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Schleierverbot im öffentlichen Dienst: Laïcité d’abord

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Schleierverbot im öffentlichen Dienst in Frankreich gebilligt. Der Laizität des Staates gemäß bleibt Religion Privatsache.

Am 26. November konnte man in einer Pressemitteilung des Europarates (Registrar of the Court - ECHR 370) lesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Christiane Ebrahimians Beschwerde gegen Frankreich wegen eines strikten Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst abgewiesen hat. Das Kopftuch wird in Frankreich als diskutables religiöses Symbol angesehen. 

Grund und Hintergrund   

Christiane Ebrahimian arbeitete in einem öffentlichen Krankenhaus in Nanterre, im Nordwesten von Paris, als 2001 ihr Zeitvertrag nicht verlängert wurde. Sie hatte sich geweigert, trotz der Beschwerde der Patienten das Kopftuch während der Arbeitszeit abzunehmen. 

Der Gerichtshof in Straßburg betonte, dass das Kopftuchverbot nicht aus der  Menschenrechtskonvention hervorgehe. Allerdings sei die Entscheidung Frankreichs dadurch gerechtfertigt, dass das  Recht der Patienten auf die Neutralität des öffentlichen Zusammenlebens in der Republik zu schützen sei. Ist Christiane Ebrahimians Geschichte eine Geschichte gescheiterter Toleranz oder erfolgreicher Laizität? Gute Frage, Gretchenfrage!

Religion im laizistischen Staat 

Laizität, die Vermeidung jeglicher Einflussnahme der Religionen auf Staat und Zivilgesellschaft, ist 1905 als Reaktion auf den Antirepublikanismus der katholischen Kirche in der Dreyfus-Affäre über die Einführung des Gesetzes über die Trennung von Staat und Kirche in der Gesetzgebung Frankreichs verankert worden. Sie ermöglicht Religionsfreiheit und bändigt ostentative Verbindungen zwischen Religion und Lebensführung an öffentlichen Orten  und in staatlichen Institutionen. Ein Widerspruch? Wohl kaum. 

Der Gleichbehandlung aller BürgerInnen dient das Verbot ostentativer religiöser Zeichen und Symbole, denn Religion ist in Frankreich Privatsache (Sog. diskrete Zeichen sind dagegen erlaubt). Im Fall von Christiane Ebrahimian ist dann aus dieser Sicht das Tragen des Kopftuches als Privatsache mit dem öffentlichen Dienst eben nicht vereinbar.

Zwiespältige Meinungen

Dass Religion und deren Zeichen allein in den privaten Bereich gehören, ist in der französischen Gesellschaft so verankert, dass 78% der Franzosen sogar für ein komplettes Verbot des Kopftuches in den Hörsälen an den Universitäten sind. Dies ergab eine Ifop-Umfrage, die 2013 im Auftrag der Tageseitung Le Figaro durchgeführt wurde. Dieses Jahr hat eine weitere Ifop-Umfrage, die im Auftrag des Magazins Valeurs actuelles gemacht wurde, die Tendenz bestätigt.

Im Interview mit der Figaro (Beitrag mit dem Titel "Pourquoi il faut interdire le voile à l'université" , erschienen online)  meinte Lydia Guirous, Sprecherin der LR (Sarkozys Republikaner), im Februar dieses Jahres, dass "die Anwesenheit verschleierter junger Frauen an den Unis die Provokation einer radikalisierten Minderheit sei, um zu zeigen, dass die Laizität des Staates islamfeindlich sei". Guirous ist für ein Schleierverbot an den Unis.

Innerhalb der Republikaner  ist diese ziemlich kompromisslose Ansicht nicht einheitlich vertreten. Alain Juppé, zum Beispiel, ehemaliger Außenminister, hat sich gegen ein Kopftuchverbot in den Hörsälen ausgesprochen: 

Auch die öffentliche Meinung ist im Grunde ambivalent. Im April dieses Jahres hat, zum Beispiel,  die Tageszeitung Libération darauf hingewiesen, dass 2014 nach einer CNCDH (CNCDH: Beratende nationale Kommission für Menschenrechte) -Umfrage 67% der Franzosen der Meinung waren, dass bessere Bedingungen für praktizierende Moslems im Land wünschenswert seien. 

Kopftuch, private Entscheidung  

"Das Kopftuch hat in der Auslegung der Religiosität eine Vorbildfunktion ", meinte Naima, 34, Muslima, im Juni dieses Jahres  im Gespräch mit Libération (Beitrag "M’interdire le voile, n’est-ce pas une atteinte à ma liberté ?", online 21.6.2015). Sie trägt kein Kopftuch und sagte, dass sie  ihre Religion privat lebe. Hesna, 20 und Muslima, betonte dagegen, dass sie das Kopftuch im Alltag trage, gerade weil es ihr ermögliche, selber zu entscheiden, wem sie ihre Schönheit zeige und wem nicht. Sie sah aber im Interview kein Problem darin, es am Arbeitsplatz abzulegen.

Menschenrechte nach welchem Recht?

Kann dann Christiane Ebrahimians Verweigerung, das Kopftuch im öffentlichen Dienst in Nanterre abzulegen, lediglich als ein Versuch betrachtet werden, einen kleinen Raum für religiöse Zeichen im streng laizistischen Staat zu schaffen? Oder gibt es tatsächlich eine Auslegung des Islam, die mit einer Trennung von Staat und Religion inkompatibel ist? Das Kopftuch geht schließlich auf die Scharia-Vorschriften, das islamische Recht,  zurück, wie Ralf Ghadban in seinem bpb-Beitrag "das Kopftuch im Koran und Sunna" betont. 

Anders gefragt: Wie wird eine Muslima ohne Kopftuch im Islam betrachtet? 

Aus der InAgora-Umfrage über Religion in Betrieben 2015 geht hervor, dass 64% der befragten Angestellten islamischen Glaubens in Frankreich nicht das Tragen des Kopftuches, sondern das Beten während der Arbeitszeit als Priorität ansehen.  50% der privaten Unternehmen erlauben das Tragen des Kopftuchs bereits.  Die Umfrage bezieht sich aber nicht auf den  öffentlichen Dienst, wo die Republik  auf der Trennung von Religion und Staat besteht.

Die Frage, wie eine Muslima ohne Kopftuch im Islam empfunden wird, beantwortet die Umfrage nicht.  

Dass sich der Islam schwertut mit der Trennung von Politik und Religion spiegelt sich zum Beispiel in der vom Islamrat für Europa herausgegebenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1981 wider. Als Gegenentwurf zur UN-Konvention von 1948 ist sie entstanden und stellt die Sharia über alle anderen Rechte, so dass das Ziel die Verbreitung des Islam selbst zu sein scheint. 1990 ist dann die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMR) verfasst worden. Sie stellt ebenfalls alle Rechte unter die Prämisse der Vereinbarkeit mit der Scharia.

Getrennt und doch zusammen

Die Trennung von Politik und Religion, von Staat und kirchlichen Institutionen wird als  demokratische Voraussetzung der Religions- und Glaubensfreiheit betrachtet.  Frankreichs Laizität ist eine besonders neutrale Form dieser Trennung. Inwieweit ist sie im Leben praktizierender Moslems möglich?  Christiane Ebrahimians Beschwerde ist an dieser laizistischen Trennung gescheitert.