Türkei seinesgleichen suchen würde. Dienstag 17.

Juni 2008

Sieht so eien Gefährdung der politischen Ordnung aus? Credit to: Immu/FlickrLange haben sich in der Türkei die Trägerinnen des Kopftuchs des Rechts zum Besuch der Universität nicht erfreuen können. Kaum drei Monate nachdem das Parlament mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung der Verfassung beschlossen hatte, haben die elf Richter des Verfassungsgerichts der Klage der kemalistischen Oppositionspartei CHP statt gegeben und die Reform kassiert. Mit ihrer Entscheidung hatten sie es so eilig, dass auch Tage nach dem Beschluss noch keine Begründung des Urteils vorlag. Womöglich fällt es ihnen selbst nicht ganz leicht, die Entscheidung rechtlich zu untermauern.

Denn nicht nur die islamisch-konservative Regierungspartei AKP sieht in dem Urteil eine Überschreitung der Kompetenzen des Gerichts. Die Richter dürften Gesetze allein nach formellen Kriterien, nicht aber auf ihren inhaltlichen Gehalt überprüfen, hält Premier Tayyip Erdogan ihnen vor. Im Februar hatten die Abgeordneten der AKP und der nationalistischen MHP die Artikel 10 und 42 der Verfassung um Zusätze ergänzt, die eine Diskriminierung bei der Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen verboten und garantierten, dass niemand um das Recht auf Hochschulbildung gebracht werden dürfe.

An keiner Universität Europas ist das Kopftuch verboten

Viele sehen in dem Urteil nun einen ersten Schritt zum Verbot der AKP, der die Richter vorwerfen, die Türkei in einen islamischen Staat umwandeln und die Sharia einführen zu wollen. 70 führenden AKP-Politikern, darunter Erdogan und Präsident Abdullah Gül, soll die politische Betätigung verboten werden. Als Beweis für die islamistische Gesinnung der AKP führt die Generalstaatsanwaltschaft neben früheren Aussagen einzelner Politiker vor allem die Zulassung des Kopftuchs an. Viele Kommentatoren weisen aber auf die dürftige Beweislage hin. Es wird schon vom Google-Prozess gesprochen, weil viele Beweise aus dem Internet stammt.

Es ist nicht nur fraglich, welchen Sinn es in einer Demokratie macht, eine mit großer Mehrheit gewählte Partei zu verbieten, ebenso gut könnte man schließlich das Volk selbst verbieten. Auch die angeführten Argumente lassen einige Zweifel am Urteilsvermögen der Richter zu. Sicher hat das Kopftuch in der Türkei einen großen symbolischen Wert – auch für die Trägerinnen. Doch ob Studentinnen mit Kopftuch deshalb die Vorboten der Sharia sind, darf bezweifelt werden. Nirgendwo in Europa ist an der Hochschule das Kopftuch verboten, die islamische Revolution ist trotzdem nicht ausgebrochen.

Den Kemalisten geht es nur um die Wahrung ihrer Macht

Außerdem geht das Kopftuchverbot nicht auf den Republikgründer Atatürk, sondern auf das Militär zurück, das nach dem Putsch 1980 eine entsprechende Bestimmung in die Verfassung aufgenommen hat. Zu Recht kritisiert Human Rights Watch, dass das Verbot Frauen vor die Wahl zwischen Religion und Bildung stelle. Seit Jahrzehnten sind viele gläubige Frauen vom Studium ausgeschlossen. Wenn es den Kemalisten ernst wäre mit dem Säkularismus, würden sie ihnen den Zugang erlauben. Denn was gibt es besseres gegen die „rückständige Religion“, als die aufklärerische Wirkung von Bildung?

Doch den Kemalisten geht es nicht so sehr um den Säkularismus als um die Wahrung ihrer Macht in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Verbot der AKP soll weniger die Türkei vor den finsteren Mächten des Islamismus bewahren, als den Kemalisten um die CHP ihre Position sichern. Darunter zu leiden haben nun zu allererst die Frauen mit Kopftuch. Deren Zahl steigt übrigens nicht, wie oft behauptet. Es bedecken sich heute in der Türkei sogar weniger Frauen das Haar als früher – nur sind diese in den Städten sichtbarer, da sie sich nicht mehr wie einst in den Frauengemächern verstecken.