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Das bewegte Berlin: Beten in Schulen

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Berlin

In „Das bewegte Berlin“ nehmen Babel-Autoren rückblickend das Top-Thema der vergangenen Woche in der deutschen Hauptstadt auf. Die Sichtweise ist subjektiv, analytisch, kommentierend aber immer auch informierend. Schreibt uns in Kommentaren eure Meinung zum Thema. Von Matthias Jekosch Über 460.

000 Einwohner Berlins von insgesamt 3,4 Millionen sind laut Statistischem Landesamt nichtdeutscher Herkunft. Da viele osteuropäische Zuwanderer nicht in der Statistik mitgezählt werden, dürften es in Wahrheit über 600000 sein. In Berlin gibt es Schulen mit über 90 Prozent Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund. Fast ein Viertel aller Schüler mit ausländischem Pass schaffen nicht einmal den Hauptschulabschluss. So weit die Fakten.

In Berlin hat jetzt das Verwaltungsgericht angeordnet, dass ein Gymnasium einem muslimischen Schüler das Beten auf dem Schulgelände ermöglichen muss. Dieser hatte geklagt, nachdem die Rektorin der Schule ihm das Beten auf dem Schulflur untersagt hatte. Das Gericht gab dem Schüler Recht und berief sich dabei auf die im Grundgesetz gesicherte Religionsfreiheit. Bei dem Richterspruch handelt es sich um eine einstweilige Verfügung – die Hauptverhandlung wird erst in einigen Monaten folgen.

Doch Folgen hat auch diese einstweilige Verfügung schon jetzt, nicht nur für die Schule, die dem Schüler einen Raum zum Beten bereitstellt. In Berlin ist eine Kontroverse darum entbrannt, ob Schulen wirklich die richtigen Orte sind, um seine Religion auszuüben. „Wir sind einigermaßen entsetzt über diesen Richterspruch, der die Neutralitätspflicht des Staates verletzt“, sagte der Geschäftsführer des Humanistischen Verbandes Berlin, Manfred Isemeyer. Der Verband tritt in seiner Satzung für die strikte Trennung von Kirche und Staat ein. Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) kündigte im Berliner Abgeordnetenhaus an, alle Anstrengungen auf das Hauptverfahren zu lenken. Er wolle alle Möglichkeiten prüfen, die Klage des Schülers abzuwehren.

Zwei weitere Urteile haben in Deutschland ähnliche Diskussionen um die Religion in der Schule ausgelöst. 1995 verbot das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Kruzifixe in bayerischen Schulen, weil dieses eindeutig christliche Symbol den Schülern keine Ausweichmöglichkeit lasse. 2003 entschied das Gericht knapp (fünf zu drei Stimmen), dass einer Lehrerin in Baden-Württemberg das Tragen eines Kopftuches nicht verboten werden kann. Das Landesgesetz gebe ein solches Verbot nicht her. Im Urteil heißt es, die Bundesländer müssten zwischen „positiver Glaubensfreiheit eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schüler" eine Lösung finden.

Kieze drohen zu kippen

Wägt Berlin zwischen diesen Punkten ab, muss das Land auch die Fakten vom Anfang berücksichtigen. Und anerkennen: Es gibt Kieze in Berlin, die zu kippen drohen. Erst am vergangenen Mittwoch sagte der Bürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD) über seinen Bezirk: „Die Segregation ist so gut wie abgeschlossen.“ Die Schule ist für viele Migrantenkinder der einzige Ort, an dem sie mit deutscher Kultur in Berührung kommen. Der Schulleiter der Carl-Friedrich-Zelter-Oberschule in Kreuzberg, Robert Hasse, sagte: „Oft ist der Ausflug zu Ikea die einzige Möglichkeit für die Schüler, aus ihrem Kiez herauszukommen.“ Und eine Schülerin des Robert Koch-Gymnasiums erzählt: „Gretchen aus Goethes Faust wurde von muslimischen Schülerinnen als Schlampe bezeichnet.“ Als eine Mitschülerin dem widersprach wurde sie wochenlang gemobbt. Mehrere Schüler berichten, dass sie unter Druck gesetzt werden, wenn sie nicht am Ramadan teilnehmen. Dies ist Teil der Berliner Realität.

In einer solchen Situation kann es sich kontraproduktiv für die Integration auswirken, wenn während der Schulzeit Beträume in der Schule aufgesucht werden können. Mancher Schulleiter hat schon Horrorvisionen von 400 muslimischen Schülern, die gleichzeitig beten wollen. Auch wenn dies übertrieben sein dürfte – die Schule ist keine religiöse Stätte, ihr Bildungsauftrag ist in vielen Gegenden schon schwer genug. Auch praktische Gründe, sprechen gegen das Urteil. So herrscht an Berliner Schulen ein erheblicher Platzmangel. Und da muslimische Frauen nicht mit muslimischen Männern zusammen beten dürfen, wären im Prinzip zwei Räume nötig, die aber nicht jede Schule hat. Wohin das führt, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass andere Religionsauffassungen hier noch gar nicht mit berücksichtigt sind.