Auf dem Weg zum Gottesstaat?
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Die Forderung des schiitischen Großajatollah al-Sistanis nach Einführung der Schari’a in der neuen Verfassung weckt die Angst vor der Islamisierung des Iraks
Im Irak geht das Gespenst eines islamistischen Verfassungscoups um: Das traditionelle islamische Recht, die Schari’a, solle als alleinige Grundlage der Gesetzgebung in der neuen irakischen Verfassung verankert werden. In den Parlamentswahlen Ende Januar 2005 hat die schiitische Vereinigte Irakische Allianz die absolute Mehrheit der Sitze erhalten und wird daher erheblichen Einfluss auf die Ausarbeitung der Verfassung haben, die am 15. August abgeschlossen sein soll. Sie genießt die Unterstützung Großajatollahs Ali al-Sistani, der unter den Schiiten hohes Ansehen und großen Einfluss genießt. Im Ausland aber erinnert der alte Mann mit schwarzen Turban und weißen Bart an die iranischen Revolutionäre und weckt die Angst, die Schiiten könnten im Irak auf demokratischen Weg das theokratische Modell Irans einführen.
Der breite Rückhalt fehlt den Islamisten
Die Debatte um die Rolle des Islam macht sich an der rechtlichen Stellung der Schari’a fest. In der im April 2004 verabschiedeten Übergangsverfassung wurde sie als eine Quelle der Gesetzgebung erwähnt: Gesetze dürfen nicht gegen sie verstoßen, müssen jedoch auch konform mit den modernen Grundfreiheiten sein. Islamisten fordern jedoch, sie als einzige Grundlage zu akzeptieren. Welche direkten Auswirkungen das hätte, ist jedoch fraglich. Das Beispiel der Nachbarstaaten zeigt, dass ihre Erwähnung nicht automatisch zu ihrer Anwendung führt. Es hängt vom Willen der Politik ab, wie die Schari’a in den Gesetzen umgesetzt und durch die Gerichte ausgelegt und angewandt wird. Ohne eine starke islamistische Bewegung bleibt die Verfassungsklausel folgenlos.
Im Irak gibt es jedoch keine organisierte islamistische Massenbewegung, da unter der Herrschaft der sozialistischen und säkularen Ba’ath-Partei alle Oppositionsgruppen unterdrückt wurden. Anders als die Muslimbrüder in Ägypten und Jordanien, die Hisbollah im Libanon, die Hamas in Palästina oder die Jamaat-i Islami in Pakistan, die mit ihren Krankenhäusern, Schulen und Moscheen einen Parallelstaat aufgebaut haben und bedeutenden Einfluss auf Politik und Gesellschaft ausüben, fehlt dem Islamismus im Irak eine breite Basis.
al-Sadrs Stern sinkt
Auch wenn die Terrorgruppe al-Zarqawis als lokaler Arm Al-Qaidas oder die Milizen Muqtada al-Sadrs als militanter Flügel der Schiiten mit ihrer islamistisch begründeten Gewaltpolitik nicht unerheblichen Einfluss ausüben, sollte man die gesellschaftliche Bedeutung der Islamisten und ihren Rückhalt in der Bevölkerung nicht überschätzen. Der junge al-Sadr, der seine Autorität und Popularität vor allem seinem Vater verdankt, der eine prominente Rolle im Widerstand gegen die Diktatur gespielt hat, hat durch die exzessive Gewalt seine Beliebtheit bereits weitgehend verspielt.
Dazu beigetragen hat auch seine Niederlage im Machtkampf mit al-Sistani. Der Großajatollah aus Nadjaf genießt in der schiitischen Gemeinschaft nicht nur in theologischen Fragen große Autorität, sondern auch in der Politik hat sein Wort Gewicht. So hat sein Aufruf zu Gewaltverzicht, Kooperation und Teilnahme an den Wahlen maßgeblich dazu beigetragen, dass die schiitischen Gebieten weitgehend ruhig geblieben sind.
Nicht theokratisch, aber erzkonservativ
Der Wahlsieg der Schiiten ermöglicht al-Sistani nun direkten Einfluss auf die Verfassungsbildung zu nehmen. Doch eine politische Rolle des Islam nach iranischer Prägung, wo die religiösen Autoritäten auch politisch das letzte Wort haben, hat er schon immer abgelehnt. Die Ausübung politischer Macht durch die Geistlichkeit stellt eine theologische Neuerung dar und steht in direkten Widerspruch zur schiitischen Tradition des Quietismus, die eine strenge Trennung von Religion und Politik verlangt.
Die Einführung der Theokratie muss man von al-Sistani nicht befürchten, doch eine moderne, säkulare Gesellschaft sollte man auch nicht erwarten. Trotz seiner moderaten politischen Ansichten vertritt er ein strengreligiöses und erzkonservatives Weltbild, das insbesondere Frauen wenig Freiheit einräumt. Im Februar hat er sich zudem für die Schari’a als einzige Verassungsgrundlage ausgesprochen. Wenn dies auch keine unmittelbare Auswirkung auf Gesetzgebung und Rechtssprechung hätte, so wäre dies doch ein Indikator für das politische Kräfteverhältnis im Irak. Falls der politische Islam im Irak an Einfluss gewinnen sollte, könnte die Erwähnung der Schari’a als einzige Quelle der Gesetzgebung weiteren Maßnahmen zur Islamisierung der Gesellschaft den Weg bereiten.