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„Wir wollen uns dem Digitalzeitalter nicht in den Weg stellen“

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Kultur

Der Verleger Georg Siebeck erklärt im Interview, warum das neue deutsche Urheberrecht wissenschaftliche Verlage in ihrer Existenz bedroht.

Die Bundesregierung will das deutsche Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpassen – doch die Verlage protestieren. Bereits vor drei Jahren wurde der neue Paragraph 52a eingeführt, der einem eingegrenzten Personenkreis die digitale Vervielfältigung von Werken erlaubt. Gedacht ist dabei vor allem an den Unterricht in Schulen und Hochschulen. Darüber hinaus will die Bundesregierung Bibliotheken erlauben, ganze Bücher zu digitalisieren und an ihren Bildschirmen zur Verfügung zu stellen.

Die deutschen Wissenschaftsverlage laufen gegen diese Neuregelungen Sturm. Sie befürchten erhebliche Geschäftseinbußen. Georg Siebeck (Foto), Chef des geisteswissenschaftlichen Verlags ‘Mohr Siebeck’ und Sprecher der Initiative ‘Verlage und Wissenschaftler für ein faires Urheberrecht’, erklärt warum.

Herr Siebeck, warum fühlen sich die Wissenschaftsverlage vom neuen Urheberrecht bedroht?

Durch den Paragraphen 52a kann etwa ein Uni-Dozent bestimmte Kapitel eines Lehrbuchs digitalisieren und dann ins Intranet stellen – als Handout für seine Studenten oder für seine Forschungskollegen in der ganzen Welt. Der Gesetzgeber hat aber niemand verpflichtet, diese Nutzungen zu registrieren und zu melden.

Sie kritisieren auch den geplanten Paragraphen 52b. Er sieht vor, dass Leser die Bücher einer Bibliothek in digitaler Form einsehen können.

Wir haben das zunächst unterstützt, um die Rolle der Bibliotheken zu stärken. Wir beharren aber auf der Bestandsbindung: Die Bibliothek soll nur Bücher digitalisieren, die sie auch besitzt. Außerdem wollen wir, dass nur so viele Zugriffe möglich sind, wie Bücher in der Bibliothek vorhanden sind. Wenn die Bibliothek nur über ein Exemplar verfügt, kann auch nur ein elektronisches Exemplar geöffnet werden. Beides scheint der Gesetzgeber aber unter den Tisch fallen zu lassen.

Die Änderungen der Bundesregierung am Urheberrecht gehen auf eine europäische Richtlinie zurück. Müssten sie sich nicht eher bei der EU-Kommission Brüssel beschweren?

Das haben wir schon gemacht. Die Kommission hat uns signalisiert, dass sie nicht sehr glücklich über die Umsetzung der Richtlinie sei. Dort glaubt man, dass die Deutschen zu weit gegangen seien. Man verweist aber darauf, dass die Verhandlungen noch laufen. Ich denke aber, dass Brüssel das Gesetz kippen wird, wenn die Bestandsbindung nicht aufgenommen wird.

Was befürchten sie nun konkret für ihren Verlag? Sie investieren viel Geld in ein Buch, verkaufen ein Exemplar und dann wird es digitalisiert?

Das Worst-case-Szenario sieht sogar noch schlimmer aus: Wir müssen nicht nur bei der Nationalbibliothek, sondern auch bei der Landesbibliothek kostenlose Pflichtexemplare einreichen. Diese Exemplare könnten dann digitalisiert und von Bibliothek zu Bibliothek weitergereicht werden. Sollte das Praxis werden, können wir unser Geschäft einstellen.

Man muss auch wissen, dass uns dieses Gesetz als wissenschaftliche Verlage besonders hart trifft. Einen Roman liest man anders, das ist ein Vergnügen, auch ein haptisches. Bei wissenschaftlichen Büchern spielt der Inhalt eine größere Rolle. Die werden nicht von vorne bis hinten gelesen, sondern nur stückweise konsultiert, man prüft nur das Zitat.

Aber genau aus diesem Grund gehen Studenten doch in Forschungsbibliotheken

Ja, aber wenn ein Student in Zukunft ein Zitat digital nachschlagen kann, bekommt das eine andere Qualität. Auch die Bibliotheken sind übrigens nicht uneingeschränkt begeistert. Erst wird ihnen auf dem Silbertablett dieses neue Gesetz präsentiert und im Gegenzug werden ihnen dann Beschaffungsmittel gestrichen. Außerdem sehen sie sich in ihrer Rolle gefährdet: Die Leute kommen gar nicht mehr in die Bibliothek, um die Bücher zu lesen.

Bis jetzt scheinen die neuen Möglichkeiten jedenfalls kaum genutzt zu werden...

Es wird schon Gebrauch davon gemacht, wir wissen nur nicht, wie viel. Im Moment gleicht das Urheberrecht einem Fass, in das nach und nach kleine Löcher hineingebohrt werden. Am Ende ist es dann leer. Der Autor kann dann nicht mehr entscheiden, in welcher Form sein Werk verwendet und vermarktet wird. Wenn ihm dieses Recht nach und nach durch Gesetze entzogen wird, ist das eine schleichende Enteignung. Wenn das so weiter geht, wird es irgendwann unsere Existenz aufheben.

Auch die großen Suchmaschinen haben den Buchmarkt im Visier. Seit September kann man sich ganze Bücher bei Google Books herunterladen, deren Urheberrecht abgelaufen ist. Wie müssen die Verlage da reagieren ?

Google macht das ungefragt auch bei noch geschützten Werken und bietet den Verlagen lediglich die Möglichkeit des "opt out". Darüber muß hart verhandelt werden. Zudem hat der Börsenverein schon auf diese Herausforderung reagiert. Eines seiner größten Vorhaben ist die ‘Volltextsuche online’. Bis ins nächste Jahr sollen Bücher deutscher Verlage elektronisch durchsucht werden können und auch für die großen Suchmaschinen zugänglich werden.

Wie sehen für einen Verleger die Geschäftsmodelle in Zukunft aus?

Für Lehrwerke ist denkbar, dass die Universitäten Campus-Lizenzen erwerben, deren Höhe sich nach der Zahl der Studenten des Faches bemisst. Gerade bei Lehrbüchern wird es aber immer noch Leute geben, die ein solches Buch wirklich lesen wollen, und für die müssen wir es schon noch drucken. Wir müssen jedenfalls mittelfristig aufpassen, dass wir mit unseren Digitalangeboten die Printausgaben nicht kannibalisieren. Deshalb ist hier eine Bestandsbindung so wichtig.

Wir wollen uns dem Digitalzeitalter nicht in den Weg stellen, die Vorteile der elektronischen Suchmöglichkeiten sind viel zu groß. Und unsere Aufgabe ist schließlich, der Wissenschaft sinnvolle Informationen zu liefern und nicht, sie zu verstecken.

Copyright des Fotos: Mohr-Siebeck-Verlag