Barón Crespo: 'Die Abgeordnetenkammer ist auf der Strecke geblieben'
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karoline soldonInterview mit dem EU-Abgeordneten Enrique Barón Crespo, Mitglied der Regierungskonferenz 2007, deren Arbeiten den Weg zum neuen Reformvertrag frei machen konnten.
Wurden die EU-Bürger mit nur drei Parlamentsvertretern hinreichend in der Regierungskonferenz vertreten? Oder haben wir es hier mit einem Demokratiedefizit zu tun, welches noch zum Scheitern des Reformvertrags führen könnte?
Dass der Reformvertrag in seiner jetzigen Form angenommen werden konnte, bedeutet natürlich, dass die Abgeordnetenkammer bewusst politische Kompromisse eingehen musste. Das wichtigste Ziel dabei war, die Krise zu überwinden, in der sich die EU seit den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden befand. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen aber versichern, dass die Modalitäten zur Teilnahme des Europäischen Parlaments an der Regierungskonferenz 2007 gestärkt worden sind.
Finden Sie nicht, dass die Ratifikation eines Vertrags dieser Tragweite ohne vorherige Volksabstimmung im Wege eines Referendums den Grundsätzen der Demokratie zuwiderläuft?
Die nationalen Parlamente werden direkt von den Bürgern Europas gewählt. Beide Formen der Ratifikation sind im demokratischen Sinne gleichwertig und damit legitim.
Wenn der neue Reformvertrag ratifiziert wird, bekommt dann das Europäische Parlament neue Kompetenzen, die Europa unter Umständen zu mehr Demokratie verhelfen?
Das Mitentscheidungsverfahren wird stark ausgeweitet (so wie es bereits in der Verfassung vorgesehen war) und wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Reformvertrag wird das Parlament gemeinsam mit dem Ministerrat Mitgesetzgeber und ist dann für etwa 95 Prozent der EU-Gesetzgebung zuständig. Dadurch wird die demokratische Legitimität der EU-Gesetzgebung immens erhöht. Das neue Haushaltsverfahren gewährleistet ferner Gleichrangigkeit zwischen Parlament und Rat bei der Verabschiedung des gesamten Haushalts (die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben wird aufgehoben) im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens, der nun rechtsverbindlichen Charakter erwirbt. Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates. Zusätzlich werden die Befugnisse des Präsidenten ausgedehnt. Darüber hinaus stimmt das Europäische Parlament über die Amtseinsetzung des gesamten Kommissionskollegiums sowie des Hohen Vertreters für auswärtige Angelegenheiten ab.
Mal angenommen der Reformvertrag wird tatsächlich von allen Mitgliedstaaten im Dezember ratifiziert. Mit welchen greifbaren Veränderungen haben die EU-Bürger in diesem Fall zu rechnen?
Dank der Hartnäckigkeit der Parlamentsvertreter in der Regierungskonferenz ist das Konzept der europäischen Bürgerschaft wieder an seinen Platz zurückgekehrt und ist nun unter Artikel 8 des EU-Vertrags (EUV) zu finden. Die Charta der Grundrechte ist rechtsverbindlich und hat den gleichen Rechtsstatus wie die Verträge. Sie soll am 12. Dezember 2007 durch Vertreter der drei Institutionen feierlich verkündet werden. Die partizipative Demokratie wird vor allem durch das Initiativrecht der EU-Bürger gestärkt. Dieses sieht vor, dass 1 Million Bürger, deren Anzahl sich aus Vertretern mehrerer Mitgliedsstaaten zusammensetzen muss, das Recht haben, die Kommission aufzufordern, eine Initiative in einem bestimmten Bereich anzunehmen.
Wir haben in den letzten Jahren sehr viel getan, damit dieser Vertrag ein Erfolg wird. Wir sind davon überzeugt, dass er für ein gutes Funktionieren des gegenwärtigen und zukünftigen Europa unabdingbar ist. Im Vergleich zum Vertrag von Nizza, der weiterhin in Kraft ist, bringt der Reformvertrag qualitative Neuerungen mit sich. Er kann sich in Zukunft noch als äußerst nützliches Instrumentarium erweisen. Deshalb haben wir nun die Aufgabe, den Reformvertrag während des Ratifizierungsprozesses zu verteidigen.
(Homepage Foto: poluz/flickr)
Translated from Barón Crespo: la Eurocámara se ha sacrificado como todos