Britisches Gerichtsurteil zum Brexit: Was nun?
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Selina GlaapEin weiteres Urteil, das Ergebnis bleibt gleich. Aber diesmal ist es endgültig: Das britische Parlament soll darüber abstimmen, ob Theresa Mays Regierung den Brexit veranlassen darf, sagt der Oberste Gerichtshof. Aber was heißt das in Zeiten politischer Turbulenzen?
Es ist sieben Monate her, dass die Briten mit der Nachricht aufgewacht sind, sie würden die Europäische Union verlassen. Aber die Situation hat sich seitdem kaum verändert. Nach einem hochrangigen Kampf der Justiz hat die britische Regierung die Berufung am Obersten Gerichtshof nun verloren und darf somit ohne parlamentarische Unterstützung keine Brexit-Verhandlungen einleiten.
Mit einer Mehrheit von acht zu drei Stimmen haben die Richter des Obersten Gerichtshofes des Vereinten Königreichs entschieden, dass sowohl das britische Unterhaus (House of Commons) als auch das Oberhaus (House of Lords) zustimmen müssen, bevor Premierministerin Theresa May die Gespräche mit den Europäischen Gegenspielern über den EU-Austritt beginnen darf. Dies sind gute Neuigkeiten für diejenigen, die argumentierten, dass es auf Grund der starken rechtlichen Konsequenzen des Brexits undemokratisch sei, den Abgeordneten keinerlei Aufsicht darüber zu gewähren, wie mit dem Brexit umgegangen wird.
Das Urteil enthält allerdings auch Enttäuschungen, insbesondere für die dezentralen Verwaltungen von Schottland, Wales und Nordirland, die nicht die Möglichkeit haben werden, seperat über die Einleitung von Artikel 50 abzustimmen, auf dessen grundlage ein Austritt Großbritanniens aus der EU stattfinden kann. In Schottland, wo 62% der Wähler einen Brexit ablehnten, kann diese Entscheidung die Androhungen der schottischen Ministerin Nicola Stugeons ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum Schottlands abzuhalten, weiter entfachen.
Zurück in London, wo das Urteil eine Niederlage für Mays Regierung darstellt, wäre es naiv zu glauben, dass die Minister nicht bereits einen Plan für dieses Scenario vorbereitet haben, insbesondere nach der ersten Niederlage im November. Sie werden auch beruhigt sein, dass der Gerichtshof die Präzisierung der Brexit-Gesetzgebungsform gestoppt hat, womit nun die Regierung wieder am Zug ist darüber zu entscheiden, wie die Information an das Parlament herangebracht wird.
Wenn alles gut läuft, kann die Premierministerin also bei ihrem Plan bleiben und schon im März von Artikel 50 Gebrauch machen. Sogar die Opposition, die gegen einen Brexit ist oder nicht mit Mays Ankündigungen zufrieden ist, hat Interesse daran, den Prozess so schnell wie möglich zu beginnen. Da die Verhandlungen zwei Jahre dauern werden, würde eine Verzögerung den Austritt Großbritaniens aus der EU aber auf Ende 2019 oder sogar 2020 verschieben. Der Brexit würde somit weitere Wahlen und vielleicht sogar eine weitere Regierung überschatten. Das Gerichtsurteil im November hat den Prozess zwar etwas verkompliziert, aber aus Sicht der Regierung sieht es so aus, als sei alles fast wieder beim Alten; auch wenn seit dem ersten Urteil viel in der Welt passiert ist: Donald Trump ist zum Präsidenten der USA gewählt worden und hat sein Amt in nationalistischem Sturm eingenommen. Matteo Renzi ist von seinem Posten als Italiens Premierminister zurückgetreten, nachdem er ein Referendum verlor, welches eine Niederlage des Establishments darstellte. Der niederländische Premierminister Mark Rutte, der Angst vor dem Schatten von Rechtsextremisten Geert Wilders hat, veröffentlichte eine explosive Nachricht zu Immigration und der nationalen Identität. Und auch in Frankreich kreist Marine Le Pen wie ein fremdenfeindlicher Geier über die letzten Tagen von François Hollandes Präsidentschaft.
Bei all diesen Geschehnissen ist der Brexit zwar aus den Schlagzeilen verschwunden, aber vergessen ist er keinesfalls. Und die Angst, die ihn ausgelöst hat, wohl auch nicht.
Translated from What now for Brexit after the Supreme Court ruling?