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Multikulti-Paare: Wenn Amor nach Papieren fragt

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Gesellschaft

„Les Amoureux au Ban Public" (auf Deutsch in etwa: „Liebende auf der Anklagebank") ist ein Verein, der sich für die Rechte von Paaren einsetzt, in denen ein Partner Franzose und der andere Ausländer ist. Zum Valentinstag organisierte der Verein einen Ball, bei dem alles zur Musik tanzte.

Doch die Stimmung wird von der kürzlichen Verabschiedung einer EU-Richtlinie getrübt, deren Inhalt die Rechte gemischter Paare bedroht.

„Amor fragt nicht nach Papieren!" Heute Abend verteidigt Yvane (36 Jahre) auf der Bühne des Jacques-Brel-Saals in der Pariser Vorstadt Pantin ihre Liebe zu Tony, einem 30-jährigen Libanesen. Beide sind glücklich. Glücklich, den Valentinsball des Vereins Amoureux au Ban Public eröffnen zu dürfen, der für die Rechte binationaler Paare in Frankreich kämpft. Und glücklich, dass sie im Juni 2010 endlich geheiratet haben.

Bürokratischer Eifer

Denn die Situation von Yvane und Tony war nicht immer so rosig. Ihre Hochzeit konnte erst nach einer jahrelangen Odyssee durch die Ämter stattfinden. Ihr erster Versuch einer offiziellen Verbindung war im Jahr 2007 durch den Eifer einer Sekretärin im Rathaus vereitelt worden. Sie fragte Tony, der mit einem einfachen Touristenvisum nach Frankreich eingereist war, nach dessen Aufenthaltsgenehmigung, obwohl dieses Dokument nicht im Gesetz erwähnt wird. „Wir waren dennoch ein wenig entmutigt", erinnert sich Yvane. Heute ist das Paar verheiratet, was zum Teil dem gemeinsamen Sohn Samuel zu verdanken ist, der im Juli 2008 geboren wurde. Als Mutter oder Vater eines französischen Kindes hat man in Frankreich das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, die Tony im letzten März endlich erhielt. „Wir haben den Moment unserer Heirat herbeigesehnt, auch um den Leuten zu zeigen, dass wir nicht wegen der Aufenthaltsgenehmigung heiraten. Ich wollte, dass meine Hochzeit eine richtige Hochzeit ist", erklärt Yvane. Die beiden sind mittlerweile zwar auf der sicheren Seite, doch ist dies nicht bei all den anderen Paaren der Fall, die weiterhin in einer angespannten Atmosphäre leben müssen.

Verschärfung der Gesetze

Werden diese Innenminister Brice Hortefeux berühren?Der französische Senat hat am 10. Februar einen Gesetzesentwurf zum Thema Einwanderung, Integration und Staatsangehörigkeit verabschiedet. Dieser Text setzt die umstrittene EU-Rückführungsrichtlinie um, die es erstmals verbietet, nach einer Ausweisung vor Ablauf von maximal fünf Jahren das Staatsgebiet erneut zu betreten. Frankreich stand es frei, seine weniger strengen Regelungen beizubehalten. Das Parlament hat jedoch beschlossen, sie zu verschärfen: Illegalen Einwanderern kann es von nun an maximal zwei oder drei Jahre lang verwehrt werden, französischen Boden zu betreten. Wer Frankreich nicht sofort verlässt oder innerhalb dieses Zeitraums zurückkehrt, kann mit einer Verlängerung der Frist um zwei Jahre bestraft werden. „Das ist schrecklich", ist Yvanes Meinung dazu. „Ich sage mir: Wenn Tony den Befehl erhalten hätte, das französische Staatsgebiet zu verlassen und für mindestens fünf Jahre in den Libanon hätte zurückkehren müssen, wäre das das Ende unserer Beziehung gewesen."

„Wer mit einem Franzosen verheiratet ist, genießt keine Privilegien mehr"

„Seit 2003 beobachten wir eine deutliche Verschärfung der Gesetze", sagt Pauline Râï, die für die juristische Betreuung des Vereins verantwortlich ist. „Wer mit einem Franzosen verheiratet ist, genießt keine Privilegien mehr. Das Misstrauen hat sich ausgebreitet." Der ausländische Ehepartner könne mittlerweile des Heiratsschwindels verdächtigt werden - dass er also Gefühle vorgetäuscht hat, um einen braven Franzosen hinters Licht zu führen und so an Papiere zu kommen. Der Senat hat jedoch die im Oktober 2010 von der Nationalversammlung vorgesehenen Strafen gemildert: fünf Jahre Haft statt sieben und 15.000 Euro Geldstrafe statt der ursprünglichen 30.000.

