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Wettbewerbsöffnung für Online-Spiele – Frankreich fügt sich den europäischen Forderungen

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Pariser Stadtgeflüster

Am 26. März präsentierte Eric Woerth, französischer Minister des Haushalts, dem Ministerrat seinen Gesetzesentwurf zum Thema „Wettbewerbsöffnung und Regulierung des Bereichs Online- und Glücksspiele“. In der Vergangenheit von der EU-Kommission getadelt, wird sich Frankreich nun auf dieses gemeinschaftliche und ab dem 1. Januar 2010 in Kraft tretende Recht einstellen.

Ein seit 2007 in Vorbereitung befindliches Projekt

Durch die Kommission bzgl. seiner Rechtsordnung im Umgang mit Sportwetten im Juni 2007 zurecht gewiesen, hat sich Frankreich unter dem Druck einer Frist, sich über diesen Punkt klar zu werden, über die Möglichkeit ausgesprochen, den Markt für Online-Spiele mit Geldeinsatz zu öffnen, allerdings mit Beschränkungen und Kontrollen. Ein Gesetzesentwurf, vorgesehen für Herbst 2008, für eine entsprechende Ausführung ab 2009 wurde also schon von Eric Woerth hervorgebracht.

Nachdem er schließlich Anfang März 2009 abgeschlossen wurde, präsentierte man der Presse den Text am 5. März und schlägt die Wettbewerbsöffnung für drei Typen von Geldspielen vor: den Wetten bei Pferderennen, den Sportwetten im Allgemeinen und dem Poker. Diese Öffnung ist somit auf einen bestimmten Umfang beschränkt: es sind insbesondere Spiele wie Roulette oder Spielautomaten ausgeschlossen.

Sehr präzise Lizenzbedingungen

Die Liberalisierung des Marktes für Online-Spiele ist allerdings recht eingeschränkt. Zuallererst müssen die Betreiber für den Erhalt einer Lizenz (gratis, fünf Jahre gültig und wieder erneuerbar), in einem dem europäischen Wirtschaftsraum zugehörigen Land wohnhaft sein und können ihre Dienste nur solchen Spielern anbieten, die über ein Bankkonto in Frankreich verfügen. Außerdem können die Spieler nur auf Internetseiten mit einer französischen Lizenz spielen – sonst droht eine Geldstrafe – und ihr Gewinn ist auf 85% beschränkt (bei einem Einsatz von 100 Euro können sie also nicht mehr als 185 Euro gewinnen). Außerdem sind die Einsätze besteuert, je nach Spiel. Die Pferderennen sind mit 15,5% besteuert (davon 8% an die entsprechende Branche selbst), die Sportwetten mit 8,5% (davon 1% an den Amateur- und an den Hochleistungssport) und schließlich der Poker mit 2%, von denen ein Teil an das französische Bildungsgut geht (besonders historische Monumente).

Ein Schritt unter europäischen Nachbarn

Wenn sich Frankreich auch mit der Beendigung seines staatlichen Monopols bzgl. der Online-Spiele mit Geldeinsatz verspätet, haben bestimmte Mitglieder der EU bereits dieser Entwicklung den Weg geebnet. So hat Großbritannien bereits seit 2005 den Spielmarkt mit seinem Gamblin Act geöffnet – man kämpft hier auf diese Weise auch gegen den Betrug und sichert dem Staat beachtliche Steuergelder. Italien hat seit den Neunziger Jahren auf sein Monopol verzichtet und verspricht Konzessionen, was Spiele und private Betreiber angeht – hier ebenso unter relativ strikten Bedingungen, die teilweise die Erfinder des französischen Gesetzesentwurfs inspiriert haben. Spanien hingegen hat bis heute keine konkreten Gesetze, was Geldspiele angeht, worüber sich die konservative Opposition nach dem Versprechen der Regierung Zapatero, zu diesem Thema Gesetze zu erlassen, beschwert.

Man wird also in Frankreich die Folgen dieses Gesetzesentwurfs ab den kommenden Jahr konstatieren können, falls er von den Abgeordneten akzeptiert wird. Mehrere Fragen stellen sich nun: wird sich der Staat, was die Steuer angeht, zurecht finden (das französische Spiel erfuhr nämlich eine Steuersenkung, welche als Kompensierung für das Ende seines Monopols auf den Geldspielen lastete)? Werden die Anbieter dieser vom Staat für sie vorgeschlagenen Rolle angesichts der Zwänge, die aus diesem Text folgen, vollständig gerecht? Die Strafen bei Zuwiderhandlungen (45.000 Euro Strafe und drei Jahre Gefängnis) lassen auf ein Ja schließen. Die Zukunft wird es zeigen…

Matthieu Mollicone

Trad.: Matthias Jakob Becker