Das neue Einfallstor
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ulf buermeyerWenn von der Erweiterung der Europäischen Union die Rede ist, dann spricht kaum jemand von Malta. Doch der kleine Staat hat eine große politische Bedeutung: Er wird sich zum Einfallstor für Immigranten entwickeln.
Mit der Erweiterung der EU werden sich ihre Außengrenzen weiter nach Osten und Süden verschieben und Malta wird den äußersten Süden der Union bilden. Praktisch bedeutet das, dass von Mai 2004 an Migranten und Asylsuchende nicht mehr bis nach Italien werden reisen müssen, um den Boden der EU zu erreichen.
Theorie und Praxis
Ein Bericht der Kommission aus dem Jahr 2002 lobt Malta wegen des hohen Schutzniveaus für Menschen- und Minderheitenrechte und zeigt sich darüber zufrieden, dass das Land auf dem Gebiet von Justiz und Innerem voranschreitet, insbesondere wegen der Anpassung der Visa-Vorschriften an die Regeln der EU, wegen der Umsetzung der Grenzkontrollen nach Schengen-Standards, wegen des Asylrechts und wegen der Einrichtung einer „Behörde des Flüchtlingskommissars“. Die einzige kritische Bemerkung des Berichts verlangt nach mehr Personal für die letztgenannte Stelle.
Asylsuchende in Malta stehen unter der Regie des Flüchtlingsgesetzes von 2000, das nicht nur eine “Refugee Commissioner’s Office” ins Leben rief, um die Asylanträge zu bearbeiten, sondern auch eine Berufungsstelle für Flüchtlinge, die sich mit Einsprüchen gegen Asylentscheidungen befaßt. Das Gesetz regelt auch das Verfahren, nach dem Asylanträge bearbeitet werden, und zählt die Rechte auf, die Asylsuchenden und Flüchtlingen zustehen. Dies alles klingt sehr erfreulich, allerdings zeigen sich auf dem schönen Bild auch einige dunkle Punkte: Das Gesetz hat nicht erreicht, dass Asylsuchende die ihnen theoretisch gewährten Rechte auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.
Krise bei den Arbeitskräften
Zunächst legt das Gesetz fest, dass ein Asylbewerber sich mit seinem Antrag an den Leiter der Flüchtlingsbehörde wenden soll, der dann den Antragsteller binnen einer Woche zu einem Interview einlädt. In Wirklichkeit aber warten Asylsuchende monatelang, bis sie zum Interview eingeladen werden. Die meisten Flüchtlinge kommen in großen Gruppen auf Booten an und bewerben sich am selben Tag um Asyl. Das bedeutet, dass der Flüchtlingskommissar plötzlich mit Menschen geradezu überflutet wird und nicht das nötige Personal hat, um diese Mengen zu bewältigen. Die Menschen, die den Preis für dieses Verwaltungsproblem zahlen, sind natürlich die Asylbewerber. Streng genommen verstößt Malta nicht direkt gegen internationale Verpflichtungen, aber es ist möglich, dass die absurde Zeitspanne, die der Flüchtlingskommissar benötigt, um Anträge zu bearbeiten, nicht mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren zu vereinbaren ist.
Asylbewerber und Flüchtlinge bekommen in Malta kostenlose Bildung und Gesundheitsfürsorge, aber während Flüchtlinge arbeiten dürfen, ist Asylsuchenden dies verboten, und sie bekommen auch sonst keine sozialen Leistungen. Praktisch sind sie daher darauf angewiesen, von der Mildtätigkeit der Malteser und hier besonders der kirchlichen Organisationen zu leben. Die Position der Regierung zur Frage der Asylbewerber leuchtet ein, da deren Status ja noch nicht geklärt ist, doch es macht keinen Sinn, den Menschen das Recht abzusprechen, ihre Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Schließlich hat das Flüchtlingsgesetz zwar eine Berufungsstelle ins Leben gerufen, aber in den letzten Jahren war nicht eine einzige Berufung erfolgreich. Der Flüchtlingskommissar leistet eine akribisch genaue Arbeit und wird allgemein respektiert, aber ist er wirklich unfehlbar?
Der Weg nach vorn
Malta und die EU im ganzen sollten sich nicht mit dem Erreichten zufrieden geben, wenn die Verträge von Schengen und Dublin eingehalten werden. Ja, es trifft zu, dass sie eine Maßnahme im Interesse der inneren Sicherheit der EU darstellen und dass sie sowohl das „Asyl-Shopping“, bei dem der Asylsuchende in verschiedenen Staaten Anträge stellt, als auch das Phänomen „heimatloser“ Flüchtlinge begrenzen, für die sich niemand zuständig fühlt. Gleichzeitig aber bringen sie keine Fortschritte bei der Harmonisierung der Vorschriften über das Asylverfahren, der Kriterien zur Anerkennung und der zeitlichen Grenzen, innerhalb derer eine Entscheidung zu treffen ist.
Dass jedoch jeder Mitgliedsstaat berechtigt ist, die Kriterien für die Anerkennung als Flüchtling selbst festzulegen, spiegelt zwar das Vertrauen wieder, das die Staaten wechselseitig für ihre Rechtssysteme hegen. Solch ein System muss jedoch Asylsuchende geradezu ermutigen, ihren Antrag genau in dem Land zu stellen, in dem das großzügigste Recht gilt. Er trifft zwar zu, dass alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Genfer Konvention (1951) und das Protokoll dazu (1967) zu beachten, aber eine weitergehende Harmonisierung ist definitiv vonnöten. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie nationale Regierungen reagieren würden, wenn Asylsuchende tatsächlich systematisch ihren Antrag im großzügigsten Land stellen würden: Sie würden den Zugang zum Asylverfahren weiter erschweren und ihn so gerade für diejenigen versperren, für die es vor allem geschaffen wurde.
Es wird nicht einfach sein, sich innerhalb der Union über gemeinsame Asylkriterien zu einigen, besonders nach der Erweiterung. Bis dahin könnte die Union eine bestimmte Zahl von Kriterien schaffen, um den Flüchtlingsstatus zu bestimmen, und auf europäischer Ebene eine Einrichtung ins Leben rufen, die die Vorgänge in den Einzelstaaten im Blick behält. Staaten, die die Kriterien nicht einhalten, könnten sanktioniert werden. Ein solches Vorgehen wäre nicht grundlegend Neues in der Union, da Verstöße gegen Umweltschutzregeln bereits Strafen zur Folge haben.
Man sollte einem speziell für solche Fälle eingerichteten Komitee mehr Vollmachten geben, damit die Sache überhaupt ins Rollen kommt. Schließlich bestimmen Asylgesetze über Menschen, verwundbare Menschen, die heute Lösungen brauchen, nicht erst morgen.
Translated from Malta: The New Entry Gate