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Terrorismus: Die Gratwanderung der Kommission

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Seit dem 11.September bewegte sich die Europäische Kommission auf dem Drahtseil zwischen dem Schutz Europas vor Terrorismus und leichtfertigen Spiel mit den Bürgerrechten.

Der EU ist Terrorismus nicht fremd. Mehrere terroristische Gruppen waren auf dem Kontinent aktiv, darunter die IRA in Irland, die Bewegung 17.November in Griechenland und die Roten Briganden in Italien. Im letzten Jahrzehnt verabschiedete die EU eine Reihe von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung. Aber die Mehrheit dieser Regelungen haben sich als Papiertiger erwiesen.

Die umstrittene Legitimität der EU hält sie davon ab, kontoverse Gesetze zu verabschieden, die das Aufbegehren der Öffentlichkeit provozieren könnten. Vor den Angriffen des 11.9. hatte die EU bereits zehn Vorschläge erarbeitet, die die Bildung eines gemeinsamen Rechts- und Überwachungssystems vereinfacht hätte. Die Angriffe in New York koppelten sich mit einer wachsenden öffentlichen Besorgnis und gaben Brüssel die Gelegenheit, rechtliche Änderungen voran zu bringen, die nicht nur auf verdächtige Terroristen anwendbar waren.

Erste Schritte nach dem Attentat

Nach dem 11. September erklärte sich die EU umgehend solidarisch mit den USA und es wurden einige Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Gründung von Eurojust (die Anklagebehörde der EU) und eine gemeinsame Liste von Terrorverdächtigen im Rahmen des Aktionsplans des Europäischen Rates in Brüssel am 21. September 2001. Dennoch waren einige dieser Maßnahmen offensichtlich ineffektiv. Besonders der Europäische Haftbefehl, der dazu gedacht war, Auslieferungsprozesse für Kapitalverbrechen zu ersetzen, ist erst seit dem 1. Januar 2004 in Kraft, aber ist noch immer nicht von allen Mitgliedsländern ratifiziert.

Die Anschläge in Madrid und der anschließende Kommissionsbericht machten klar, dass die Möglichkeiten der EU, Terrorismus zu bekämpfen sehr begrenzt sind. Die Unzulänglichkeit der EU wird deutlich durch einen schwächen Willen auf Seiten der Mitgliedsländer an gemeinsamen Ermittlungsteams teilzunehmen, was die Übergabe sensibler Informationen und eventuell einiger Hoheitsrechte nach Brüssel notwendig machen würde, da Zentralisierung oftmals für bessere Kooperation gebraucht wird. Folglich ziehen Mitgliedländer bilaterale Vereinbarungen (so können sie ihr Partner selbst auswählen) oder sogar Aktionen auf eigene Faust vor. Großbritannien z.B. hat ein eigenes Anti-Terrorismus-, Verbrechens- und Sicherheitsgesetz erlassen. Im Zuge des Attentats von Madrid betonte Antonio Vitorino, Kommissar für Justiz und innere Angelegenheiten, dass auf EU-Niveau enger kooperiert werden muss und schlug einen Austausch von Informationen unter den Mitgliedsländern als Schlüssel zur Terrorbekämpfung vor.

Gemäß den Ergebnissen de Anti-Terror-Gipfels vom 22. März in Madrid und dem Treffen des Europäischen Rates am 25./26. März, empfahl die Europäische Kommission neue Maßnahmen, um den Informationsaustausch in der EU zu verbessern und die Arbeit von Anti-Terror-Einheiten zu erleichtern. Der Vorschlag der Kommission erweitert den Umfang des Informationsaustausches bezüglich aller terroristischen Gefahren. Ab jetzt wird der Austausch auf alle Verfahrensstadien angewandt, einschließlich Informationen über Vorstrafen, was bei Ermittlungen sehr hilfreich sein kann.

Fragwürdige Zukunft

Damit diese Massnahmen allerdings effektiv sein können, muss die EU erst mit dem Widerwillen einiger Mitgliedländer fertig werden, die ihre Souveränität in diesen sensiblen Bereich nicht aufgeben wollen. Die Union muss ihr Potenzial entfalten, eine wichtige politische Kraft zu werden. Sie muss auf dieses Ziel hinarbeiten, anstatt einen immer komplexeren Institutionsdschungel zu entwickeln, der das Demokratiedefizit nur noch verschlimmert und dadurch seine Legitimität als internationaler Akteur in Frage stellt.

Die meisten EU-Vorschläge bezüglich Justiz- und Innenpolitik wurden nach den schockierenden Attacken des 11. September vorangetrieben. Nachdem am 11. März Europa selbst zum Opfer wurde, verstärkten sie die Bemühungen. Aber das Engagement der EU für Menschenrechte und Demokratie beschränkt die Möglichkeiten für Überwachungsmaßnahmen à la Big Brother. Es wurde auch Kritik laut, die EU und ihre Mitgliedsländer nutzen die Angriffe aus, um Gesetze zu beschließen, die sonst von einer demokratiebewussten europäischen Öffentlichkeit abgelehnt worden würden. Der Vorschlag, in Großbritannien biometrische Ausweise einzuführen ist dabei nur ein Beispiel. Jedoch war die EU bereits vor den Angriffen in New York dabei, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen einzuführen (siehe Maastricht), die ebenfalls kritisiert wurden.

Die Schritte, die unternommen wurden, um die Kooperation in Strafrechtsangelegenheiten zu verbessern und Terrorismus zu bekämpfen, sollten nicht unterschätzt werden. In diesem kritischen Bereich beginnt sich die EU von einem politischen Zwerg hin zu einer effektiven Kooperationseinheit zu entwickeln. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Union das schafft, ohne die Freiheiten der europäischen Bürger zu beschneiden.

Translated from Fighting Terrorism: a Delicate Balancing Act