Der Internationale Strafgerichtshof: ein Sieg von UNO und EU
Published on
Translation by:
liv lepkeDer nun einsatzfähige Internationale Strafgerichtshof (ISTGH) ist das Resultat des europäischen Wunsches, sein Model des supranationalen Schutzes von Menschenrechten zu exportieren.
Die Worte Kofi Annans sind auch bei der dritten in Den Haag stattfindenden Versammlung der Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkennen, noch im Gedächtnis: „Die Perspektive eines internationalen Strafgerichtshof ist gleichzeitig das Versprechen einer universellen Gerechtigkeit.“ Der Wille der UNO, eine weltweite Strafgerechtigkeit zu schaffen, findet seinen Ursprung bei der Staatengemeinschaft und den Anfängen der weltweiten Zusammenarbeit. Die Genfer Konvention zur Prävention und zur Strafverfolgung von Völkermord, die eine weltweite Anklage möglich macht, ist seit dem 12. August 1948 universell gültig, jedoch sieht sie keinen Bestrafungsmechanismus vor. Die grossen Mächte, Teil der „Weltpolizei“, sind nicht gerade in Eile, diesen Mechanismus ins Leben zu rufen.
Nach dem Ende des Kalten Krieges weckte die Machtlosigkeit – oder eher die Passivität – der amerikanischen und europäischen Mächte gegenüber der Völkermorde in Ruanda und Jugoslawien das Bewußtsein vieler und ließ die Idee einer permanenten Strafrechtssprechung aufkommen. Zwei internationale Strafgerichtshöfe (IStGH) werden ad hoc vom Sicherheitsrat geschaffen: 1993 für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ mit Sitz in Den Haag) und 1994 für Ruanda (IStGHR mit Sitz in Arusha in Tansania). Aus Mangel an den Möglichkeiten, im Land selbst zu agieren, will der Sicherheitsrat die Täter bestrafen. Durch unabhängige Institutionen sollen rechtliche Normen den Kampf gegen Straflosigkeit garantieren und als Abschreckung dienen.
Der Internationale Strafgerichtshof ist in Bewegung
Antonio Cassese, ehemaliger Präsident des IStGHJ, glaubt: „Diese Gerichtshöfe haben als Sprungbrett zur Schaffung eines permanenten Gerichtshof gedient: dieser permanente Gerichtshof wird den Vorteil besitzen, stabil und nicht auf eine Region oder eine bestimmte Situation festgelegt zu sein...“. Dank des Lobbyings des NRO-Netzwerks ICCNow (International Criminal Court Now) und der Beteiligung einer Gruppe „Pilotstaaten“ (darunter der Großteil der EU-Mitgliedsstaaten, in erster Linie Deutschland, sowie Kanada, Australien, Argentinien und Südafrika), wurde der Status von Rom, dem die Schaffung des ISTGH zu Grunde liegt, am 18. Juli 1998 im Rahmen einer Konferenz der Vereinten Nationen angenommen.
Der Gerichtshof wurde schließlich am 11. April 2002, als der sechzigste Staat den Statut ratifiziert hatte, geschaffen. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Chefankläger zusammenzubringen, die Anklage gegen all jene erheben wollen (unabhängig ihres Ranges, ihres Status oder ihrer Nationalität), die im Verdacht stehen, für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen der Aggression, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurde, verantwortlich zu sein. Nichtsdestotrotz verfügt der Gerichtshof nur über eine ergänzende Kompetenz, d.h. er kann nur in dem Fall agieren, wenn die nationalen Rechtssprechungen nicht die Möglichkeit oder den Willen haben, die Täter dieser Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Nach der Vereidigung am 11. März 2003 sind die Richter einsatzfähig, der Oberstaatsanwalt, der Argentinier Luis Moreno-Ocampo, hat sein Amt am 16. Juni 2003 angetreten.
Der Kampf zwischen den USA und der EU
Hinter dieser geschichtlich-institutionellen Realität des ISTGH verbergen sich entscheidende geopolitische Zusammenhänge. Es handelt sich um eine erfreuliche Initiative der UNO - darüber hinaus werden damit jedoch die Ideen Kontinentaleuropas verwirklicht, das sich die Schaffung einer Weltgesellschaft wünscht, die durch Regeln des Rechts charakterisiert wird und eine bestimmte Version von Gerechtigkeit und Gesellschaftsbeziehungen widerspiegelt. Was Europa anstrebt ist das, was es selbst stark gemacht hat: supranationale Regeln anzuwenden, die im Falle des Nichtrespekts von Institutionen sanktioniert werden, die eine Identität und ein Ideal verkörpern: das der universellen Gerichtsbarkeit. Um das zu erreichen preist Europa die Abschaffung der speziellen nationalen Ansprüche an. Das ist es, was Europa im Rahmen des Europarates gemacht hat, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen wurde, eine der Hauptinstitutionen zur Verteidigung von Menschenrechten. Was die universelle Berufung des Gerichtshofs angeht, so war diese schon von der Konvention zur Verhütung von Folter (seit 1989 in Kraft) vorhergesehen, die ermächtigt ist, als vorbeugende Maßnahme jegliche Orte zu besichtigen, die unter Verdacht stehen, unmenschliche Behandlungsmethoden anzuwenden.
Dieser supranationale Traum stößt auf radikalen Widerstand der USA. Zwar hatten diese im Jahr 2000 den Status des ISTGH unterzeichneten, sich davon aber im Mai 2002 wieder zurückzogen. Seitdem führen sie einen harten Kampf gegen eine weltweite Strafjustiz. Im Juli 2003 kündigte das Pentagon an, seine militärische Hilfe für 35 Länder (darunter Kolumbien und Slowenin) einzustellen, die sich vorzuwerfen haben, das bilaterale Abkommen zu verweigern, das die Verschonung Amerikaner vorsieht, vom ISTGH verfolgt zu werden. Die rechtliche Tradition Amerikas verweigert jegliche Norm, die ihren Ursprung außerhalb der amerikanischen Nation findet. Daher auch der Ruf nach Unilateralismus der Supermacht, von Guantanamo bis zum Irakkrieg.
Ein schöner Sieg von der EU und der UNO
Aber auch europäische Vorbehalte sind vorhanden. Zum Beispiel hat Frankreich die Kompetenz des Gerichtshofs für Strafverbrechen für eine Übergangsperiode von sieben Jahren verweigert. Die grossen Staaten, die internationale militärische Verantwortung tragen, fürchten immer noch um ihre Staatsangehörigen. Und trotzdem ist die Entstehung des ISTGH nicht umkehrbar. Er ist eine Institution, die dabei ist, ihren festen Platz zu finden - die erste Verwirklichung einer universellen Gerechtigkeit. Es ist ein Sieg der UNO, inspiriert von der europäischen Erfahrung. Es ist ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen UNO und der EU. Ein schöner Grund, der hoffen läßt.
Translated from La CPI : une victoire de la coopération ONU-UE