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Der Bürger - Waisenkind Europas

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Ist Europa zu wenig an die Bedürfnisse der Bürger angepasst? Ist es gar unerreichbar für sie?

'Der Zugang zu Recht und Justiz in Europa'. Zu diesem Thema versammelten sich kürzlich Rechtsexperten, Politiker und Vertreter der Europäischen Kommission. Der Europaabgeordnete Alain Lamassoure präsentierte die Ergebnisse einer Studie zum Thema 'Der Bürger und die Anwendung des europäischen Rechts'. Dieser zufolge sei das europäische Recht zwar für Unternehmen zufriedenstellend, nicht aber für die europäischen Bürger, die sich nach mehr Flexibilität sehnen.

Europa im Alltag: ein Spießrutenlauf?

Obwohl viele europäische Regeln die Mobilität der Bürger in Europa erleichtern sollen, müssen die Europäer sich regelmäßig mit komplexen und zusammenhangslosen Verwaltungsproblemen herumschlagen. Und diese werden immer mehr. Der Generaldirektor der Einheit ‚Beschäftigung‘ der Kommission, Robertus Cornelissen, bestätigt dies. Er betont, dass die mangelnde Harmonisierung der einzelnen Sozialsysteme zu abwegigen Ergebnissen führen könne. So hätte etwa ein Italiener, der in Frankreich arbeitet und vom europäischen Gerichtshof als Sozialhilfeempfänger akzeptiert würde, lediglich Anrecht auf Unterstützung in dem Umfang, den er in Italien bekäme.

Hier werden insbesondere das 'Opting out' sowie die Einstimmigkeitsentscheidung im Rat angeprangert. Diese ist hauptverantwortlich dafür, dass die Mitgliedsstaaten die komplexen und veralteten Verordnungen kaum umsetzen. Jacques Toubon, konservativer Europaabgeordneter, hat mit den Direktiven bereits abgeschlossen. Er bezeichnet sie als wirkungslos, als Instrumente, die falschherum benutzt würden, um die Eigeninteressen der Einzelstaaten zu befriedigen, anstatt das europäische Recht voranzubringen.

Eine gewöhnliche Justiz

©Europäische KommissionToubon wundert sich auch darüber, dass alltägliche Bereiche nicht europäisch reglementiert sind. Es gehe entweder darum, versucht er zu erklären, “dass Gesetzgebung im Zivilrecht zu gewöhnlich ist oder darum, dass sie unter die Souveränität der Mitgliedsstaaten fällt”. Doch Toubon betont auch die Schaffung des europäischen Haftbefehls sowie EUROJUSTs (das 2002 gegründete europäische Organ für justizielle Zusammenarbeit). Denn beide sind enorme Fortschritte.

“Das Europa der Familien, das sich stetig auf- und abbaut, hat keinen Gegenpart in einem rechtlichen Europa”, sagt Béatrice Weiss-Gout, Vorsitzende der Arbeitsgruppe 'Familie' des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE). Die Verordnungen 'Brüssel I' und 'Brüssel II' klären Konflikte in der Gesetzgebung, der Kinderbetreuung sowie der Unterhaltszahlungen bei grenzübergreifenden Scheidungen. Dennoch unterscheidet sich das angewandte Recht der einzelnen Länder. Die Parteien betreiben deshalb das sogenannte 'Forum shopping', das heißt, sie suchen sich den Richter anhand des Rechts aus, das er anwendet. Angesichts dieser unhaltbaren Situation, hat die Kommission die Verordnung 'Rom III' erlassen, nach der überall dieselben Gesetze angewandt werden sollen, egal von welchem Richter.

Der Durchschnittsbürger steht vor einem weiteren Problem: nämlich dem, repräsentiert zu werden. Jean-Yves Feltesse von der Pariser Anwaltskammer betont: “Das Recht hat seinen Preis.” Denn Bürger und Anwälte reiben sich immer wieder an den Unterschieden zwischen den Prozesskostenhilfesystemen sowie den Mehrwertsteuersätzen. Denn diese beschließt der Rat per Einstimmigkeit.

Zaghafte Fortschritte

Einige neue Initiativen der Kommission wie etwa das Europäische justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen oder das Internetportal 'E-Justice' werden sicherlich den Austausch und den Zugang zu Informationen für Bürger vereinfachen. Nichtsdestotrotz hapert es am alltäglichen Gemeinschaftsrecht. Wenn man der Eurobarometer-Umfrage über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Glauben schenkt, dann ist es weniger die Allgegenwart als viel mehr die Abwesenheit Europas, die zu einer gewissen Europaskepsis führt.

Translated from Le citoyen : mal aimé du droit communautaire