„Aber wie wollen die Behörden die Gefühle des ausländischen Partners überprüfen?", fragt sich Pauline. Amandine (34 Jahre) und Ali, ein 42-jähriger Algerier, stellen sich die gleiche Frage. Das Paar lächelt und hat auf der Tanzfläche sichtlich Spaß: Eng umschlungen tanzen sie zu der Weltmusik, die den Abend untermalt. „Ich glaube nicht, dass man an der Aufrichtigkeit unserer Liebe zweifeln kann. Wer es in einer solchen Situation so lange aushält, der muss den anderen wirklich lieben", so Amandine. Sie ist seit vier Jahren mit Ali verheiratet, der sich seit zehn Jahren in Frankreich aufhält. Dennoch musste sich das Paar von vielen Menschen trennen, die ihnen einst nahe standen und denen ihre Verbindung ein Dorn im Auge war. Selbst Amadines Eltern waren gegen sie. Von ihrer Eheschließung haben sie nichts erfahren. Sie hatten sie gewarnt: „Wenn du mit ihm leben willst, musst du auf uns verzichten." Amandine hat sich für ihn entschieden, aber es muss ein Geheimnis bleiben.

Europaweit mehr Rechte für gemischte Paare

Aufgrund der strengen Gesetzeslage in Frankreich müssen sich viele der dort lebenden Paare verstecken. Das europäische Recht ist da für die ausländischen Partner schon vorteilhafter. Wenn sich zum Beispiel eine Berlinerin mit ihrem irakischen Ehemann in Frankreich niederlässt, gilt Europarecht. Die Deutsche nutzt ihr Recht, sich innerhalb des Schengenraums frei zu bewegen und ihr Ehepartner bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre, die verlängert werden kann. Wenn bei einem Paar dagegen ein Partner Franzose und der andere Ausländer ist, erhält der ausländische Partner nur eine Aufenthaltsgenehmigung „Privatleben und Familie" (vie privée et familiale), die jedes Jahr verlängert werden muss. Ein weiteres Detail, das nicht außer Acht gelassen werden darf: die Anerkennung des Flüchtlingsstatus. Yones, ein 29-jähriger Iraner, wird in Italien als Flüchtling anerkannt und besitzt dort folglich eine Aufenthaltsgenehmigung. Damit seine Situation in Frankreich ebenso eingestuft wird, sind hingegen beschwerliche Behördengänge nötig.

Laut INED (Institut National des Etudes Démographiques ; Nationales Institut für demographische Studien) wurden 2009 in Frankreich 31.000 Mischheiraten deklariert.

Er lebt seit anderthalb Jahren mit Violaine zusammen und das Paar möchte heiraten. „Als gemischtes Paar ist man gezwungen, wichtige Entscheidungen bezüglich der gemeinsamen Zukunft zu treffen, die man sonst vielleicht nicht so schnell getroffen hätte", berichtet die 25-jährige Französin. „Einen Partnerschaftsvertrag, PACS genannt, abschließen, heiraten, ein Kind bekommen. Lösungen finden, damit beide ein normales Leben führen können." In Frankreich lebt Yones illegal. Für das Paar kommt es dennoch nicht infrage, nach Italien zu ziehen. „Ich sehe keinen Grund, warum wir dort leben sollten. Ich bin Französin, unser Platz ist hier."

Ihre Liebe in Frankreich frei leben zu können, ist der Wunsch aller Paare, die heute Abend hier sind. Im Jacques-Brel-Saal diskutieren sie zwischen zwei Tanzschritten darüber- eine Gelegenheit, sich gegenseitig Mut zu machen. Der Ball des letzten Jahres, der im Rathaus von Paris stattfand, gab Yvane und Tony die Unterstützung und die Kraft, um die langen Behördengänge durchzustehen. Mit dem Mikrofon in der Hand motiviert Yvane die anderen Liebespaare: „Der einzige Ort, an dem euch jemand auf die Füße treten darf, ist der Valentinsball heute Abend."

* Auf die Bitte der Betroffenen hin wurden die Vornamen geändert.

Fotos: Homepage (cc)philippe leroyer/flickr; im Text ©Adèle Ponticelli und Mathieu Dehlinger

Translated from En France, l'amour des couples franco-étrangers est en sursis