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Meine Petition: Schluss mit Straftätern im Europäischen Parlament

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Default profile picture Anke Lutz

Politik

Andrea D'Ambra - eben jener, der die Petition zur Abschaffung der Aufladekosten von Handys in Italien eingebracht hatte - startet nun eine Kampagne gegen gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments, die vorher schon rechtskräftig verurteilt worden sind. Ein großes Problem in Italien, das gerade nach Europa exportiert wird.

Im scheidenden Europäischen Parlament finden wir unter den italienischen Europa-Abgeordneten die Herren Vito Bonsignore (EVP), Mario Borghezio (UEN), Gianni De Michelis (SPE) und Aldo Patriciello (EVP), die für schwere Straftaten, vom Korruptionsversuch über schwere Brandstiftung, von Diskriminierung bis zu rechtswidriger Finanzierung rechtskräftig verurteilt wurden.

Italien: ein europäisches Problem

Wenn auch nicht in italienischen Ausmaßen, so passiert es doch auch im Ausland, dass der ein oder andere Verurteilte "entwischt". Das ist der Fall des Engländers Ashley Mote (fraktionsloser Abgeordneter), der wegen Betrugs verurteilt wurde. Der Unterschied der Handhabung des Problems in anderen Ländern als Italien zeigt sich im Verhalten der britischen Independence Party, über deren Liste Mote ins Europäische Parlament gewählt wurde: Sobald die Verurteilung der englischen Unabhängigkeitspartei bekannt wurde, wurde Mote ausgeschlossen und gezwungen, sich einer anderen politischen Gruppierung anzuschließen (er schloss sich den fraktionslosen Abgeordneten an).

Ein weiteres Beispiel ist der Franzose Jean-Marie Le Pen (ebenfalls fraktionsloser Abgeordneter), Gründer und Chef der rechtsextremen Partei Front National, der eine ganze Reihe von Verurteilungen angesammelt hat, von Anstiftung zu Rassenhass bis zur Verherrlichung von Kriegsverbrechen. Heute passiert dies alles, weil der Beschluss, der diese Angelegenheit auf europäischer Ebene regelt, so etwas an die Mitgliedstaaten zurückweist. In Italien, wo ein verurteilter Bürger nicht einmal Hausmeister in einer Schule werden kann, gibt es noch kein Gesetz, dass es Verurteilten (nicht einmal bei schweren Straftaten) verbietet, sich ins Parlament wählen zu lassen (es existiert ein Gesetz aufgrund eines von ca. 300.000 Bürgern unterzeichneten Volksbegehrens, das aber seit Jahren im Senat ruht und darauf wartet, dass das Parlament "die Zeit findet", es zu verabschieden).

Das Komitee für konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat im vergangenen Herbst eine Änderung des Aktes in Angriff genommen, der die Wahlen zum Europäischen Parlament regelt, sein Referent ist der englische Europa-Abgeordnete Andrew Duff (ALDE). Der Entwurf behandelt das Mindestalter für Abgeordnete und Kandidaten, lässt aber die Nicht-Wählbarkeit von verurteilten Straftätern völlig außer Betracht.

Bis heute hat kein italienischer Europa-Abgeordneter Interesse für diese Problematik gezeigt. Weder die vier Italiener der Kommission für konstitutionelle Angelegenheiten - Monica Frassoni (Grüne/Freie Europäische Allianz), Riccardo Ventre (EVP), Luisa Morgantini (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) oder Mauro Zani (SPE) - obwohl sie diesbezüglich nach der Aufforderung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, kontaktiert wurden. Noch irgendeiner der anderen 78 ins Europaparlament gewählten Italiener. Glücklicherweise kamen nunmehr positive Signale von Europaparlamentariern anderer Nationalitäten, wie dem Präsidenten der Kommission für konstitutionelle Angelegenheiten, dem Deutschen Jo Leinen (SPE), sowie von weiteren Europa-Abgeordneten der Allianz der Demokraten und Liberalen für Europa (ALDE): dem Engländer Andrew Duff, dem Deutschen Alexander Alvaro und dem englischen Sozialisten Richard Corbett.

Ich habe mich also dazu entschlossen, eine Initiative/Petition über meinen Blog unter www.andreadambra.eu einzureichen, damit in der Änderung des Beschlusses (Beschluss des Rates zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976), der die europäischen Wahlen und besonders die zum Europäischen Parlament regelt, die Nichtwählbarkeit von in letzter Instanz (und rechtskräftig) verurteilten Personen eingefügt wird, um so die Legislation auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und verurteilten Straftätern den Zugang zum Europäischen Parlament zu verbieten.

Hier geht's zum Blog von Andrea d'Ambra.

Translated from Basta condannati al Parlamento europeo