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Streit um die Sharia in England

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Islam in Europa

Im Sinne des sozialen Zusammenhalts scheine die Einführung der sharia unumgänglich: Mit diesem Satz hat der Erzbischof von Canterbury in Großbritannien einen Sturm des Protests ausgelöst. So unglücklich seine Wortwahl, so richtig ist es, über Ausnahmen nachzudenken, die Muslimen ihre Religionsausübung erleichtern. Montag 11.

Februar 2008

Rowan Williams - Erzbischof von CanterburyWas hat sich Rowan Williams, Erzbischof von Canterbury, nur dabei gedacht, als er öffentlich darüber nachdachte, die sharia in das britische Rechtssystem einzuführen? Er hätte sich eigentlich denken können, dass bei dem Stichwort sharia, das hierzulande vor allem mit Steinigung und Handabschneiden in Verbindung gebracht wird, ein Aufschrei der Empörung durchs Land gehen würde. Tatsächlich sprechen sich nun die Politik, die Medien und auch die Kirche geschlossen gegen seinen Vorschlag aus. Selbst unter den Muslimen will kaum jemand seine Idee aufgreifen.

Die Erklärung für den kontroversen Vorstoß liegt womöglich in der Überzeugung des Oberhaupts der Anglikaner, wonach der Religion in der Gesellschaft eine größere Bedeutung zukommen sollte, als sie derzeit hat. Nicht nur Christen und Juden, so mag sich Williams gedacht haben, sondern auch die 1,6 Millionen Muslime in Großbritannien sollten entsprechend der Gebote ihrer Religion leben können. Insbesondere im Familienrecht, so regte Williams an, wäre es möglich, den Muslimen zu erlauben, nach dem islamischen Rechtskodex beurteilt zu werden.

Im Prinzip nicht völlig undenkbar

In zahlreichen Ländern Afrikas und Asiens gibt es ein solches duales Rechtssystem, in dem Fragen von Scheidung, Erbteilung oder Adoption vor islamischen Gerichten entsprechend der sharia geregelt werden, während alle anderen Fragen des Zivil- und Strafrechts staatlichen Gerichten vorbehalten sind. Auch in Britisch-Indien wurden Fragen des Familienrechts einst nach dem Rechtskodex der jeweiligen Religionsgemeinschaften verhandelt, da die Kolonialverwaltung sich scheute, in diesen Bereich einzugreifen.

Heute gibt es in Großbritannien inoffizielle islamische Gerichte, die vor allem in Scheidungsfragen angerufen werden. Völlig unsinnig ist dies nicht, da eine Scheidung in erster Linie die Ehepartner sowie ihre Kinder betrifft. Die Öffentlichkeit ist nicht involviert, sodass es grundsätzlich denkbar ist, das Rechtsempfinden der Betroffenen zu berücksichtigen – bei Muslimen also mutmaßlich die sharia. Problematisch ist dies aber dann, wenn diese gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Widerspruch zu den Menschenrechten

Dies ist insbesondere, was die Stellung der Frau betrifft, der Fall. Während einem Mann gemäß der sharia ohne Grund die Scheidung erlaubt ist, muss eine Frau schwerwiegende Gründe wie Misshandlung oder Impotenz nachweisen. Anschließend hat sie kein Recht auf Unterhalt oder einen Teil des Hausstands. Die Aussage einer Frau zählt nur halb soviel wie die eines Mannes. Und schließlich hat dieser das Recht, mehrere Frauen zu heiraten. Nach europäischer Rechts- und Moralvorstellung undenkbar.

Doch in anderen Bereichen wäre eine Anpassung an islamische Glaubenslehren durchaus denkbar, ohne gleich das Abendland in Gefahr zu bringen. Teilweise hat es hier bereits eine Öffnung gegeben. So ist Metzgern die rituelle Schlachtung erlaubt, Verstorbene dürfen ohne Sarg bestattet werden und Banken bieten seit einiger Zeit verstärkt zinslose Darlehen an, um dem Zinsverbot des Koran zu entsprechen. Diese Beispiele lehren, dass es möglich ist, in einzelnen Punkten den Muslimen entgegenzukommen – solange man das Stichwort sharia dabei nicht erwähnt.